Handwerkerkosten: Warum sich Renovieren 2026 noch lohnen kann
Autor: Christoph Eberle
Deutschland, Freitag, 14. August 2026
Die steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen soll ab 2027 gekürzt werden. Was Haus- und Wohnungseigentümer, aber auch Mieter jetzt wissen sollten.
Angesichts oft langer Wartezeiten auf Handwerker und Steuerplänen für 2027 sollten Eigenheimbesitzer einen Blick auf den Kalender werfen: Die steuerliche Förderung soll sinken. Fix beschlossen ist es noch nicht, da sich das Ganze – Stand 14. August – noch im Gesetzgebungsverfahren befindet. Große Änderungen sind aber laut Experten nicht zu erwarten.
So ist die aktuelle Regelung und das ist künftig steuerlich geplant
Bislang können Hauseigentümer 20 Prozent der begünstigten Arbeitskosten direkt von ihrer Einkommensteuer abziehen. Pro Jahr sind maximal 1200 Euro Steuerermäßigung möglich. Begünstigt sind Personal-, Maschinen- und Fahrtkosten. Materialkosten werden nicht berücksichtigt.
Künftig soll der Steuervorteil kleiner werden: Geplant sind laut Bundesregierung 15 Prozent der Arbeitskosten und maximal 900 Euro Steuerermäßigung pro Jahr.
Bis zu 300 Euro weniger Steuerbonus
Steuerlich kann die neue Regelung bis zu 300 Euro ausmachen, wie ein Rechenbeispiel zeigt: Wer beispielsweise Handwerkerarbeiten mit 6000 Euro Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten durchführen lässt, kann nach der aktuellen Regelung den maximalen Bonus ausschöpfen.
Wichtig dabei: Die Zahlung muss "unbar" erfolgen – also überwiesen werden.
Bis einschließlich 2026 gilt: 6000 Euro × 20 Prozent = 1200 Euro Steuerermäßigung, die direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.
Ab 2027 gilt voraussichtlich: 6000 Euro × 15 Prozent = 900 Euro , die direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.