Großes Reformpaket ab 2027 beschlossen: Rente, Steuern, Arbeit und Wirtschaft
Autor: Nadine Wüste
Deutschland, Donnerstag, 02. Juli 2026
Die Bundesregierung hat sich nach langen Verhandlungen auf ein großes Reformpaket für Wirtschaft und Soziales geeinigt. Geplant sind Änderungen bei Rente, Steuern, Kindergeld und Wohnungsbau.
Die Spitzen von Union und SPD haben sich nach langem Ringen im Koalitionsausschuss auf ein Reformpaket für wirtschaftliches Wachstum und soziale Sicherheit geeinigt. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am späten Mittwochabend (1. Juli 2026) nach siebeneinhalbstündigen Verhandlungen aus Koalitionskreisen. Das Paket soll auch eine Reform der Einkommensteuer umfassen. Am Donnerstag (2. Juli 2026) um 9 Uhr gaben Bundeskanzler Friedrich Merz, Arbeitsministerin Bärbel Bas, Finanzminister Lars Klingbeil und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder die Pläne auf einer Pressekonferenz bekannt.
Rente und Minijobs: Diese Änderungen kommen
- Ein höheres Renteneintrittsalter in Deutschland rückt näher. Die schwarz-rote Koalition will die angekündigte Rentenreform bis Ende des Jahres gesetzlich umsetzen.
- Nach den Empfehlungen soll das reguläre Renteneintrittsalter ab 2041 auf 67,5 Jahre steigen.
- Zudem ist eine neue Kapitalsäule zur langfristigen Stabilisierung der Rente geplant. Arbeitgeber und Beschäftigte sollen nach einer Übergangsphase ab 2028 zusätzlich zwei Prozent des Bruttoeinkommens in eine Kapitalrente einzahlen.
- Das Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren ist geplant.
- Selbstständige und Politiker sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.
Kritik gibt es vor allem an dem Vorschlag, beitragsfreie Minijobs künftig nur noch für Schülerinnen und Schüler zuzulassen. Markus Söder warnte vor Nachteilen für Gastronomie und Tourismus.
Der Koalitionsausschuss legte sich dazu bislang nicht fest. Beschlossen wurde zunächst nur, den Pauschalsteuersatz für Minijobs von zwei auf fünf Prozent anzuheben. Über den weiteren Umgang soll im Herbst entschieden werden.
Telefonische Krankschreibung: Radikale Änderung geplant
Die während der Corona-Pandemie häufig gelobte Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung soll wieder abgeschafft werden.
"Wir führen eine verpflichtende Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung sowie im Rahmen der Umsetzung des Primärarztgesetzes eine 'Termingarantie Fachärzte' ein", hieß es seitens der Regierung.
Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer zukünftig bereits am ersten Krankheitstag einen Arzt aufsuchen müssen. Merz betonte, dass Ausnahmen auf Betriebsebene möglich sein sollen. Bereits ab 2027 soll dies gelten.