Aus der Kirche austreten: Diese Folgen hat ein Kirchenaustritt
Autor: Susi Geus
Deutschland, Samstag, 16. Sept. 2023
Immer mehr Menschen treten aus der Kirche aus oder werden erst gar nicht getauft. Was sind die Beweggründe und welche Folgen ergeben sich daraus?
- Formale Schritte zum Kirchenaustritt
- Kirchenaustritt und Kirchensteuer
- Auswirkungen auf kirchliche Rituale und Zeremonien
- Auswirkungen auf den Arbeitsplatz
- Religionsfreiheit und persönliche Entscheidung
Wie Statista berichtet, haben im Jahr 2022 mehr als eine halbe Million Menschen die katholische Kirche verlassen. Das ist ein neuer Rekord. Nicht viel besser sieht es bei der evangelischen Glaubensgemeinschaft aus. Hier trennten sich 2022 rund 380.000 Gläubige von ihrer Kirche. Dennoch ist das Christentum die größte Religionsgemeinschaft in Deutschland. 40 Millionen Menschen gehören dieser Glaubensrichtung an. Das verteilt sich etwa gleichmäßig auf katholische und evangelische Gläubige. An dritter Stelle folgt der Islam mit ca. 6 Millionen Anhänger*innen. Ca. 34 Millionen Deutsche sind konfessionslos.
Einführung in den Kirchenaustritt
Hast du dich für einen Kirchenaustritt entschieden, ist das Standesamt deiner Gemeinde, in der du den Wohnsitz angemeldet hast, zuständig. Du musst persönlich erscheinen und dich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Je nach Bundesland kann es unterschiedliche Regelungen geben. Wir beziehen uns in diesem Artikel auf das Bayerische Kirchensteuergesetz. Für die Aufnahme und Bestätigung des Kirchenaustritts fallen Gebühren in Höhe von ca. 35 Euro an. Alternativ ist es möglich, den Austritt bei einem Notar zu beantragen.
Austreten kannst du aus jeder Glaubensgemeinschaft, die als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt ist, das ist bei der katholischen und evangelischen Kirche der Fall. Deine Daten werden dann automatisch zum Finanzamt, dem Kirchensteueramt und dem Meldeamt weitergeleitet. Lass dir auf alle Fälle den Austritt bescheinigen und bewahre den Beleg gut auf, damit du ihn zur Hand hast, falls es Rückfragen z. B. vom Finanzamt gibt.
Nach deinem Kirchenaustritt wird die Information in dem Kirchenbuch der Gemeinde vermerkt, in der du getauft wurdest, auch wenn dein Austritt an einem anderen Wohnsitz erfolgt. Austreten darf man bereits, wenn man das 12. Lebensjahr erreicht hat. Dafür benötigst du aber noch die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Bereits mit 14 Jahren ist für den Kirchenaustritt keine Zustimmung der Eltern nötig. Bei Kindern unter 12 Jahren können die Eltern den Austritt für ihre Kinder beschließen. Sind die Kinder konfessionslos, entfällt die Pflicht, den Religionsunterricht zu besuchen.
Kirchenaustritt und Kirchensteuer
Die Kirchensteuerpflicht endet in dem Monat, in dem du ausgetreten bist. Der deutsche Staat hat dann keinen Anspruch mehr auf deine Kirchensteuer. Manchmal gibt es allerdings Verzögerungen, bis das Finanzamt die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte durchführt. Dies geschieht in der Regel automatisch. Trotzdem solltest du auf der Lohnabrechnung prüfen, ob keine Konfession eingetragen ist.
Bleibt dein Partner oder die Partnerin in der Kirche, muss er bzw. sie natürlich weiterhin Kirchensteuer zahlen. Ist dein Partner oder die Partnerin ohne eigenes Einkommen oder Geringverdiener*in, fällt ein besonderes Kirchgeld an. Je nach Einkommen der Ehepartner*in erfolgt die Festsetzung der Zahlung im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Das Verfahren ist bei Katholiken und Evangelischen nahezu gleich.