Geld von der Bausparkasse zurückholen: Kontogebühren sind unzulässig - Gericht hat entschieden
Autor: Evelyn Isaak
Deutschland, Freitag, 23. Dezember 2022
In bestimmten Fällen kannst du dein Geld von der Bausparkasse zurückbekommen. Wann es dir möglich ist und wie genau du dabei vorgehst, verraten wir dir.
- So viele Personen haben einen Bausparvertrag
- Gerichtsurteile: Das darf die Bausparkasse nicht verlangen
- So kannst du dein Geld zurückbekommen
- Begründung des Urteils sowie weitere Fälle
- Fazit
Ein Gericht hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass es Bausparkassen nicht erlaubt ist, eine Servicepauschale oder Kontogebühren zu verlangen. Ist dies bei dir der Fall, kannst du dein Geld einfach zurückholen.
Aktueller Gerichtsfall: Jahresentgelte für die Kontoführung sind nicht zulässig
Im Jahr 2021 verzeichneten die deutschen Bausparkassen dem Statistikportal Statista zufolge rund 23,8 Millionen abgeschlossene Verträge. Damit ist im Vergleich der Vorjahre ein Rückgang zu beobachten. Grundsätzlich handelt es sich bei einem Bausparvertrag um eine Kombination aus Sparen und Baufinanzierung. Unterteilt wird in eine Sparphase sowie eine anschließende Darlehensphase. Entschließt du dich dazu, einen solchen Vertrag abzuschließen, solltest du wissen, was genau die Kasse verlangen darf und was nicht.
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In einem Gerichtsfall vom 17. November dieses Jahres ging es um eine Klausel in den Bausparbedingungen der Bausparkasse BHW. Die Klausel sah vor, dass Kund*innen für die Kontoführung während der Sparphase am Ende des Jahres ein Entgelt von 12 Euro zahlen müssen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagte gegen die BHW und erhielt von dem Oberlandesgericht Celle Recht: Die Bausparkasse muss ihre Bedingungen ändern sowie die Jahresentgelte ihrer Kundschaft erstatten.
Einen ähnlichen Fall gab es bereits im Jahr 2017. Am 9. Mai 2017 entschied der Bundesgerichtshof, dass die Bestimmung einer jährlichen Kontogebühr für die Führung des Kreditkontos auch nach Auszahlung des Bauspardarlehens unzulässig sei. Der Antrag wurde in dem Fall von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gestellt.
So kannst du dein Geld zurückholen und die Begründung des Gerichts
Beide Fälle zeigen auf, dass jährliche Gebühren, die im Rahmen von Bausparverträgen festgelegt werden, rechtswidrig sind. Die Begründung des Gerichtes war jene, dass die Kontoführung keine Sonderleistung sei. Immerhin verwalte die Bausparkasse die Konten in eigenem Interesse. Für Bausparende ergibt sich kein besonderer Vorteil außerhalb von jenem, den sie aufgrund der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen ohnehin erwarten dürfen. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall ist bisher noch nicht überzeugt und hielt fest, dass sie ihr Jahresentgelt beibehalten wolle. Ob dies auch nach Prüfung der Urteilsbegründung dieses Jahres so bleibt, ist fraglich.
Für dich bedeutet dies, dass du die unrechtmäßig gezahlten Gebühren zurückholen kannst. Dies gelingt durch einen entsprechenden Text. Die Stiftung Warentest bietet dir auf ihrer Webseite einen Mustertext zum Download an, mithilfe dessen du um eine Rückerstattung der bereits abgebuchten Jahresgebühren bitten kannst.