Familiensplitting, Ehegattensplitting, Realsplitting: Das sind die Unterschiede
Autor: Ellen Schneider
Deutschland, Donnerstag, 09. April 2026
Das Ehegattensplitting könnte bald durch das Realsplitting ersetzt werden. Smartsteuer-Geschäftsführer Stefan Heine hat Zweifel an dem Konzept - und schlägt eine Alternative vor.
Eine mögliche Abschaffung des Ehegattensplittings wird derzeit intensiv diskutiert. Das Finanzministerium legte für die Pläne von Minister Lars Klingbeil (SPD) bereits einen Entwurf vor, demzufolge das Ehegattensplitting bei neuen Ehen durch das fiktive Realsplitting ersetzt werden soll. Auch über eine Einführung des Familiensplittings wird immer wieder diskutiert.
Klingbeils Kritik am aktuellen Modell: Ein großer Teil der verheirateten Frauen sage, es lohne sich für sie gar nicht zu arbeiten – eben weil es steuerliche Fehlanreize gebe. Aus volkswirtschaftlicher Sicht sei das jedoch falsch. Auch Smartsteuer-Geschäftsführer Stefan Heine betont gegenüber inFranken.de: Das Ehegattensplitting fördert den Umstand, dass Frauen über einen langen Zeitraum hinweg ein geringeres Bruttoeinkommen beziehen. Aber was sind Familien- und Realsplitting überhaupt und wo liegen die Unterschiede zum Ehegattensplitting? Für inFranken.de ordnet Heine die verschiedenen Konzepte ein.
Ehegattensplitting, Familiensplitting und Realsplitting: Das sind die Unterschiede
- Ehegattensplitting (aktuelle Regelung): Das Einkommen beider Partner wird addiert und gleichmäßig verteilt. Die auf dieses fiktive Einkommen anfallenden Steuern werden dann verdoppelt - so wird die Steuerlast für den Besserverdiener in der Beziehung deutlich gesenkt. Insgesamt bleibt den Ehepartnern so oft ein höheres Einkommen, betont Heine.
- Fiktives Realsplitting: Beide Ehegatten werden individuell besteuert. Der besserverdienende Partner kann jedoch einen gewissen Freibetrag (orientiert am Unterhaltshöchstbetrag) auf den anderen Partner übertragen. Dadurch wird der besserverdienende Partner steuerlich entlastet, während der geringer verdienende Partner den Betrag zu seinem niedrigeren Steuersatz versteuert.
- Familiensplitting: Beim Familiensplitting wird die Steuerlast nicht nur auf die Ehepartner, sondern fiktiv auf alle Familienmitglieder verteilt. Auch die Kinder werden dabei beachtet. Die Steuerlast hängt hier also von der Familienkonstellation ab.
Das Realsplitting existiert heute bereits und kommt vor allem bei Unterhaltszahlungen zum Einsatz. Als Ersatz für das Ehegattensplitting sieht Heine das Modell jedoch kritisch: "Entscheidend ist, ob eine Reform die sogenannte 'Teilzeitfalle' tatsächlich auflöst. Hier habe ich Zweifel: In Haushalten mit sehr hohen Einkommen ist das Risiko von Altersarmut ohnehin geringer. Bei mittleren Einkommen dürften die Unterschiede zum Status quo eher gering ausfallen, sodass kaum zusätzliche Anreize für eine Ausweitung der Erwerbstätigkeit entstehen", vermutet er.
Auch, dass das Modell nur für neue Ehen gelten soll, sei wenig überzeugend. Die neue Regelung "würde über Jahrzehnte hinweg zu einer Ungleichbehandlung führen und das Steuerrecht zusätzlich verkomplizieren", so Heine. Darüber hinaus brauche es laut dem Steuerexperten flankierende Maßnahmen, damit sich tatsächliche Verhaltensänderungen ergeben – insbesondere eine verlässliche Kinderbetreuung sowie niedrigschwellige und kostengünstige Angebote für Kinder, etwa im Bereich Mobilität oder Freizeit. Für überzeugender halte er das Familiensplitting.
Familiensplitting: So viel Geld würden sich Paare sparen
Dieses würde laut Heine die Wiederaufnahme einer Tätigkeit fördern würde. Dabei wird die Steuerlast nicht nur auf die Ehepartner sondern auf alle Familienmitglieder verteilt. Auch die Kinder werden dabei beachtet. Laut dem wissenschaftlichen Dienst des Bundestags gibt es zwei Arten von Familiensplitting: das Familientarifsplitting und das Familienrealsplitting.
- Familientarifsplitting: Bei einem Familientarifsplitting wird die Steuerlast demnach auf alle Familienmitglieder verteilt. Die Steuerschuld würde dann entsprechend des Splittingfaktors multipliziert. Ein Kinderfreibetrag wird nicht mehr gewährt. Der angewendete Splittingfaktor und damit die konkrete Aufteilung des Einkommens hängt von der politischen Entscheidung ab. Dieses Verfahren werde etwa in Frankreich angewendet.
- Familienrealsplitting: Beim Familienrealsplitting werden die tatsächlichen gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen innerhalb der Familie steuerlich berücksichtigt, sodass die steuerliche Belastung der zahlenden Person sinkt. Statt eines pauschalen Kinderfreibetrags soll konkret der zivilrechtlich geschuldete Unterhalt - oder eine darauf basierende Pauschale - von der Einkommensteuer ausgenommen werden und im Gegenzug dieser Unterhalt beim Kind (Empfänger) besteuert werden.