Viele Hauserben haben wichtige Pflicht - bis zu 50.000 Euro Bußgeld
Autor: Christina Revenko
Deutschland, Montag, 26. Mai 2025
Wenn man ein Haus erbt, gibt es einige Regelungen zu beachten. Hauserben haben eine Sanierungspflicht, bei Verstoß drohen bis zu 50.000 Euro Bußgelder.
- Beim Erben eines älteren Haus gilt die energetische Sanierungspflicht
- Es können staatliche Förderungen beantragt werden, um Kosten zu sparen
- Welche Bereiche sind wichtig?
Erbst du ein älteres Haus in Deutschland, können gesetzliche Sanierungspflichten auf dich zukommen, insbesondere im Rahmen des sogenannten Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Neue Hauseigentümer sollten darauf achten, ihre energetische Sanierungspflicht zu erfüllen, um Strafen zu vermeiden. Es bestehen jedoch staatliche Förderungen, die Kosten sparen. Du solltest dich im Allgemeinen über dein Erbe informieren und prüfen, ob du es besser ausschlagen solltest.
Sanierungspflicht bei geerbten Häusern
Erbst du ein älteres Haus, besteht gegebenenfalls die Pflicht der energetischen Sanierung. Nach dem GEG müssen Hauserben bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen, wenn sie ein älteres Ein- oder Zweifamilienhaus erben.
Dazu zählen unter anderem: Die Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs, falls diese ungedämmt sind; die Dämmung ungedämmter Heizungs- und Warmwasserrohre sowie der Austausch von Heizkesseln, die älter als dreißig Jahre sind. "Ab zehn Prozent Veränderung eines Gewerks gilt die Sanierungspflicht, z. B. bei Fassaden- oder Dachsanierungen", so Informationen laut Schwäbisch Hall. Dies bedeutet: Wenn du wesentliche Veränderungen an einem bestimmten Bauteil oder einem Bereich des Gebäudes vornimmst – konkret mehr als 10 % der Fläche veränderst – musst du die Sanierung nach energetischen Standards gemäß der Regel des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durchführen.
Diese Änderungen müssen spätestens nach zwei Jahren der Eigentumsübergabe erfolgt sein. Eine Ausnahmeregelung fällt an, wenn der Erblasse das Haus vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat. Dies sollte jedoch nochmals rechtlich abgeklärt werden, um auf Nummer sicher zu gehen. "Wer vor dem Stichtag 1. Februar 2002 das Haus selbst bewohnt hat, für den gilt die GEG-Sanierungspflicht nicht", so Schwäbisch Hall.
Kosten und Förderungen
Energetische Sanierungsmaßnahmen werden staatlich gefördert. Dies erfolgt über Zuschüsse und zinsgünstige Kredite der KFW und BAFA. So können beim Austausch alter Heizsysteme gegen umweltfreundlichere Alternativen, wie etwa Wärmepumpen oder Biomassekessel, Förderungen in Höhe von 30 bis 40 Prozent der anfallenden Kosten beantragt werden. Soll ein Ölkessel ersetzt werden, kann sich der Zuschuss auf 10 weitere Prozente erhöhen.
Üblicherweise kostet die Dämmung der oberen Geschossdecke zwischen 2000 und 5000 Euro. Ist der Dachboden zudem beheizt, können Dämmungskosten von mindestens 10.000 Euro anfallen.