EU plant Bargeldobergrenze: Das kommt auf Verbraucher zu
Autor: Tamara Schneider
Deutschland, Samstag, 25. Oktober 2025
Die EU möchte eine Bargeldobergrenze einführen, bis zu der Bargeldzahlungen möglich sein sollen. Was das für dich als Verbraucher bedeutet, haben wir zusammengestellt.
- Grenzen für Bargeld: Das sieht die neue EU-Regelung vor.
- Wann gelten diese Grenzen? Diese Auswirkungen betreffen Verbraucher.
- Was gilt bisher und was ist neu? So bereitest du dich am besten vor.
Die Europäische Union plant, eine einheitliche Obergrenze für Bargeldzahlungen einzuführen. Damit sollen illegale Geldströme wie Geldwäsche und die Finanzierung von Terrorismus stärker eingedämmt werden. Dies betrifft dann auch Deutschland und somit auch Verbraucher und Händler, die in der EU tätig sind. Wie sieht die geplante Obergrenze aus und welche Folgen kann sie haben?
Das sieht die neue EU-Regelung vor
Zukünftig soll es in der Europäischen Union (EU) eine einheitliche Bargeldobergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen geben, sofern es sich nicht um private Transaktionen zwischen zwei Nicht-Gewerblichen handelt. Das heißt also, bei jedem Kauf, bei dem ein gewerblicher Händler involviert ist, würde diese Obergrenze gelten, zum Beispiel bei einem Hauskauf oder einem Autokauf. Gelten soll diese Grenze voraussichtlich ab Sommer 2027.
Außerdem sollen die Käuferdaten ab einem bestimmten Betrag verpflichtend erfasst werden. So sollen bei Barzahlungen über 3.000 Euro Namen und weitere Identitätsmerkmale der Käufer festgehalten werden. Unverändert bleibt, dass Echtzeitüberweisungen (Instant Payment) als Alternative zur Barzahlung in beliebiger Höhe möglich sein sollen.
Hinter der Einführung der Bargeldobergrenzen und Pflichten zur Datenerfassung steht die Idee, die Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in allen EU-Mitgliedsstaaten zu vereinfachen. Mitgliedsstaaten, die bereits strengere Regeln bei Bargeldobergrenzen haben, behalten diese bei.
Diese Auswirkungen betreffen Verbraucher
Die neue EU-Regelung zur Einschränkung der Bargeldobergrenzen hat Auswirkungen auf dich als Verbraucher. Konkret bedeutet dies: Bei gewerblichen Einkäufen oder Zahlungen über 10.000 Euro in bar wird dies nicht mehr zulässig sein. Zudem wird ab 3.000 Euro eine persönliche Identifikation verlangt. Dadurch werden anonyme Barzahlungen oberhalb dieses Betrags nicht mehr möglich sein.
Eine Ausnahme bilden private Geschäfte, also die Fälle, in denen keiner der Beteiligten in einer gewerblichen Rolle tätig wird. Dies betrifft Verkäufe zwischen Verwandten, Freunden und Bekannten. Dagegen gilt bei hohen Barzahlungen im gewerblichen Rahmen bereits über 3.000 Euro eine Pflicht zur Erhebung der Kundendaten. Festhalten muss diese Daten der Verkäufer.