Hilfe bei den Beerdigungskosten: Was tun, wenn die Beerdigung zu teuer ist?
Autor: Tamara Schneider
Deutschland, Sonntag, 10. Mai 2026
Beerdigungen können schnell sehr viel Geld kosten. Um auch mit wenigen Mitteln einen würdevollen Abschied ausrichten zu können, gibt es Wege, die wir hier aufzeigen.
Der Tod eines nahestehenden Menschen bringt nicht nur Trauer, sondern oft auch eine erhebliche finanzielle Belastung mit sich. In Deutschland können Bestattungskosten schnell mehrere tausend Euro betragen. Es werden zwischen 4000 und 40.000 Euro fällig, je nach Umfang und Art der Bestattung. Doch was tun, wenn die Beerdigungskosten nicht tragbar sind? Wir zeigen dir auf, wie auch mit schmalem Budget eine würdevolle Beerdigung zu realisieren ist.
Wer muss die Beerdigung bezahlen?
Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch § 1968 sind die Erben verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen. Wenn mehrere Erben vorhanden sind, haften sie gemeinsam für die Kosten. Dazu wird das Vermögen des Verstorbenen genutzt. Problematisch wird es, wenn der Nachlass gering ist oder komplett fehlt. Dann müssen Angehörige oft privat einspringen.
Auch wenn das Erbe ausgeschlagen wird, bedeutet das nicht automatisch, dass keine Kosten für eine Beerdigung entstehen. In vielen Fällen können unterhaltspflichtige Angehörige, etwa die Kinder, zur Zahlung herangezogen werden.
Die rechtliche Lage ist komplex und ist teilweise von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hinzu kommt die emotionale Belastung. Das kann dazu führen, dass Entscheidungen schnell getroffen werden und manchmal kein vollständiger Kostenüberblick geschaffen wird. Deswegen lohnt es sich, die angebotenen Leistungen und Preise zu vergleichen.
Staatliche Hilfe und finanzielle Entlastung
Wenn Angehörige die Kosten nicht tragen können, besteht ein Anspruch auf Unterstützung durch das Sozialamt. Grundlage dafür ist § 74 des Sozialgesetzbuches 12 (SGB XII): Darin heißt es: "Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen." Man spricht hier von einer sogenannten Sozialbestattung. Im Zweifel hilft eine Beratungsstelle oder direkt die Behörde weiter.
Wichtig zu wissen: Das Sozialamt übernimmt in der Regel nur die "erforderlichen" Kosten – also eine einfache, aber würdige Bestattung. Luxusleistungen oder aufwendige Grabgestaltungen werden meist nicht finanziert. Die Entscheidung erfolgt individuell nach Einzelfall. Außerdem ist entscheidend, dass früh ein Antrag gestellt wird, da die Bearbeitungszeit variieren kann.
Wer nicht zur Behörde möchte oder kann, hat auch weitere Möglichkeiten, die Kosten von Beerdigungen zu minimieren. Zum einen gibt es Versicherungen, die greifen können, wenn sie abgeschlossen wurden, etwa eine Sterbegeldversicherung. Geld kann auch aus den Ansprüchen aus speziellen Versorgungssystemen fließen, zum Beispiel für Beamte oder Unfallopfer. Unter bestimmten Voraussetzungen können Bestattungskosten als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.