Druckartikel: Gerichtliches Mahnverfahren einleiten: So kommst du zu deinem Geld

Gerichtliches Mahnverfahren einleiten: So kommst du zu deinem Geld


Autor: Frank Kirschberger

Deutschland, Mittwoch, 29. Dezember 2021

Mit dem gerichtlichen Mahnverfahren kommst du auch ohne Anwalt zu deinem Geld. Meist ist dies der einfachste und billigste Weg. Und nicht selten auch der einzige, da Rechtsanwälte bei kleineren Beträgen nicht gerne aktiv werden.
Forderungen erfolgreich eintreiben - so geht es. Symbolbild.


  • Dir schuldet jemand Geld und zahlt es dir nicht
  • Mahnverfahren einleiten - so geht es
  • Weitere mögliche Schritte
  • So kommst du an dein Geld auch ohne Anwalt 

Seinem Geld hinterherzulaufen kann sehr nervenaufreibend sein - vor allem, wenn die Schulden über einen längeren Zeitraum einfach nicht beglichen werden wollen. Mittels Mahnverfahren kannst du allerdings dein Geld zurückholen, ohne einen Anwalt einschalten zu müssen. So geht es.

Mahnungen schreiben: Darauf musst du achten

Geldforderungen verjähren in der Regel nach drei Jahren. Deshalb solltest du das Ganze auf keinen Fall auf die lange Bank schieben. Außerdem ist es wichtig, dass du deinem Schuldner eine Mahnung schreibst. Diese sollte auf jeden Fall folgende Elemente enthalten:

Ratgeber: 'Gerichtliches Mahnverfahren für Nicht-Juristen in 20 Minuten' jetzt ansehen
  • den Grund für die Forderung und deren exakte Höhe
  • setze eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen
  • gib deine vollständige Bankverbindung an
  • Rechnungsdatum und Rechnungsnummer

Diese Mahnung solltest du dann am besten per Einschreiben mit Rücksendeschein versenden. Frühestens wenn die von dir gesetzte Frist abgelaufen ist, solltest du wieder aktiv werden. Jedoch sollte man immer auch einmal eine Verzögerung wegen Urlaub oder anderen Gründen einplanen und lieber noch drei Tage zugeben. Spätestens dann solltest du aber aktiv werden.

Mahnverfahren: So läuft das Verfahren ab

Wenn bis zum Ablauf der gesetzten Frist immer noch keine Zahlung eingegangen ist, dann solltest du im nächsten Schritt einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides stellen. Das Formular dafür bekommst du in einem gut sortierten Schreibwarenladen.

Alternativ kannst du den Antrag auch online über das Mahnportal der Bundesländer stellen. Um alles Weitere kümmert sich dann das jeweils zuständige Amtsgericht automatisch. Doch was dann? Im Idealfall bekommst du innerhalb der nächsten Wochen dein Geld und die Sache ist erledigt.

Oder aber der Schuldner tut gar nichts, dann müsstest du als nächsten Schritt einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Die dritte Variante bestünde darin, dass der andere dem Mahnbescheid widerspricht. Dann landet die ganze Angelegenheit doch noch vor einem Gericht.

Der Vollstreckungsbescheid

Hat der Schuldner aber weder gezahlt noch deinem Mahnbescheid widersprochen, dann kannst du als Nächstes einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides stellen. Voraussetzung: die zweiwöchige Widerspruchsfrist ist bereits abgelaufen. Den Antrag bekommst du vom Gericht zusammen mit der Zustellungsnachricht zugeschickt.

Spätestens jedoch sechs Monate nach Zustellung des Mahnbescheides sollte dieser Antrag dann gestellt werden. Durch den Vollstreckungsbescheid erwirbst du dann einen sogenannten Vollstreckungstitel. Mittels diesem kannst du dann einen Gerichtsvollzieher beauftragen, dein Geld einzutreiben.

Es sei denn, gegen diesen Vollstreckungsbescheid legt der Schuldner innerhalb von zwei Wochen Widerspruch ein. Dann kommt es zu einem Gerichtsverfahren. Selbstverständlich sind die Anträge auf Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheide nicht kostenlos. Mit welchen genauen Kosten du zu rechnen hast, kannst du mithilfe eines Onlinerechners herausfinden.

Ohne Anwalt und Klage sein Geld bekommen

Das gerichtliche Mahnverfahren ist auf jeden Fall eine relativ billige, einfache und meist auch wirkungsvolle Methode seine Schulden einzutreiben.

Wichtig ist nur, dass du das Prozedere exakt einhältst und sämtliche Fristen genau beachtest. Dann wirst du zumindest in den meisten Fällen auch ohne Anwalt und Klage vor Gericht zu deinem Geld kommen.

Detailliertere Informationen zu diesem Thema findest du zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.

Artikel enthält Affiliate Links