Fehler in der Steuererklärung: Ist es möglich, sie zu korrigieren?
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Freitag, 18. Sept. 2026
Die Steuererklärung ist endlich fertig und abgeschickt und prompt findest du einen Zahlendreher oder hast einen Beleg vergessen. Stellt sich die Frage: Sind Korrekturen noch möglich?
Die Einkommenssteuererklärung ist abgegeben. Doch was tun, wenn sich Fehler eingeschlichen haben, die du selbst zu verantworten hast? Sind fehlerhafte Angaben nachträglich noch zu korrigieren? Die gute Nachricht vorab: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Angaben in der Steuererklärung zu berichtigen.
So kann etwa ein Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt oder ein Änderungsantrag gestellt werden. Während ein Einspruch grundsätzlich umfassender ist, beschränkt sich der Änderungsantrag auf konkrete, zu berichtigende Sachverhalte. Oft stellt sich auch die Frage, ob Fehler, die zu einem steuerlichen Nachteil für den Steuerpflichtigen führen, nachträglich gemeldet werden sollten. Wie du in diesen Fällen vorgehen kannst und was dabei zu beachten ist, erklärt inFranken.de.
Gibt es Möglichkeiten zur Korrektur der Steuererklärung?
Ja, die eigenen, vergessenen oder fehlerhaften Angaben lassen sich in der Steuererklärung auch nachträglich noch korrigieren. Egal, ob es sich um einen Zahlendreher, eine vergessene Rechnung oder einen Rechenfehler handelt. Aber es gilt immer der Grundsatz: keine Korrektur ohne Grund. Auch wenn viele Steuerpflichtige sich vom Steuerrecht ungerecht behandelt fühlen, ist dies kein Angriffspunkt gegen den Steuerbescheid.
Wenn du die Fehler sofort bemerkst, und zwar gerade, wenn du deine Steuererklärung abgeschickt hast, ist die Korrekturmeldung am einfachsten. Schreibe dem Finanzamt eine E-Mail oder ruf dort an. Vielleicht weißt du bereits, wer für dich zuständig ist (etwa vom letzten Steuerbescheid), dann kannst du den Sachbearbeitenden direkt kontaktieren – sonst wende dich an die Zentrale.
Wichtig zu wissen: Die Zahl der deutschen Bankkunden, die ein Konto im Ausland führen, steigt kontinuierlich. Durch neue gesetzliche Vorgaben gelangt das Finanzamt jedes Jahr an Daten aus mehr als 100 Ländern – zum Abgleich der Steuererklärung. Dabei gilt der 30. September als entscheidender Stichtag für die Meldung von Auslandskonten.
Kannst du die Steuererklärung komplett neu einreichen?
Nach deiner Nachricht bekommst du vom Finanzamt ausreichend Zeit, um den Fehler zu korrigieren. Innerhalb der Frist kannst du wählen, die komplette Steuererklärung neu einzureichen oder nur einen Änderungsantrag zu stellen.
Es ist ein kurzes Schreiben ausreichend, in dem du angibst, welche falschen Angaben du berichtigen möchtest. Nach der Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt wird der zuständige Sachbearbeiter die Bearbeitung der Steuererklärung normalerweise aussetzen und eine Frist für die Nachbesserung setzen.