Für diese Jahrgänge fällt ein wichtiger Schutz in der Rente weg
Autor: Tamara Schneider
Deutschland, Montag, 15. Sept. 2025
Seit der letzten großen Reform der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Absicherung bei Berufsunfähigkeit umstritten. Das aktuelle System gilt als unzureichend.
- Berufsschutz in der Rente: Darum war er wichtig
- Adieu Berufsschutz: Das gilt seit der Rentenreform 2001
- Ganz konkret: Das bedeutet der Wegfall des Berufsschutzes für Betroffene
- Am besten selber vorsorgen
Bist du nach dem Jahr 1960 geboren? Dann betrifft dich diese Regelung in der gesetzlichen Rente. Denn für alle Menschen, die später als 1960 geboren worden sind, ist der Berufsschutz in der gesetzlichen Rente weggefallen. Das bedeutet, dass der Schutz vor Berufsunfähigkeit heute ganz anders geregelt ist als vor der Änderung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Heute sind also viele Arbeitnehmer im Ernstfall deutlich schlechter abgesichert. Was dies im Einzelnen bedeutet, erfährst du hier.
Berufsschutz in der Rente: Darum war er wichtig
Vor der Änderung in der Gesetzgebung galt der Berufsschutz. Das bedeutete, dass Menschen, die ihren erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben konnten, durch eine Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung vor einem finanziellen Absturz geschützt waren.
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Der Berufsschutz war dabei ein wichtiger Faktor. Denn er stellte sicher, dass Betroffene von den Behörden nicht auf beliebige andere Tätigkeiten verwiesen werden konnten – insbesondere nicht auf zu einfache oder auf geringer qualifizierte und meist auch geringer bezahlte Arbeiten.
Warst du zum Beispiel ein Meister in einem Handwerk und konntest aufgrund einer schweren Erkrankung deinen Beruf nicht mehr ausüben, konntest du aufgrund des Berufsschutzes nicht auf eine ungelernte Tätigkeit verwiesen werden. Stattdessen erhieltest du dank des Berufsschutzes eine Berufsunfähigkeitsrente, um deinen Lebensstandard teilweise zu sichern. Vor allem für Fachkräfte und Personen, die in körperlich anspruchsvollen Berufen arbeiteten, war der Berufsschutz von großer Bedeutung.
Das gilt seit der Rentenreform 2001
Bereits im Jahr 2001 gab es eine umfassende Rentenreform. Mit dieser Reform wurde der Berufsschutz für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, abgeschafft. Stattdessen gibt es seitdem nur noch eine Erwerbsminderungsrente.
Im Unterschied zum alten Berufsschutz wird bei der Erwerbsminderungsrente nicht mehr geprüft, ob jemand seinen erlernten Beruf ausüben kann, sondern ob er grundsätzlich irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben kann. Dies gilt unabhängig von der erworbenen Qualifikation oder dem bisherigen Einkommen.