Von wegen "keine Lust": Kinder und Jugendliche sind gesetzlich verpflichtet, im Haushalt zu helfen
Autor: Nadine Wüste
Deutschland, Dienstag, 13. Mai 2025
Nicht selten wird das Thema Haushalt zum Streitthema. Damit nicht alles an den Eltern oder Erwachsenen im Haushalt hängen bleibt, hat der Gesetzgeber geregelt, dass Kinder und Jugendlichen verpflichtet sind, mitzuhelfen.
Kinder und Jugendlichen haben meist nur wenig Lust, sich am Haushalt zu beteiligen. Wäsche waschen, die Spülmaschine ausräumen, Bad putzen, Rasen mähen oder das eigene Zimmer aufräumen, zählen nicht unbedingt zu den Lieblingsaufgaben, müssen oder sollten allerdings hin und wieder erledigt werden.
Geht es nach dem Gesetzgeber, zählt ein "keine Lust" des Nachwuchses nicht. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist unter dem Paragrafen §1619 klar geregelt, dass Kinder und Jugendliche im Haushalt helfen müssen.
Paragraf regelt: Kinder müssen zu Hause mithelfen
Hier steht: "Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten".
Der Gesetzgeber regelt sogar grob, wie viel Zeit pro Woche dafür aufzuwenden ist:
- Kinder bis 12 Jahre können 3,5 bis 7 Stunden pro Wochen in den Haushalt eingebunden werden
- Kinder ab 14 Jahren können bis zu 8 Stunden pro Woche in den Haushalt eingebunden werden
Welche Aufgaben im Haushalt sind möglich?
Eltern sollten in jedem Fall darauf achten, dass die Aufgaben altersgerecht sind, sodass die Kinder und Jugendlichen diese mit ihren geistigen und körperlichen Voraussetzungen erfüllen können. Bezahlt werden sollten beziehungsweise müssen Kinder nicht für die erledigten Aufgaben. Hierauf haben sie keinen Anspruch.
Dennoch kann ein zusätzliches Taschengeld natürlich ein Anreiz sein. Das Jugendinstitut München hat eine Taschengeldtabelle für Eltern ermittelt. Sie dient zur Orientierung, wie viel Taschengeld Kinder und Jugendlichen im jeweiligen Alter erhalten sollten.