Hannoverer Gericht: Schadenersatz für blockierte Sonnenliegen im Hotel
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Montag, 29. Juni 2026
Ungenutzte Handtuchreservierungen bei Sonnenliegen am Pool im Hotel oder auf Kreuzfahrtschiffen verärgern viele Urlauber. Aber ein Amtsgericht in Hannover will diese Unsitte stoppen und hat einem Reisenden eine saftige Entschädigung zugesprochen.
Ungenutzte Handtuchreservierungen bei Sonnenliegen am Pool im Hotel oder auf Kreuzfahrtschiffen verärgern viele Urlauber. Das Amtsgericht (AG) Hannover will diese Unsitte stoppen und hat einem Reisenden eine saftige Entschädigung zugesprochen.
Muss der Veranstalter für Mängel bei einer Pauschalreise haften?
Am Pool zu entspannen, gehört für viele Urlauber, die eine Pauschalreise buchen, einfach dazu. Sehr ärgerlich ist es dann, wenn die Poolliegen zwar vorhanden, aber praktisch immer belegt sind. Miturlauber stehen extra frühmorgens auf, um sie mit Handtüchern oder Taschen systematisch zu blockieren.
Mit genau so einer Konstellation hatte sich jetzt das AG in Hannover zu befassen (AG-Urteil vom 23.03.2026, Az.: 527 C 9826/25). Es hat entschieden: Bleiben die Liegen wegen solcher "Handtuchreservierungen" dauerhaft unzugänglich und greift das Hotelpersonal nicht ein, dann gilt die Reise als "mangelhaft". Der Veranstalter muss in diesem Fall hinnehmen, dass sein Kunde den Reisepreis mindert.
Das AG sieht darin einen Reisemangel und sprach dem Pauschalreisenden eine Entschädigung von 986,70 Euro zu (Minderung des Preises um 15 Prozent pro Tag). Die Argumentation des Richters: Werden Liegen systematisch großflächig blockiert und wird dieses Problem nicht behoben, ist die Pauschalreise mangelhaft im Sinne des § 651i des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), so das AG.
Reicht die Hausordnung des Hotels, mit einem Liegen-Reservierungsverbot aus?
Das war der Fall: Ein Reisender hatte für seine Familie eine Pauschalreise auf die griechische Insel Kos zum stolzen Preis von 7.186 Euro gebucht. Zur Ausstattung des Hotels gehörten sechs Pools und eine entsprechend großzügige Anzahl an Liegen. Die Hausordnung des Hotels untersagte die Reservierung von Liegen ausdrücklich.
In der Praxis stellte sich die Situation jedoch anders dar: Der Urlauber stellte fest, dass bereits ab sechs Uhr morgens nahezu sämtliche Liegeflächen regelmäßig mit Handtüchern belegt waren. Die dazugehörenden Gäste glänzten allerdings größtenteils durch Abwesenheit. Der Pauschalreisende zeigte diesen Missstand unmittelbar am ersten Tag bei der Reiseleitung an. Er wurde darauf verwiesen, dass das Hotel für die Durchsetzung der bestehenden Regeln zuständig sei.
Der Versuch, das Hotelpersonal zum Einschreiten zu bewegen, blieb erfolglos. Die Konsequenz für die Familie: Während die Liegeflächen durch Textilien blockiert blieben, suchten die Urlauber täglich bis zu 20 Minuten nach freien Plätzen. Oftmals ohne Ergebnis. Die Situation änderte sich bis zum Ende des Urlaubs nicht.