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Fehler in der Steuererklärung: Ist es möglich, sie zu korrigieren?


Autor: Klaus Heimann

Deutschland, Freitag, 18. Sept. 2026

Die Steuererklärung ist endlich fertig und abgeschickt und prompt findest du einen Zahlendreher oder hast einen Beleg vergessen. Stellt sich die Frage: Sind Korrekturen noch möglich?
Ob Zahlendreher, vergessene Belege oder andere Fehler: Auch nach Abgabe der Steuererklärung gilt oft noch die Möglichkeit zur Korrektur. Wir erklären, was bei Änderungsantrag, Einspruch und Selbstanzeige zu beachten ist. (Symbolbild)


Die Einkommenssteuererklärung ist abgegeben. Doch was tun, wenn sich Fehler eingeschlichen haben, die du selbst zu verantworten hast? Sind fehlerhafte Angaben nachträglich noch zu korrigieren? Die gute Nachricht vorab: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Angaben in der Steuererklärung zu berichtigen.

So kann etwa ein Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt oder ein Änderungsantrag gestellt werden. Während ein Einspruch grundsätzlich umfassender ist, beschränkt sich der Änderungsantrag auf konkrete, zu berichtigende Sachverhalte. Oft stellt sich auch die Frage, ob Fehler, die zu einem steuerlichen Nachteil für den Steuerpflichtigen führen, nachträglich gemeldet werden sollten. Wie du in diesen Fällen vorgehen kannst und was dabei zu beachten ist, erklärt inFranken.de.

Gibt es Möglichkeiten zur Korrektur der Steuererklärung?

Ja, die eigenen, vergessenen oder fehlerhaften Angaben lassen sich in der Steuererklärung auch nachträglich noch korrigieren. Egal, ob es sich um einen Zahlendreher, eine vergessene Rechnung oder einen Rechenfehler handelt. Aber es gilt immer der Grundsatz: keine Korrektur ohne Grund. Auch wenn viele Steuerpflichtige sich vom Steuerrecht ungerecht behandelt fühlen, ist dies kein Angriffspunkt gegen den Steuerbescheid.

Wenn du die Fehler sofort bemerkst, und zwar gerade, wenn du deine Steuererklärung abgeschickt hast, ist die Korrekturmeldung am einfachsten. Schreibe dem Finanzamt eine E-Mail oder ruf dort an. Vielleicht weißt du bereits, wer für dich zuständig ist (etwa vom letzten Steuerbescheid), dann kannst du den Sachbearbeitenden direkt kontaktieren – sonst wende dich an die Zentrale.

Wichtig zu wissen: Die Zahl der deutschen Bankkunden, die ein Konto im Ausland führen, steigt kontinuierlich. Durch neue gesetzliche Vorgaben gelangt das Finanzamt jedes Jahr an Daten aus mehr als 100 Ländern – zum Abgleich der Steuererklärung. Dabei gilt der 30. September als entscheidender Stichtag für die Meldung von Auslandskonten.

Kannst du die Steuererklärung komplett neu einreichen?

Nach deiner Nachricht bekommst du vom Finanzamt ausreichend Zeit, um den Fehler zu korrigieren. Innerhalb der Frist kannst du wählen, die komplette Steuererklärung neu einzureichen oder nur einen Änderungsantrag zu stellen.

Es ist ein kurzes Schreiben ausreichend, in dem du angibst, welche falschen Angaben du berichtigen möchtest. Nach der Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt wird der zuständige Sachbearbeiter die Bearbeitung der Steuererklärung normalerweise aussetzen und eine Frist für die Nachbesserung setzen.

Hast du den Steuerbescheid dagegen bereits erhalten, gibt es Änderungen nur auf dem Weg des Einspruchs. In diesem Fall steht die Erklärung komplett wieder auf dem Prüfstand. Den Bescheid solltest du unbedingt gründlich prüfen und dich nicht von der Unübersichtlichkeit des Bescheids abschrecken lassen. Dazu rät zumindest Annemarie Reiff vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine: "Ein Steuerbescheid sollte nicht einfach nur abgeheftet werden, sondern muss aktiv geprüft werden."

Wann solltest du Einspruch einlegen?

Bei dieser gründlichen Kontrolle des Steuerbescheids kannst du nicht nur Fehler vom Finanzamt finden, sondern auch auf eigene Versäumnisse stoßen. In beiden Fällen kannst du Einspruch einlegen. Um den Einspruch schriftlich zu begründen, hast du eine Frist von einem Monat Zeit nach Eingang des Bescheids. 

Wenn du etwa zwischenzeitlich eine unberücksichtigte Rechnung gefunden hast, die du von der Steuer absetzen kannst, kannst du diese im Einspruchsverfahren angeben. Schreibe dem Finanzamt den Sachverhalt, lege den Beleg bei und begründe, wie es zu der falschen Angabe kam.

Wer seine Steuererklärung selbst erstellt hat, ruft die Erklärung im Elster-Portal der Finanzämter auf, ändert die Angaben und sendet die Erklärung erneut an die Finanzbehörde. Wichtig ist dabei Folgendes: Es darf kein "grobes Verschulden" vorliegen. Grobes Verschulden wäre zum Beispiel, wenn du die Hinweise und Erläuterungen in der Steuererklärung nicht beachtet hast. In diesem Fall würde der Einspruch zurückgewiesen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Einspruch und einem Änderungsantrag?

Wer nur bestimmte Angaben abändern will, kann auch einen Änderungsantrag stellen. "In diesem Fall ist lediglich eine Verbesserung in dem einen Punkt möglich. Der Rest bleibt, wie er ist", so die Lohnsteuerhilfe (Lohi) Bayern. Dieses Vorgehen ist immer dann empfehlenswert, wenn du nicht möchtest, dass das Finanzamt die komplette Steuererklärung erneut prüft.

Der Unterschied zwischen Einspruch und einem Änderungsantrag ist also: Mit  deinem Änderungsantrag wird nur der von dir korrigierte Sachverhalt erneut aufgerufen, nicht wie bei einem Einspruch der gesamte Steuerbescheid. Alles andere bleibt also, wie es ist.

Auch für diese Variante hast du vier Wochen Zeit, nachdem du den Steuerbescheid erhalten hast. Die Rechtsgrundlage für den Änderungsantrag des Steuerbescheids ist § 172 der Abgabenordnung. Danach ist der fertige Steuerbescheid "grundsätzlich stabil" und darf nicht einfach so nachträglich geändert werden. Ausnahmen sind lediglich der Einspruch und der Änderungsantrag des Steuerzahlers.

Sind Korrekturen von Angaben zum eigenen Nachteil zu empfehlen?

Ein anderes Problem ist, wenn du bewusst falsche Angaben beim Finanzamt machst oder verschweigst. In diesem Fall geht die Behörde von einem Steuerbetrug aus. Bei einer "leichtfertigen Steuerverkürzung" verlängert sich die Frist auf fünf Jahre, in denen das Finanzamt noch zuschlagen kann. Handelt es sich um eine Steuerhinterziehung, weil du die Angaben vorsätzlich falsch gemacht hast, führt das zu einer Verlängerung der Frist auf zehn Jahre

Wenn du Angst hast, dass deine Täuschung auffliegt und du dir eine Strafe einhandelst, kannst du dich selbst anzeigen. Wird die dann festgestellte höhere Steuerschuld sofort beglichen, kannst du eine Strafe in der Regel noch abwenden.

Entscheidend ist, dass du wirklich alle Fehler berichtigst, sonst droht dir trotz der Nacherklärung eine Geldstrafe oder im schlimmsten Fall sogar eine Gefängnisstrafe. Bei einer geplanten Nacherklärung solltest du in jedem Fall fachkundigen Rat (Steueranwalt) einholen.

Schon gewusst? Auch Rentner müssen unter Umständen eine Steuererklärung abgeben – wir erklären, wann das Finanzamt Nachzahlungen fordert und welche Freibeträge gelten.