Heizungsausfall: Darf der Mieter eigenmächtig den Handwerker rufen?
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Mittwoch, 12. März 2025
Während der Wintermonate muss die Heizung funktionieren. Das können Mieter erwarten. Aber: Wer muss den Handwerker rufen, wenn die Wohnung kalt ist und das warme Wasser fehlt?
- Vermieter muss Heizen und Raumtemperaturen garantieren
- Heizungsausfall ist ärgerlich
- Immer den Vermieter informieren
- Reparatur war unmöglich
- In Notfällen und bei Verzug darf der Mieter handeln
Was darf ein Mieter unternehmen, wenn die Heizung ausfällt? Das Amtsgericht (AG) Stuttgart musste entscheiden, ob der Vermieter für die Reparatur bzw. den Austausch einer Gastherme aufkommen muss. Das Problem: Den Ersatz hatte nicht der Vermieter, sondern der Mieter beim Installateur in Auftrag gegeben.
Vermieter muss heizen und Raumtemperaturen garantieren
Eigentlich ist die Sache klar: Der Vermieter einer Wohnung oder eines Hauses hat die Pflicht, zu heizen. Dafür muss die Heizung funktionsfähig sein – das ist Aufgabe des Vermieters. Als Mieter hast du Anspruch auf eine angemessene Raumtemperatur in deiner Wohnung. Es ist dabei egal, ob es sich um eine Fußbodenheizung, eine Gasheizung, eine Ölheizung oder um eine Wärmepumpenheizung handelt.
Mindesttemperaturen in der Wohnung sind gesetzlich nicht geregelt. Es gibt aber verschiedene Urteile wie das vom Landgericht (LG) Berlin (Urteil LG Berlin vom 26.5.1998, Az.: 64 S 266/97), das als Orientierungswerte für die Heiztemperaturen anzusehen sind.
In der Heizperiode vom 1. Oktober bis 30. April gelten tagsüber (6 bis 23 Uhr) folgende Werte: Wohnräume: 20 Grad, Küche: 21 Grad, Bad: 21 Grad, Schlafzimmer: 20 Grad. Während der Nacht (23 bis 6 Uhr) gilt: Wohnräume: 18 Grad, Küche: 18 Grad, Bad: 18 Grad und Schlafzimmer: 18 Grad.
Heizungsausfall: Wer muss sich kümmern?
Und was ist, wenn die Heizung ausfällt? Einfach als Mieter den Heizungsinstallateur anzurufen, empfiehlt sich deshalb nicht, weil du dann die Rechnung bezahlen musst. Als Mieter musst du den Heizungsausfall dem Vermieter melden. Am besten per schriftlicher Mängelanzeige. "Der Vermieter muss unverzüglich reagieren und gegebenenfalls auch eine Fachfirma einschalten", erläutert Rechtsanwalt Thomas Hannemann, auf dem Immobilienportal ImmoWelt.
Einen Handwerker darfst du als Mieter nur dann selbst beauftragen, wenn du etwa bei Minusgraden in der Wohnung das Wochenende verbringen müsstest. Allerdings dürfen sich diese Reparaturen dann nur auf das Nötigste beschränken. Ein anderer Fall ist es, wenn der Vermieter nicht reagiert, also in Verzug gerät.