Grundsicherung: So hoch ist die Rente, wenn man nie gearbeitet hat
Autor: Klaus Heimann, Dominik Jahn, Nadine Wüste
Deutschland, Sonntag, 31. Mai 2026
Auch Menschen, die nur kurz oder gar nicht gearbeitet haben, bekommen Geld im Ruhestand. Für die sogenannte Grundsicherung gibt es aber bestimmte Voraussetzungen.
Wer nie gearbeitet hat, bekommt oft keine oder nur eine sehr kleine Rente. Das heißt aber nicht, dass Betroffene automatisch ohne Unterstützung bleiben. In solchen Fällen kann die Grundsicherung helfen.
Diese soll das Existenzminimum sichern, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen – inklusive Unterstützung für den Lebensunterhalt und ggf. die Wohnkosten.
Nie gearbeitet? Wer einen Anspruch auf Grundsicherung hat - und wer komplett leer ausgeht
Eine allgemeine Mindestrente gibt es in Deutschland nicht. Es gibt nur eine Alternative – die Grundsicherung. Grundsätzlich gilt für die Rente: Die Höhe richtet sich ausschließlich nach dem individuellen Versicherungsleben, also danach, wie lange und wie viel man in die Kasse eingezahlt hat. Wichtig: Die DRV hat darauf hingewiesen, dass es den vollen Anspruch nur gibt, wenn man alle entscheidenden Dokumente aufgehoben hat.
UND: Leistungen aus der Rentenversicherung kann man nur beanspruchen, wenn man vorher mindestens fünf Jahre eingezahlt hat. Die fünf Jahre sind also der Schlüssel für Leistungen aus der Deutschen Rentenversicherung (DRV). In diesem Zusammenhang sprechen die Sozialexperten von einer "beitragsbasierten Absicherung".
Eigentlich ist der Erwerb eines Rentenanspruchs problemlos. Arbeitnehmende zahlen mit dem Erhalt ihres Gehalts einen Beitrag zur DRV, der Arbeitgeber zahlt in gleicher Höhe. Du bist also pflichtversichert. Aber: Selbstständige, Freiberufliche und Arbeitslose, also Menschen, die keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, zahlen diesen Beitrag nicht unbedingt. Sie können sich aber freiwillig bei der DRV versichern. Wer keinen Anspruch auf eine Rente hat, kann die Grundsicherung (Sozialhilfe) beantragen.
Grundsicherung: Wie hoch fällt diese aus?
Die Grundsicherung, die beim Sozialamt des jeweiligen Wohnbezirks zu beantragen ist, kann nur beanspruchen, wer keine anderen Reserven hat, beispielsweise kein eigenes Vermögen (Geld, Wertpapiere und Immobilien). Aktuell haben ein Anrecht auf Grundsicherung nur bedürftige Menschen, die keine reguläre Altersrente beziehen oder ihren Lebensunterhalt mit ihrem Einkommen damit nicht decken können.
Die Grundsicherung kann man ebenfalls bei voller Erwerbsminderung und entsprechend kleiner Rente beantragen.