Familiensplitting statt Ehegattensplitting? Wer davon profitieren würde
Autor: Ellen Schneider
Deutschland, Donnerstag, 29. Januar 2026
Das Ehegattensplitting soll verheirateten Paare steuerliche Vorteile bieten. Smartsteuer-Geschäftsführer Stefan Heine warnt jedoch: Das Modell kann auch zur Armuts-Falle im Alter werden.
Immer wieder wird das Konzept des Ehegattensplittings stark kritisiert. Die SPD würde die Regelung gerne abschaffen. Schließlich begünstige sie "Alleinverdiener-Ehen" und setze "negative Erwerbsanreize für Frauen", begründete etwa die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Wiebke Esdar, im vergangenen Jahr gegenüber dem Handelsblatt. Für den Sozialverband VdK wäre eine Abschaffung ebenfalls "ein Schritt in die richtige Richtung", betonte Präsidentin Verena Bentele. Auch Smartsteuer-Geschäftsführer Stefan Heine kritisiert das Konzept im Gespräch mit inFranken.de. Er hält das Modell des Familiensplittings für sinnvoller.
Doch wie funktioniert das Ehegattensplitting überhaupt? Das Einkommen beider Partner wird dabei addiert und gleichmäßig verteilt. Die auf dieses fiktive Einkommen anfallenden Steuern werden dann verdoppelt - so wird die Steuerlast für den Besserverdiener in der Beziehung deutlich gesenkt. Insgesamt bleibt den Ehepartnern so oft ein höheres Einkommen, betont Heine.
Kritik am Ehegattensplitting - Familiensplitting als realistische Alternative?
Das Problem: Laut dem Smartsteuer-Geschäftsführer fördert das Ehegattensplitting den Umstand, dass Frauen über einen langen Zeitraum hinweg ein geringeres Bruttoeinkommen beziehen. Das hängt auch maßgeblich mit der gewählten Steuerklasse der jeweiligen Ehepartner zusammen und führe dazu, dass die gesetzliche Rente entsprechend schmal ausfalle. Die betriebliche Altersvorsorge würde bei einer Teilzeittätigkeit ebenfalls gekürzt, für die private Altersvorsorge fehlten wegen des geringeren Einkommens zudem oft die Mittel: "Am Ende droht die Altersarmut und die Abhängigkeit vom Mann." Die Kritik am Ehegattensplitting halte der Experte daher für berechtigt.
Das Ehegattensplitting ersatzlos zu streichen, würde für viele Ehepartner jedoch eine Steuererhöhung bedeuten. Um das zu vermeiden, käme ein Familiensplitting infrage, das laut Heine die Wiederaufnahme einer Tätigkeit fördern würde. Dabei wird die Steuerlast nicht nur auf die Ehepartner sondern auf alle Familienmitglieder verteilt. Auch die Kinder werden dabei beachtet. Laut dem wissenschaftlichen Dienst des Bundestags gibt es zwei Arten von Familiensplitting: das Familientarifsplitting und das Familienrealsplitting.
- Familientarifsplitting: Bei einem Familientarifsplitting wird die Steuerlast demnach auf alle Familienmitglieder verteilt. Die Steuerschuld würde dann entsprechend des Splittingfaktors multipliziert. Ein Kinderfreibetrag wird nicht mehr gewährt. Der angewendete Splittingfaktor und damit die konkrete Aufteilung des Einkommens hängt von der politischen Entscheidung ab. Dieses Verfahren werde etwa in Frankreich angewendet.
- Familienrealsplitting: Beim Familienrealsplitting werden die tatsächlichen gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen innerhalb der Familie steuerlich berücksichtigt, sodass die steuerliche Belastung der zahlenden Person sinkt. Statt eines pauschalen Kinderfreibetrags soll konkret der zivilrechtlich geschuldete Unterhalt - oder eine darauf basierende Pauschale - von der Einkommensteuer ausgenommen werden und im Gegenzug dieser Unterhalt beim Kind (Empfänger) besteuert werden.
Familiensplitting: So viel Geld würden sich Paare sparen
Heine rechnet vor: Legt man die Formel für eine Doppelverdienerfamilie der Konrad Adenauer Stiftung zugrunde, würde ein Ehepaar mit zwei Kindern beim Familientarifsplitting im Vergleich zum Ehegattensplitting 3902 Euro sparen. Der Berechnung liegt die Annahme zu Grunde, dass eine Person in der Beziehung 60.000 Euro und die andere 30.000 Euro verdient. Die Steuerlast würde dann 13.168 Euro statt 17.670 Euro betragen.
Der Steuerexperte betont: "Ich halte das Familiensplitting grundsätzlich für ein sinnvolles steuerpolitisches Instrument, da es die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Familien mit Kindern besser abbildet als das bisherige Ehegattensplitting. Insbesondere die finanziellen Unterhaltslasten von Familien würden dadurch stärker berücksichtigt, was aus Gerechtigkeitsperspektive überzeugt." Auch die allgemeinen Rahmenbedingungen ließen eine Umsetzung grundsätzlich realistisch erscheinen.