Heizen in Deutschland: Wird das Heizungsgesetz wirklich abgeschafft?
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Montag, 23. März 2026
Der Betrieb von Gas- und Ölheizungen wird teurer. Der neuerlichen Wende im Heizungskeller können die Kunden aber entkommen.
- In welchem Zusammenhang steht das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GEG)?
- Was verbirgt sich hinter dem Begriff der 'Bio-Treppe' bei Gas und Öl?
- Was ist die 'Grün-Quote'?
- Welche Rückwirkungen hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz auf die Wärmepumpe?
- Wie sollen Eigentümer von Heizungen auf das geplante Gesetz reagieren?
Es war dieser Satz von Fraktionschef Jens Spahn (CDU), der hängen bleibt: "Wir schaffen das Habeck’sche Heizungsgesetz ab." Aber ist das wirklich so? Mit den Eckpunkten zum neuen "Gebäudemodernisierungsgesetz" (GMG) will die Union ihr zentrales Wahlversprechen erfüllen: Abschaffung des 'Heizungshammers'. Der Koalition sei die "Quadratur des Kreises" gelungen, lobte SPD-Fraktionschef Matthias Miersch. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann sprach gar von der Befriedung eines "gesellschaftlichen Großkonflikts". Klimaschutz und Wahlfreiheit – beides will die Koalition ermöglichen. Doch auch mit dem geplanten Gesetz bleiben viele Fragen offen. Worauf sich die Koalition im Eckpunktepapier verständigt hat und welche Probleme damit verbunden sind, analysiert inFranken.de.
In welchem Zusammenhang steht das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GEG)?
Die gesetzlichen Klimaziele für Deutschland wie die Minderung der Treibhausgasemissionen, verankert im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG), sind nur mit weniger CO₂‑Ausstoß beim Straßenverkehr, bei der Produktion in den Fabriken oder mit der Abschaltung der Kohlekraftwerke zu erreichen. Auch ohne Veränderungen bei der Form, wie geheizt wird, also im Bereich der Gebäude, sind die Klimaziele nicht zu schaffen. Klimaminister Robert Habeck (Die Grünen) hatte dafür die Vorgabe geschaffen, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben sind.
Diese Regelung geißelten die Unionsparteien als Bevormundung und liefen Sturm gegen den "Heizhammer" (Gebäudeenergiegesetz) der ehemaligen rot-grünen Regierung. Im Wahlkampf versprachen die Unionsparteien, das umstrittene Regelwerk abzuschaffen. Und wirklich: Das Gesetz soll im Sommer 2026 durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GEG) ersetzt werden. Es soll keine Betriebsverbote für Öl- und Gasheizungen mehr enthalten. Der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU, Jens Spahn, triumphiert bei der Vorstellung der Eckpunkte des geplanten Gesetzes. Er betonte vor der Hauptstadtpresse vollmundig: "Der Heizungskeller ist damit wieder Privatsache".
Um die Klimaziele des KSG zu erreichen, mussten die Koalitionäre (CDU/CSU/SPD) anstatt der 65-Prozent-Marke zwei neue Instrumente kreieren: für die Heizungsbesitzenden die "Bio-Treppe" und für die Versorger die "Grün-Quote" bei Gas und Öl. Beide Instrumente sollen aber erst ab 2028 gelten. Wer sich eine Öl- und Gasheizung neu einbauen lässt, braucht ab 2029 einen Vertrag vom Netzbetreiber, dass der einen Zehn-Prozent-Anteil an Biogas beimischt. Zum Betrieb einer Ölheizung ist dann beim Händler Bio-Öl einzukaufen. Schon jetzt ist absehbar: Bio-Gas und Bio-Öl werden für den Kunden teurer.
Was verbirgt sich hinter dem Begriff der 'Bio-Treppe' bei Gas und Öl?
Die Bio-Treppe zielt auf den Endverbraucher und meint den stufenweisen Anstieg des Anteils biogener oder synthetischer Brennstoffe (z. B. Biomethan, Bio-Heizöl, E-Fuels). Ab Januar 2029 sollen Gas- und Öl-Heizungen einen "zunehmenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe nutzen". So wünscht die Regierungskoalition, sicherzustellen, dass die Ziele beim Klimaschutz eingehalten werden.
Wird eine Gas- oder Ölheizung ab Inkrafttreten des GEG ausgetauscht, ist die neue Heizung zu einem steigenden Anteil mit klimafreundlichen Brennstoffen zu betreiben. Zunächst (ab 1.1.2029) liegt der Anteil bei mindestens 10 Prozent. Den weiteren Anstieg bis 2040 legt die Koalition in drei Schritten im Gesetz fest. Biogas-Tarife gibt es bereits: Sie sind in der Regel bis zu 25 Prozent teurer als Standardtarife.