Rechte, Pflichten und Unterschiede beim Ferienjob: Was Ferienarbeiter vorab wissen sollten
Autor: Paula Rölling
Deutschland, Dienstag, 19. Juli 2022
Ferienjobs sind eine gute Möglichkeit, neben der Schule ein bisschen Geld zu verdienen. Worauf du dabei unbedingt achten solltest, haben wir dir hier zusammengefasst.
- Was ist gesetzlich geregelt?
- Bezahlung und Arbeitsvertrag
- Was solltest du noch beachten?
Für Schüler*innen ist arbeiten an ihren freien Tagen in den Ferien eine gute Möglichkeit, um etwas eigenes Geld zu verdienen. Neben dem klassischen Zeitungsaustragen gibt es noch viele weitere Angebote. Während des Ferienjobs und davor sollten allerdings ein paar Sachen beachtet werden.
Die gesetzliche Lage
Da Ferienjobs oft von minderjährigen Schüler*innen ausgeführt werden, ist nicht das Gleiche erlaubt, wie bei volljährigen Arbeitnehmer*innen. Die Regelungen dafür finden sich im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Da ist beispielsweise festgehalten, dass Ferienjobs keine gefährliche oder körperlich schwere Arbeite beinhalten dürfen.
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Außerdem darf bis zum einschließlich 14. Lebensjahr gar nicht gearbeitet werden. Ausnahmen gibt es mit Einverständnis der Eltern nur ab 13. Jahren und in der Landwirtschaft. Allerdings dürften Kinder trotzdem maximal zwei Stunden am Tag arbeiten. Für Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren gibt es weniger Einschränkungen. Sie dürfen maximal vier Wochen im Jahr in den Ferien arbeiten.
Sowohl die Arbeitszeiten als auch die Ruhezeiten sind genau geregelt. Die Arbeit darf höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche betragen. Zudem darf der Rahmen zwischen 6 und 20 Uhr nicht überschritten werden. Ausnahmen gibt es hier für 16-Jährige. Unter bestimmten Umständen dürfen sie bis 22:00 oder 23:00 Uhr arbeiten. Ab viereinhalb Stunden Arbeit am Tag stehen den Minderjährigen 30 Minuten Pause zu, ab sechs Stunden müssen 60 Minuten Pause gemacht werden.
Bezahlung und Arbeitsvertrag
Grundsätzlich gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz. Ab 18 Jahren hat man dadurch den Anspruch darauf, für die geleistete Arbeit Mindestlohn zu erhalten. Diese Regelung gilt allerdings nicht für minderjährige Arbeiter*innen.
Personen unter 18 Jahren, die keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, sind nicht vom Mindestlohngesetz geschützt. Ferienjobs müssen natürlich trotzdem fair bezahlt werden, es lohnt sich auf jeden Fall bei der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags gut aufzupassen.