Entfernungspauschale ab 2022 rückwirkend erhöht: So viel Geld gibt es mehr - was Pendler jetzt wissen müssen
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Donnerstag, 04. August 2022
Deine Steuerlast kannst du ganz legal drücken. Und zwar dadurch, dass du in der Steuererklärung die Fahrten zur Arbeitsstätte angibst. Die Ampelkoalitionäre haben die sogenannte Entfernungspauschale sogar rückwirkend erhöht. Was Pendler jetzt wissen sollten.
- Angehobene Entfernungspauschale entlastet Beschäftigte
- Beispielrechnung und doppelte Haushaltsführung
- Und das war die alte Regelung
- Was passiert mit der Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber?
- Mobilitätsprämie alternativ zur Entfernungspauschale
Das ist doch mal eine gute Nachricht: Die Entfernungspauschale ist für Berufspendler, zum Ausgleich für die hohen Treibstoffpreise, rückwirkend ab Anfang 2022 von der Bundesregierung angehoben worden.
Angehobene Entfernungspauschale entlastet Beschäftigte
Die gestiegenen Spritpreise zwingen die Bundesregierung zum Handeln. Jetzt sorgt sie, nach der verunglückten Spritpreissenkungen, bei den Berufspendlern für mehr Entlastung. Das Steuerentlastungsgesetz 2022, das Bundestag und Bundesrat beschlossen haben (Bundesrats-Drucksache 205/22) sieht eine Erhöhung der Entfernungspauschale vor.
Video:
Damit wird die bereits festgelegte Erhöhung der Entfernungspauschale für Fernpendler (das heißt ab dem 21. Entfernungskilometer) um 3 Cent auf 0,38 Euro je vollen Entfernungskilometer für die Jahre 2024 bis 2026 auf die Jahre 2022 und 2023 ausgedehnt und damit die finanzielle Entlastung vorgezogen.
Damit gilt für die Jahre 2022 bis 2026 ab dem 21. Entfernungskilometer eine Pauschale von 0,38 Euro (bisher 35 Cent). Für die ersten 20 Kilometer gilt bei langen Strecken die normale Entfernungspauschale von 30 Cent.
Beispielrechnung und doppelte Haushaltsführung
Dazu ein Beispiel für das Jahr 2022: Eine Pendlerin in Bayern legt zwischen ihrer Wohnung und dem Arbeitsplatz eine Strecke von 22 km zurück. Von den nach Abzug von Wochenend- und Feiertagen verbleibenden 250 Arbeitstagen im Freistaat zieht sie 30 Urlaubs- und drei Krankheitstage ab. Sie ist also tatsächlich an 217 Tagen zur Arbeit unterwegs.
Die Entfernungspauschale, die sie in der Steuererklärung angeben sollte,