Ex-Bürgermeisterin klagt: So viel mehr Gehalt bekamen männliche Amtsinhaber
Autor: Ellen Schneider
Todtmoos, Donnerstag, 26. März 2026
Als Bürgermeisterin soll Janette Fuchs deutlich weniger verdient haben als die Männer vor und nach ihr im Amt. In erster Instanz bekam sie recht - jetzt zögert das Gericht.
Das Gehalt, das Janette Fuchs als Bürgermeisterin der Schwarzwald-Gemeinde Todtmoos verdiente, stand am Donnerstag (26. März 2026) vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim abermals im Mittelpunkt. Der Vorwurf: Die Bürgermeisterin habe jahrelang weniger verdient als ihr Vorgänger und ihr Nachfolger, beide männlich. Das berichtet unter anderem der Schwarzwälder Bote. In erster Instanz bekam Fuchs bereits recht - doch die Gemeinde legte Berufung ein.
Fuchs war demnach 2014 zur Bürgermeisterin der kleinen Gemeinde gewählt worden. Vor knapp einem Jahr entschied das Verwaltungsgericht in Freiburg: 43 500 Euro muss die Gemeinde nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nachbezahlen. Davon mehr als 36.500 Euro Schadenersatz und 7.000 Euro Entschädigung, berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa). In Mannheim jedoch verlief der Gerichtstermin demnach nicht, wie von Fuchs erhofft.
Weniger Geld bekommen als männliche Amtsinhaber: Ex-Bürgermeisterin klagt
Laut dem Schwarzwälder Boten betonte die Gemeinde beim Prozess in Freiburg: Im Gemeinderat habe das Geschlecht nie eine Rolle gespielt, auch nicht bei der Eingruppierung. Die Besoldung richte sich in Baden-Württemberg nach der jeweiligen Gemeindegröße. Je nach "Schwierigkeit der Aufgabe" könne der Gemeinderat jedoch eine niedrigere oder eine höhere Besoldungsgruppe anordnen. Das Verwaltungsgericht in Freiburg schloss aus, dass Fuchs' Aufgabe weniger schwierig gewesen sei, als die der beiden anderen Amtshinhaber.
Anders sieht es in Mannheim aus. Das Gericht tut sich nach eigener Aussage schwer mit dem Fall, wie die dpa berichtet. "Wir ringen ein bisschen mit uns", sagte Richter Markus Jerxsen demnach. Der Vergleich, den das Gericht vorschlage, komme für Fuchs jedoch nicht infrage.
"Es geht mir nicht nur um meine Person, sondern um das Prinzip 'Gleicher Lohn für gleiche Arbeit und gleiche Verantwortung', das auch im öffentlichen Dienst gelten muss", betont sie. Laut dem Gericht sei ihr Vorgänger jedoch 24 Jahre vor Fuchs ins Amt gekommen, ein Vergleich sei daher schwierig. Der Vergleich mit dem Nachfolger sei möglicherweise rechtlich schwierig. Und auch Gründe für die schlechtere Einstufung habe die Gemeinde vorgelegt. Ein Urteil soll am Freitag (27. März 2026) fallen.
Ex-Bürgermeisterin von Müllheim bekam wegen ungleicher Bezahlung bereits recht
Es ist nicht der erste Fall dieser Art: Astrid Siemes-Knoblich, von 2012 bis 2020 Bürgermeisterin von Müllheim in Südbaden, wurde ebenfalls eine Besoldungsstufe niedriger eingestuft als ihr Vorgänger, wie die taz damals berichtete. Auch sie berief sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und erhielt vor Gericht mit ihrer Klage recht. 52.216 Euro Schadenersatz musste die Gemeinde nachzahlen.