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Hannoverer Gericht: Schadenersatz für blockierte Sonnenliegen im Hotel


Autor: Klaus Heimann

Deutschland, Montag, 29. Juni 2026

Ungenutzte Handtuchreservierungen bei Sonnenliegen am Pool im Hotel oder auf Kreuzfahrtschiffen verärgern viele Urlauber. Aber ein Amtsgericht in Hannover will diese Unsitte stoppen und hat einem Reisenden eine saftige Entschädigung zugesprochen.
Die Unsitte, einen Liegestuhl in aller Frühe zu blockieren, ohne ihn dann auch zu nutzen.


Ungenutzte Handtuchreservierungen bei Sonnenliegen am Pool im Hotel oder auf Kreuzfahrtschiffen verärgern viele Urlauber. Das Amtsgericht (AG) Hannover will diese Unsitte stoppen und hat einem Reisenden eine saftige Entschädigung zugesprochen.

Muss der Veranstalter für Mängel bei einer Pauschalreise haften?

Am Pool zu entspannen, gehört für viele Urlauber, die eine Pauschalreise buchen, einfach dazu. Sehr ärgerlich ist es dann, wenn die Poolliegen zwar vorhanden, aber praktisch immer belegt sind. Miturlauber stehen extra frühmorgens auf, um sie mit Handtüchern oder Taschen systematisch zu blockieren.

Mit genau so einer Konstellation hatte sich jetzt das AG in Hannover zu befassen (AG-Urteil vom 23.03.2026, Az.: 527 C 9826/25). Es hat entschieden: Bleiben die Liegen wegen solcher "Handtuchreservierungen" dauerhaft unzugänglich und greift das Hotelpersonal nicht ein, dann gilt die Reise als "mangelhaft". Der Veranstalter muss in diesem Fall hinnehmen, dass sein Kunde den Reisepreis mindert.

Das AG sieht darin einen Reisemangel und sprach dem Pauschalreisenden eine Entschädigung von 986,70 Euro zu (Minderung des Preises um 15 Prozent pro Tag). Die Argumentation des Richters: Werden Liegen systematisch großflächig blockiert und wird dieses Problem nicht behoben, ist die Pauschalreise mangelhaft im Sinne des § 651i des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), so das AG.

Reicht die Hausordnung des Hotels, mit einem Liegen-Reservierungsverbot aus?

Das war der Fall: Ein Reisender hatte für seine Familie eine Pauschalreise  auf die griechische Insel Kos zum stolzen Preis von 7.186 Euro gebucht. Zur Ausstattung des Hotels gehörten sechs Pools und eine entsprechend großzügige Anzahl an Liegen. Die Hausordnung des Hotels untersagte die Reservierung von Liegen ausdrücklich.

In der Praxis stellte sich die Situation jedoch anders dar: Der Urlauber stellte fest, dass bereits ab sechs Uhr morgens nahezu sämtliche Liegeflächen regelmäßig mit Handtüchern belegt waren. Die dazugehörenden Gäste glänzten allerdings größtenteils durch Abwesenheit. Der Pauschalreisende zeigte diesen Missstand unmittelbar am ersten Tag bei der Reiseleitung an. Er wurde darauf verwiesen, dass das Hotel für die Durchsetzung der bestehenden Regeln zuständig sei.

Der Versuch, das Hotelpersonal zum Einschreiten zu bewegen, blieb erfolglos. Die Konsequenz für die Familie: Während die Liegeflächen durch Textilien blockiert blieben, suchten die Urlauber täglich bis zu 20 Minuten nach freien Plätzen. Oftmals ohne Ergebnis. Die Situation änderte sich bis zum Ende des Urlaubs nicht.

Wer ist der richtige Ansprechpartner: Hotel oder Reiseveranstalter?

Und das sagt das Gericht: Der Reiseveranstalter muss dafür sorgen, dass im Hotel für jeden Gast jederzeit eine Liege bereitsteht. Er schuldet eine Organisation, die ein angemessenes Verhältnis von Gästen zu freien Plätzen wahrt. Duldet das Hotel, dass die Nutzbarkeit der Poolanlage durch "Dauerreservierungen" mit Handtüchern faktisch gegen null sinkt, dann ist die Reise mangelhaft, so das AG.

Dass sich Urlauber an den Reiseveranstalter und nicht an das Hotel halten müssen, liegt in der Besonderheit des Pauschalreiserechts. Das Hotel ist nur der Leistungserbringer. Der Veranstalter haftet für Fehler des Personals, betont das Gericht. Da die Angestellten vor Ort die "verlängerte Hand" des Veranstalters sind, wird deren Untätigkeit am Pool direkt dem Unternehmen zugerechnet.

Das AG stellte außerdem klar: Es sei nicht die Aufgabe des Urlaubers, durch das eigenmächtige Wegräumen fremder Handtücher für Abhilfe zu sorgen. Solche Konflikte zwischen den Gästen müsse der Veranstalter durch "seine Helfer" vorab verhindern. Um die mangelhafte Leistung des Veranstalters im Urlaub festzuhalten, sind allerdings die Mängel zu dokumentieren (Fotos, Mängelprotokoll). Auch ist die Reiseleitung vor Ort zu informieren. Es reicht nicht, sich an der Hotelrezeption zu beschweren. Wichtig ist auch, den Mangel so konkret wie möglich zu beschreiben. 

Gibt es die Sonnenliege-Blockade auch bei Kreuzfahrten?

Auch auf den Pooldecks von Kreuzfahrtschiffen gibt es regelmäßig Ärger wegen blockierter Sonnenliegen. Die Unsitte von Pools in Hotels wird bei Kreuzfahrten mit dem Schiff übernommen. 

Viele Reedereien, wie beispielsweise Norwegian Cruise Line (NCL), verbieten in ihren Nutzungs- und Verhaltensregeln für die Passagiere an Bord dies ausdrücklich. NCL will es aber zukünftig nicht nur bei Regeln auf dem Papier belassen, sondern die Einhaltung auch aktiv kontrollieren, wie das Unternehmen in einem Instagram-Post schreibt.

Mitarbeiter markieren nicht genutzte Plätze. Sie kennzeichnen sie mit Stickern oder versehen sie mit einem Uhrzeit-Zettel. Bleibt die Liege leer, entfernt die Crew nach etwa 30 bis 40 Minuten die Handtücher und persönliche Gegenstände, damit andere Gäste den Platz nutzen können. Ein praktikabler Vorschlag, der auch von Hotels zu übernehmen ist.