Hundesteuer 2026 gestiegen: Über die Steuererklärung Geld zurückholen
Autor: Nadine Wüste
Deutschland, Donnerstag, 19. Februar 2026
Wer einen oder mehrere Hunde besitzt, muss in Deutschland Hundesteuer zahlen. Aber: Über die Steuererkärung lassen sich einige Kosten absetzen.
Für das Jahr 2026 ist in vielen Städten, Landkreisen und Gemeinden die Hundesteuer gestiegen. Diese wird individuell festgelegt. Seit 1. Januar 2026 kostet die Hundesteuer beispielsweise in Erlangen für den ersten Hund 132 Euro, für den zweiten 168 Euro pro Jahr. Kampfhunde liegen bei 1056 Euro; bei einem atmlichen Negativzeugnis bei 264 Euro.
In Hof kostet die Steuer 75 Euro jährlich, in Kitzingen 40 Euro. Doch wer einen Hund hat weiß, dass auch durch Futter, Versicherungen, Tierarztbesuche, Hundefriseur oder Hundesitter Kosten enstehen. Wer es clever anstellt, kann über die Steuererklärung Geld zurückholen.
Hund mit hohen Kosten verbunden: Wie du Geld über die Steuererklärung zurückholen kannst
Wie die Vereinigung Lohnsteuerhilfe (VLH) erläutert, gibt es unterschiedliche steuerliche Regelungen für private Hundehaltung und Dienst- oder Assistenzhunde. Bei Letzteren können so gut wie alle Kosten steuerlich geltend gemacht werden, da die Vierbeiner einen genauen Zweck erfüllen - beruflicher Art oder als Unterstützung im Alltag bei außergewöhnlicher Belastung. Für Assistenzhunde - wie Blindenhunde - werden die Kosten normalerweise sowieso von den Krankenkassen übernommen.
Bei privater Hundehaltung sieht das anders aus. Steuern absetzen kannst du hier wie folgt:
- Hundehalter-Haftpflichtversicherung: Diese kann grundsätzlich in der Steuererklärung angegeben werden, wirkt sich allerdings nicht immer steuermindernd aus. Denn für sogenannte Vorsorgeaufwendungen liegt der Höchstbetrag bei 1900 Euro. Hierzu zählen allerdings auch schon die Kranken- und Pflegeversicherung.
- Hundefriseur: Wer seinen Hund im eigenen Zuhause frisieren lässt, kann diese Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Allerdings nur, wenn die Begleichung der Rechnung nicht bar, sondern via Überweisung stattfindet.
- Professioneller Hundesitter: Wird der Hund im Zuhause des Halters betreut oder dort abgeholt und wieder gebracht, können auch die Kosten dieser Leistung in der Steuererklärung unter haushaltsnahen Dienstleistungen abgesetzt werden.
- Nicht absetzbar für private Hundehaltung sind Kosten für eine Tier-Krankenversicherung oder gar Tierarztkosten.