Große oder kleine Witwenrente? Diese Regeln entscheiden über Anspruch
Autor: Emma Firlus
Deutschland, Dienstag, 15. Sept. 2026
Wer nach dem Tod des Partners finanziell abgesichert sein will, kann unter bestimmten Voraussetzungen Witwenrente erhalten. Wie unterscheiden sich die große und die kleine Witwenrente?
Nach dem Tod des Ehepartners stellen sich neben der persönlichen Trauer oft auch finanzielle Fragen. Die gesetzliche Hinterbliebenenrente soll den Wegfall eines Einkommens teilweise auffangen. Doch nicht jeder erhält automatisch Geld – entscheidend sind unter anderem die Dauer der Ehe, das Alter und die eigene Lebenssituation.
Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet zudem zwischen der kleinen und der großen Witwen- beziehungsweise Witwerrente. Sie unterscheiden sich in der Höhe und Dauer der Auszahlung. Doch welche Faktoren entscheiden über den Anspruch?
Wer bekommt Witwen- oder Witwerrente?
Grundsätzlich kann die Hinterbliebenenrente laut der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden, wenn die Ehe bis zum Tod des Partners bestanden hat. Außerdem muss der Verstorbene in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt oder bereits eine Rente bezogen haben. War die verstorbene Person noch nicht in Rente, greift die sogenannte Zurechnungszeit, die jährlich - ähnlich wie das Renteneintrittsalter - angepasst wird. Bei bestimmten Fällen, etwa einem Arbeitsunfall, kann die erforderliche Versicherungszeit schon vorzeitig erfüllt sein.
Eine weitere wichtige Voraussetzung betrifft die Dauer der Ehe. Bei Eheschließungen ab 2002 besteht der Anspruch grundsätzlich erst, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. Eine Ausnahme kann beispielsweise gelten, wenn der Partner durch einen Unfall gestorben ist. Ob die Ehepartner zuletzt zusammen oder getrennt gelebt haben, spielt für den grundsätzlichen Anspruch keine Rolle.
Die Hinterbliebenenrente kann auch neben einer eigenen Altersrente bezogen werden. Allerdings wird eigenes Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet.
Wie hoch ist die Witwenrente?
In den ersten drei Monaten nach dem Tod gilt das sogenannte Sterbevierteljahr. In dieser Zeit wird die Rente, auf die der Verstorbene Anspruch hatte oder die er bereits bezog, grundsätzlich in voller Höhe weitergezahlt. Ein eigenes Einkommen wird während dieser drei Monate nicht auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
Danach hängt die Höhe vor allem davon ab, welche Rentenansprüche der Verstorbene hatte und ob die Voraussetzungen für die große oder kleine Hinterbliebenenrente erfüllt sind. Nach dem sogenannten neuen Recht beträgt die große Witwenrente prinzipiell 55 Prozent der Rente des Verstorbenen. Bei der kleinen Witwenrente sind es 25 Prozent.