GEZ-Befreiung für Rentner und Studenten: Wer die Gebühr nicht zahlen muss
Autor: Nadine Wüste, Lea Mitulla, Antonia Kriegsmann, Stefan Lutter
Deutschland, Freitag, 18. Sept. 2026
Viele Menschen zahlen den Rundfunkbeitrag, obwohl eine Befreiung möglich ist. Relevant ist diese Option insbesondere für Rentner und Studenten. Wer Anspruch hat und wie der Antrag funktioniert.
Monatlich 18,36 Euro – der Rundfunkbeitrag belastet zahlreiche Haushalte in Deutschland erheblich. Doch längst nicht alle Bürger müssen die früher von der Gebühreneinzugszentrale eingezogene Abgabe entrichten. Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann sich vollständig befreien lassen. Aktuelle Verbesserungen im Antragsverfahren erleichtern Betroffenen den Weg zur Befreiung zusätzlich.
Menschen, die auf Sozialleistungen wie Grundsicherung, Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder Pflegegeld angewiesen sind, haben besonders gute Chancen auf eine Befreiung – darunter auch bestimmte Rentner. Der Antrag lässt sich unkompliziert online oder schriftlich stellen.
Wer hat Anspruch auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag? Diese Personengruppen profitieren
Bestimmte Personengruppen können den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" legal umgehen:
- Rentner, die zu wenig Rente erhalten und Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Erwerbsminderungsrente beziehen.
- Empfänger von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II (Grundsicherungsgeld) oder Sozialgeld.
- Jeder, der eine Art von BAföG bezieht, kann sich von der Zahlung befreien lassen. Darunter fallen Förderungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz für Schüler und Studierende sowie elternunabhängige Förderungen. Das gilt auch für Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bekommen.
- Menschen, die blind oder taub sind, müssen nur ein Drittel des Rundfunkbeitrags zahlen. Hierfür ist es wichtig, dass im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "RF" steht.
- Taubblinde Menschen oder Empfänger von Blindenhilfe können sich vollständig vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
- Asylbewerber oder geduldete Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Rundfunkbeitrag und Rente: Wann Rentner und Pflegebedürftige keine Gebühren zahlen müssen
Personen, die Grundsicherung im Alter oder wegen Erwerbsminderung erhalten, haben ebenfalls Anspruch auf eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Für pflegebedürftige Personen gelten ebenfalls besondere Ausnahmen bei der Rundfunkgebühr – allerdings reicht ein bloßer Pflegegrad (früher: Pflegestufe) dafür nicht aus.
Erforderlich sind bestimmte Leistungen: Wer beispielsweise in Berlin, Brandenburg, Bremen oder Rheinland-Pfalz lebt und Pflegegeld bezieht, kann sich von der Zahlungspflicht befreien lassen. Anerkannte Befreiungsgründe sind zudem die Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (siebtes Kapitel) sowie Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz.
Auch ein Umzug in ein Pflegeheim berechtigt dazu, sich von der sogenannten Rundfunkgebühr abzumelden. Rentner mit kleiner Rente können unter Umständen Wohngeld oder Grundsicherung im Alter beantragen, was wiederum die Befreiung vom Rundfunkbeitrag ermöglichen kann. Neben dem Rentenausweis, der zahlreiche Vergünstigungen bei Nahverkehr, Museen und Freizeiteinrichtungen bietet, lassen sich so verschiedene finanzielle Entlastungen kombinieren.