Druckartikel: Geld überweisen: Wie viel geht noch ohne Nachweis ans Finanzamt?

Geld überweisen: Wie viel geht noch ohne Nachweis ans Finanzamt?


Autor: Klaus Heimann

Deutschland, Sonntag, 29. Dezember 2024

Wenn du Geld überweist und einzahlst, gibt es eine magische Grenze von 10.000 Euro. Überschreitest du diese Summe, gibt es Kontrollfragen von der Bank.
Ab einem gewissen Geldbetrag, wollen Banken bei Einzahlungen oder Überweisungen wissen, woher das Geld kommt. So soll Geldwäsche unterbunden werden.


Als Privatperson kann ich jeden Betrag von meinem Girokonto auf ein anderes Konto überweisen – das ist eine weitverbreitete Meinung. Natürlich kannst du das. Es gibt dafür zwei Bedingungen: Dein Kontostand oder dein Überziehungskredit müssen dafür ausreichen. Zweiter Punkt: Es gibt eine gesetzliche Obergrenze von 10.000 Euro pro Überweisung bei deiner Bank.

Du darfst sie nur überschreiten, wenn du dafür gegenüber deiner Bank eine plausible Erklärung hast. Aber warum ist das so? Warum diese Einschränkung im Geldverkehr? Wir sagen dir, warum der Gesetzgeber die 10.000-Euro-Grenze eingeführt hat und was es mit der geplanten Bargeldobergrenze in den Ländern der Europäischen Union ab 2027 auf sich hat.

Die Anti-Geldwäsche-Behörde Financial Intelligence Unit (FIU) in Köln

Es gibt Eisdielen, Restaurants, Automatencasinos oder Barbershops, die an möglichst wenig Kundschaft interessiert sind. Trotzdem gehen diese Läden nicht pleite. Oftmals versteckt sich hinter der bürgerlichen Fassade eine Alibifirma, die Kriminelle dafür nutzen, Geld zu "waschen". In Siegen in Nordrhein-Westfalen flog ein Eiscafé auf, in dem drei mutmaßliche Mitglieder der italienischen Mafiaorganisation 'Ndrangheta über Jahre hinweg Geld aus dem Drogenhandel gewaschen haben sollen. Die Täter stehen seit Sommer 2024 vor dem Landgericht Dortmund.  

Geldwäsche ist strafbar. Trotzdem versuchen Kriminelle auf diesem Weg, illegal erwirtschaftetes oder beschafftes Geld und Vermögenswerte in den normalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. Dafür nutzen sie verschiedene Konten, Firmen und Länder. Es geht ihnen darum, die Herkunft des Geldes zu verschleiern. Das Geld stammt aus Drogenhandel, Prostitution, Korruption, Betrug, Raub, Steuerhinterziehung, Glücksspiel oder Waffenhandel.

Der Schweizer Daniel Thelesklaf ist seit Sommer 2023 Chef der deutschen Anti-Geldwäsche-Behörde Financial Intelligence Unit (FIU) in Köln. Er erläutert im Interview mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland, wie Geldwäsche in Deutschland funktioniert. Für den Geldwäsche-Klassiker nutzen Täter nach Informationen von Thelesklaf oftmals Restaurants: "Ich gebe dem Besitzer jeden Abend 1000 Euro, die er als Umsatz verbucht und auf dem Geschäftskonto einzahlt. 100 Euro bekommt er als Provision, der Rest geht später an mich zurück." Die Krönung dabei sei, wenn dem Geldwäscher der Betrieb selbst gehört.

Banken müssen Einzahlungen und Überweisungen über 10.000 Euro melden

Der Staat und die Finanzbehörde haben großes Interesse daran, Geldwäschern das Handwerk zu legen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist Geldwäsche laut Geldwäschegesetz (GWG) ein Straftatbestand nach Paragraf 261 des Strafgesetzbuchs (StGB) und verboten. Für die Staaten der EU ist die Verfolgung der Geldwäsche deshalb wichtig, um die Organisierte Kriminalität (Clan-Kriminelle) einzudämmen. Auch die Terrorismusfinanzierung wird schwieriger, wenn es den Behörden gelingt, Geldwäsche vorzubeugen und zu bekämpfen.

In diesen Zusammenhang gehören auch die Auflagen bei Überweisungen von einem Girokonto, die mehr als 10.000 Euro betragen. Gleiches gilt für denjenigen, der mehr als 10.000 Euro in bar bei seiner Bank vorbeibringt. Sie oder er muss nachweisen, woher das Geld stammt. Bei einer anderen Bank als der Hausbank gilt diese Regel schon ab 2.500 Euro. Ist die Einzahlung gestückelt und überschreitet den Betrag von 10.000 Euro, gibt es Nachfragen.

Wenn du keinen Herkunftsnachweis erbringst, kann die Bank oder Sparkasse das Geschäft unter Umständen ablehnen. Sobald eine Überweisung die Summe von 10.000 Euro überschreitet, muss deine Bank dir ein entsprechendes Formular gemäß den Vorgaben des Geldwäschegesetzes übersenden. 

Wie gelingt dir der Herkunftsnachweis?

Aber wie kannst du nachweisen, dass alles seine Ordnung hat? Die BaFin nennt in ihren Auslegungen und Anwendungshinweisen für Kreditinstitute folgende Dokumente als Beispiele für den Herkunftsnachweis des Geldes:

  • Vorlage von Kontoauszügen eigener oder fremder Konten, die Barabhebungen dokumentieren
  • Quittungen von Barauszahlungen anderer Banken
  • Sparbuchauszüge, die Barabhebungen dokumentieren
  • Belege für Verkäufe oder Rechnungen (z. B. Auto-, Goldverkauf)
  • Quittungen für Währungstausch
  • Gerichtliche Nachlassdokumente
  • Schenkungsunterlagen und -anzeigen

Bei Überweisungen ins Ausland gilt das ebenfalls, aber erst ab einer Summe von 12.500 Euro. Ab dieser Höhe meldet die Bank die Zahlung an die Deutsche Bundesbank. Grundlage hierfür ist die AWV-Meldepflicht (§ 67 AWV). AWV steht dabei für Außenwirtschaftsverordnung. Die Meldung ist vom Empfänger des Geldes durchzuführen.   

Die neuen Bargeld-Regeln der EU

Die Überwachung finanzieller Transaktionen in Europa wird immer dichter und die Kontrolle immer strenger. Im April 2024 hat das EU-Parlament eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro beschlossen. Barzahlungen über 10.000 Euro sind künftig verboten: Sie sind elektronisch abzuwickeln. Gleichwohl können die Mitgliedstaaten eine niedrigere Obergrenze beibehalten oder festlegen. Neu ist, dass bei Barzahlungen bereits ab 3.000 Euro die Daten des Käufers für spätere Rückverfolgungszwecke erfasst werden.

Die verschärften Regeln gelten ab 2029 auch für finanzstarke Profifußballklubs. Eine neue europäische Anti-Geldwäsche-Behörde, die Anti Money Laundering Authority – AMLA mit Sitz in Frankfurt am Main, übernimmt die Überwachung der neuen Regeln. Die Bargeldobergrenze ist besonders in Deutschland umstritten, weil es eines der wenigen EU-Länder ist, wo es noch keine Obergrenze gibt.

Diese Grenze bedeutet, dass Bargeschäfte über dem Höchstbetrag nicht mehr erlaubt sein werden. Bislang gilt in Deutschland ab diesem Betrag lediglich eine Pflicht, sich auszuweisen und die Herkunft des Geldes nachzuweisen. Eine Ausnahme von der Bargeldobergrenze wird es aber geben: Der Verkauf von privat an privat, wie beispielsweise bei einem Gebrauchtwagen, soll weiterhin gestattet sein. Bereits heute besteht in Europa bei 27 Mitgliedstaaten eine Bargeldobergrenze. Am niedrigsten ist sie mit 500 Euro in Griechenland, am höchsten mit 15.000 Euro in Kroatien. Mit der einheitlichen Regelung ist dieser Flickenteppich nun beseitigt.