Höherer Mindestlohn: So wirkt er sich auf Minijobber aus
Autor: Tamara Schneider
Deutschland, Samstag, 16. August 2025
Der Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2026. Auch Minijobber betrifft diese Anhebung. Wie sich der Mindestlohn auf einen Minijob auswirkt, erfährst du hier.
- Gesetzlicher Mindestlohn: So hoch steigt er ab Anfang 2026
- Das bedeutet die Steigerung: Auswirkung des Mindestlohns auf Minijobs
- Mehr Geld pro Stunde: Steigt auch die Verdienstgrenze?
Der gesetzliche Mindestlohn soll zum Jahresanfang 2026 wieder steigen. Am 1. Januar wird die Entlohnung pro Stunde auf 13,90 Euro angehoben. Sogar nur ein weiteres Jahr später soll der Mindestlohn ein weiteres Mal steigen. Dann ist eine Erhöhung auf 14,60 Euro geplant. Das bedeutet für Mindestlohnbeschäftigte mehr Geld im Geldbeutel.
Der gesetzliche Mindestlohn
Gestartet ist der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2015 mit 8,50 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2026 soll er nun schon auf 13,90 Euro angehoben werden. Eine Entwicklung, die der gestiegenen Preisentwicklung entsprechen soll und die mit einer Mindestverdienstgrenze auch davor schützen soll, dass Arbeitnehmer unangemessen niedrig bezahlt werden. Dieser Schutz ist vor allem im Niedriglohnsektor und bei Minijobs sinnvoll.
Mindestlohn kannst du erhalten, wenn du mindestens 18 Jahre alt bist und sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist. Darunter fallen also alle Jobs, bei denen du in die Arbeitslosenversicherung, die Pflegeversicherung und die Krankenversicherung einbezahlst, egal, ob du Teilzeit oder Vollzeit arbeiten gehst. Auch für Minijobber gelten die Regeln des gesetzlichen Mindestlohns.
Die Entscheider, die die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns festlegen, sitzen in der Mindestlohnkommission. Laut ihres gesetzlichen Auftrages "prüft die Mindestlohnkommission in einer Gesamtabwägung [...], welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, [um] zu einem angemessenen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen und Beschäftigung nicht zu gefährden." In dem Gremium sitzen Vertreter von Arbeitgeberseite, Arbeitnehmerseite und Wissenschaft. Die Mindestlohnkommission gibt alle zwei Jahre eine Empfehlung ab. Umgesetzt wird diese Empfehlung dann von der Bundesregierung per Verordnung.
Auswirkung des Mindestlohns auf Minijobs
Nun also steigt der Mindestlohn ab 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro. Auch bei einem Minijob gilt der Mindestlohn. Diese Regelung soll dazu beitragen, dass der Minijob auf dem Arbeitsmarkt als Jobvariante mit anderen Beschäftigungsformen gleichbehandelt wird. Denn nur, weil du in einem geringen Stundenumfang arbeitest, bedeutet das ja nicht, dass der Minijob geringer zu entlohnen wäre.
Allerdings ist der Mindestlohn auch nur die Untergrenze dessen, was an Lohn gezahlt werden muss. Wenn du in deinem Minijob mehr verdienen kannst, ist das selbstverständlich möglich. Bist du in einer Branche tätig, die einen Tarifvertrag hat, dann kann es außerdem sein, dass in diesem Tarifvertrag ein branchenspezifischer Mindestlohn vereinbart worden ist. Dieser gilt dann unabhängig vom gesetzlichen Mindestlohn – auch bei Minijobs. Bist du zum Beispiel in den Branchen Gebäudereinigung, Elektrohandwerk oder Pflege geringfügig beschäftigt, dann lohnt sich ein Blick in den Tarifvertrag.