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Gehaltsumwandlung 2025 prüfen: Vorteile und Auswirkungen auf Sozialabgaben


Autor: Klaus Heimann

Deutschland, Samstag, 22. Februar 2025

Die Entgeltumwandlung kann ein sinnvoller Teil der privaten Altersvorsorge sein. Damit verzichtest du zwar auf einen Teil deines Gehalts, das kann sich aber für dich auszahlen.
Es kann sinnvoll sein, einen Teil des monatlichen Gehalts für die private Vorsorge aufzuwenden.


  • Betriebliche Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung
  • Arbeitgeber und Staat unterstützen die Gehaltsumwandlung
  • Wer hat Anspruch in welcher Höhe?
  • Nachteile der Gehaltsumwandlung
  • Ist die Gehaltsumwandlung wirklich sinnvoll?

Kannst und willst du einen Teil deines monatlichen Gehalts für die Altersvorsorge aufwenden? Natürlich ist es deine Entscheidung, ob du das machst. Freiberuflern und Selbstständigen wird dringend empfohlen, einen Teil ihrer Einnahmen für die Altersvorsorge zu nutzen. Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten wird dieser Schritt sogar erleichtert, weil ihnen der Arbeitgeber und der Staat dabei helfen. Gehaltsumwandlung heißt dafür das Zauberwort. Aber diese Option hat auch Nachteile, die es zu bedenken und abzuwägen gilt.

Betriebliche Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung

Deine Altersvorsorge ruht idealerweise auf drei Säulen: der gesetzlichen Rentenversicherung, einer privaten Vorsorge und auf einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Bei der betrieblichen Variante unterstützen dich dein Arbeitgeber und der Staat, und das im 2025 noch intensiver mit neuen Höchstbeträgen bei der Gehaltsumwandlung.

Die betriebliche Variante der Altersvorsorge hat Vorteile gegenüber der privaten Vorsorge: Da sind zum einen die besseren Vertragskonditionen, die der Arbeitgeber bei einer Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskassen in der Regel aushandelt. Außerdem kommt noch ein Zuschuss vom Arbeitgeber hinzu. Nicht zu vergessen sind die Vorteile bei der Steuer und den Beiträgen zur Sozialversicherung

Selbst wenn der Arbeitgeber keine von ihm finanzierte bAV anbietet, hat jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, Zugang dazu. Allerdings kann es sein, dass sie dann nicht so üppig ausfällt, wie wenn der Arbeitgeber sie als Teil seiner betrieblichen Sozialleistungen versteht.

Arbeitgeber und Staat unterstützen die Gehaltsumwandlung

Bei der Gehaltsumwandlung verzichten Arbeitnehmer auf einen Teil ihres monatlichen Entgelts, um davon erst im Ruhestand zu profitieren. Dafür schließen die Arbeitgeber einen bAV-Vertrag, oftmals mit Lebens- oder Rentenversicherungen. Gefördert wird deine Vorsorge gleich doppelt: vom Arbeitgeber und vom Staat.

Es gibt zusätzlich noch zahlreiche Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die diese Variante der betrieblichen Altersversorgung vorsehen und viele Details regeln. Die Gehaltsumwandlung können auch geringfügige Beschäftigte, Teilzeitkräfte, Auszubildende, befristet eingestellte Mitarbeiter und Geschäftsführer nutzen.

Seit 2019 gilt: Unternehmen müssen Neuverträge zur Gehaltsumwandlung, die sie mit Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen abschließen, mit mindestens 15 % des Umwandlungsbetrags bezuschussen. Seit 2022 gilt das auch für länger laufende Verträge. Der Arbeitgeberzuschuss ist in der Höhe begrenzt, und zwar auf den Betrag, den der Arbeitgeber tatsächlich an Sozialversicherungsbeiträgen einspart. Dadurch bleibt die Mindestvariante der Gehaltsumwandlung für den Betrieb kostenneutral. 

Wer hat Anspruch in welcher Höhe?

Durch den Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung (offiziell: Entgeltumwandlung) kannst du vom Arbeitgeber verlangen, dass Teile deines Verdienstes in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden. Voraussetzung ist, dass du jährlich mindestens 240 Euro in die Rentenversicherung einzahlst.

Beschäftigte profitieren ab 2025 von der höheren Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Rentenversicherung bei der betrieblichen Altersversorgung. Deine Beiträge sind zunächst steuerfrei. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen zahlst du ebenfalls weniger.

So können sozialversicherungspflichtige Beschäftigte ab 2025 bis zu 644 Euro monatlich (7728 Euro im Jahr oder 8 %) steuerfrei für die Gehaltsumwandlung nutzen. Es gibt neben dem Höchstbetrag auch einen Mindestbetrag: 2025 musst du mindestens 23,41 Euro monatlich für die Umwandlung aufwenden. Von deinen monatlichen Beiträgen an die Sozialversicherungen (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) bleibst du zwar auch verschont, aber nur bis zu einem Beitrag von 322 Euro monatlich (3864 Euro im Jahr oder 4 %)

Nachteile der Gehaltsumwandlung

Aber Achtung: Die Gehaltsumwandlung für eine betriebliche Altersvorsorge hat nicht nur Vor-, sondern auch Nachteile, denn die geringeren Sozialabgaben haben auch geringere Rentenansprüche zur Folge.

Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale sinken diese bei 100 Euro Bruttomonatsleistung des Arbeitnehmers pro Jahr Vertragslaufzeit um einen Euro, so die Faustformel. "Bei 100 Euro monatlichem Beitrag über 40 Jahre gibt es also rund 40 Euro weniger gesetzliche Altersrente." Wer bis an die Höchstgrenze geht, bekommt noch weniger. Auch das Kranken-, Arbeitslosen- und gegebenenfalls das Erziehungsgeld fallen geringer aus.

Erhältst du später eine Betriebsrente, musst du dafür Steuern zahlen. Und wenn du gesetzlich krankenversichert bist, sind auf die betriebliche Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten. 

Ist die Gehaltsumwandlung wirklich sinnvoll?

Den Chef einzuspannen, um fürs Alter vorzusorgen, klingt erst einmal nach einer guten Idee. Doch eine Gehaltsumwandlung eignet sich nicht für jeden. Der Überblick zeigt einige Vor- und Nachteile.

Vorteile:

  • Die Beiträge sind bis zu einer bestimmten Höhe steuer- und sozialabgabenfrei, das spart Steuern und Sozialabgaben.
  • Es gibt einen Zuschuss vom Arbeitgeber: Unternehmen sind verpflichtet, diesen zu zahlen, allerdings nur in geringer Höhe.       
  • Die betrieblichen Vorsorgeverträge sind meistens etwas günstiger (Zinsversprechen) als eine privat abgeschlossene Police.    

Nachteile:

  • Auf die spätere Betriebsrente zahlst du vergleichsweise hohe Sozialabgaben
  • Weil du weniger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst, fallen die gesetzliche Rente sowie Kranken- und Arbeitslosengeld etwas geringer aus.
  • Ist der Vertrag schlecht verzinst und der Arbeitgeberzuschuss gering, kann es sein, dass du sehr alt werden musst, um die eingezahlten Beträge wieder herauszubekommen. Deshalb kann die mögliche Variante einer einmaligen Auszahlung durchaus eine Alternative sein, auch wenn du in diesem Fall mehr Steuern zahlen musst.

Genaue Prüfung ist angesagt

Grundsätzlich gilt: Entgeltumwandlung lohnt sich umso mehr, je höher der Arbeitgeberzuschuss ausfällt und je besser die Vertragskonditionen sind. Laut Verbraucherzentrale sind Verträge mit Zuschüssen unter 20 % für Arbeitnehmer nur selten sinnvoll. Die anfänglichen Vergünstigungen bei Steuern und Abgaben kompensieren nicht die Abzüge bei der späteren Betriebsrente.

Auch wenn du häufig den Job wechselst, kann die Entgeltumwandlung ein Problem sein. Denn unter Umständen musst du dann mehrere Verträge parallel führen und bei jeder neuen Police erneut Abschlusskosten zahlen. 

Die Verbraucherzentrale steht der Entgeltumwandlung insgesamt kritisch gegenüber und ist der Meinung: Wenn die Arbeitnehmenden "statt einer geförderten Altersvorsorge eine attraktive Gehaltserhöhung aushandeln können, die sonst nicht zu erreichen wäre", wäre dies die von den Verbraucherschützern bevorzugte Variante.