Kontrolle über unser Geld: Was Banken seit März bei Überweisungen machen
Autor: Dominik Jahn
Deutschland, Mittwoch, 04. März 2026
Es können jetzt häufiger Nachweise von Banken verlangt werden.
Wer ab März bei seiner Bank eine Überweisung tätigen muss, muss sich auf mehr Kontrolle einstellen. Banken können und müssen deutlich häufiger Rückfragen stellen. Grund dafür ist die neue GwG-Meldeverordnung (GwGMeldV).
Laut der Schufa Holding müssen Banken, Finanzdienstleister und Händler aufgrund der neuen Richtlinie Verdachtsfälle elektronisch und standardisiert an die Financial Intelligence Unit melden.
Was bedeutet die Geldwäschemeldeverordnung und das Geldwäschegesetz?
Dazu heißt es unter anderem bei der Industrie- und Handelskammer (IHK): "Mit Inkrafttreten am 1. März 2026 schafft die Geldwäschemeldeverordnung bundeseinheitliche Vorgaben für Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz". Geregelt werden:
- die technische Form der Meldung (XML-Format, strukturierte Felder)
- die Pflichtangaben wie Aktenzeichen, Meldegründe, beteiligte Personen, wirtschaftlich Berechtigte, Transaktionsdetails
- Zusatzangaben bei der Transaktion mit Kryptowerten, Immobilien oder SWIFT-Verfahren,
- die Möglichkeit alternativer Übermittlungswege bei technischen Problemen.
Was wird bei den Banken durch die neue Verordnung geprüft?
Bankkunden selbst haben laut chip.de durch die neue Verordnung keine zusätzlichen Verpflichtungen. Sie müssen sich demnach nur auf mögliche Nachfragen einstellen. Eine Bank darf in Zukunft einfach bestimmte Vorgänge intensiver als bisher prüfen und damit ihre internen Bewertungssysteme auf den aktuellen Stand bringen. Was wird geprüft? Dazu heißt es im Bericht:
- größere Geldeingänge
- ungewöhnliche Überweisungen
- häufige Bareinzahlungen
- internationale Transaktionen
- unklare Verwendungszwecke
Gibt es von der Bank eine Meldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu einem verdächtigen Vorgang, dann werden Kunden darüber nicht benachrichtigt.