Umzug, Konten im Ausland und mehr: Was weiß das Finanzamt über mich?
Autor: Ellen Schneider
Deutschland, Dienstag, 10. Juni 2025
Nicht nur durch unsere Steuererklärungen sammelt das Finanzamt Informationen über uns - es steht auch in engem Austausch mit zahlreichen anderen Institutionen.
Wie viel weiß eigentlich der Staat über uns? Es ist eine Frage, die sich manche immer wieder stellen dürften. Denn zumindest finanziell sind wir für einige Behörden transparenter als manchen vielleicht lieb ist.
Einige unserer persönlichen Daten geben wir natürlich mit unserer Steuererklärung an das Finanzamt weiter. Doch dieses hat noch zahlreiche andere Quellen, die es mit Informationen versorgen.
Enger Austausch: Woher das Finanzamt seine Informationen bekommt
Beispielsweise stehen auch Banken, Versicherungen und Gerichte in regelmäßigem Austausch mit dem Finanzamt. Wer bei der Steuererklärung schummelt, sollte sich das also besser zweimal überlegen. Denn die Chance, dass die Mogelei auffällt, ist relativ hoch. Viele versuchen es trotzdem: Ein Bericht des Bundesrechnungshofs zeigte zuletzt, dass die größten Sozialschmarotzer nicht etwa Bürgergeld-Empfänger, sondern vielmehr Steuerbetrüger sind.
Aber woher bekommt das Finanzamt denn nun all die Informationen über uns? Laut zahlreichen Medienberichten von FAZ (Frankfurter Allgemeine), SZ (Süddeutsche Zeitung) und Bild sind das die Stellen, mit denen das Amt im Austausch ist:
- Finanzinstitute: So erfährt das Finanzamt beispielsweise von Erbschaften, Zinserträgen und steuerfreien Kapitalerträgen und Kontostammdaten. Gibt es einen begründeten Anlass, kann sich das Finanzamt die Bankdaten einzelner Personen laut der Süddeutschen Zeitung auch genauer ansehen.
- Arbeitgeber: Der Arbeitgeber gibt an das Finanzamt Daten wie Gehaltszahlungen, gezahlte Abgaben und Steuern sowie steuerfreie Leistungen weiter.
- Arbeitsagentur: Auf diesem Wege erfährt das Finanzamt von Arbeitslosengeld- und Insolvenzgeldzahlungen.
- Versicherungen: Sozialversicherung, Pflegeversicherung, Krankenkassen und Rentenversicherung werden von den entsprechenden Versicherungsinstituten an das Finanzamt weitergegeben. Dabei stehen sowohl gezahlte Beiträge, ausgezahlte Prämien als auch Renten, Krankengeld und Mutterschaftsgeld im Fokus.
- Behörden im Ausland: Über das Bundeszentralamt für Steuern gelangen laut der FAZ auch Daten über Konten, Depots, Immobilien, Renten und Erbschaften im Ausland an das deutsche Finanzamt. Geldinstitute im Ausland müssen der SZ zufolge zudem einmal im Jahr die Kontodaten ihrer deutschen Kunden mitteilen.
- Elterngeldstelle: Hier werden die geleisteten Elterngeldzahlungen mitgeteilt.
- Einwohnermeldeamt und Standesamt: Umzug, Heirat, Geburten oder Todesfälle werden auf diesem Weg an das Finanzamt kommuniziert, wie Steuerexperte Peter Schmitz von WISO Steuer gegenüber der Bild erläuterte.
- Gericht: Kommt in einem laufenden Verfahren beispielsweise der Verdacht der Steuerhinterziehung auf, wird das laut der FAZ ebenfalls dem Finanzamt gemeldet.
- Notar: Kauft jemand eine Immobilie, leitet der Notar entsprechende Daten an das Finanzamt weiter. Aber auch Erbschaften und beurkundete Schenkungen werden laut der FAZ auf diesem Wege mitgeteilt.
- Kfz-Zulassungstellen: Der Bild zufolge wird sogar die Fahrzeuganmeldung weitergegeben - diese ist aufgrund der Kfz-Steuer von Bedeutung.
- Airbnb und andere Plattformen: Das mag erst mal überraschen - laut der Süddeutschen Zeitung gibt jedoch beispielsweise Airbnb die Buchungsdaten von tausenden von Gastgebern weiter. Der Grund: Seit dem 1. Januar 2023 sind digitale Plattformen in der Europäischen Union nach der sogenannten DAC7-Richtlinie verpflichtet, persönliche Angaben und Umsätze ihrer Nutzer an die Finanzbehörden zu melden. Diese Maßnahme soll zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung beitragen.