Neue Pläne der Politik: Lohnen sich private PV-Anlagen überhaupt noch?
Autor: Christoph Eberle
Bergkirchen, Freitag, 14. August 2026
Die Bundesregierung will die feste Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen abschaffen. Zudem plant die Bundesnetzagentur eine extra Gebühr. Lohnt sich PV da noch, um die eigenen Energiekosten zu senken?
Für Betreiber von PV-Anlagen auf Hausdächern stehen Änderungen bevor, denn die Regierung plant die Abschaffung der festen EEG-Einspeisevergütung für neue Anlagen bis 25 kW. Stattdessen wird ein System zur Direktvermarktung eingeführt, bei dem der Strompreis vom Markt abhängt. Energieberater Thomas Burgert erklärt, was auf aktuelle und künftige Besitzer von Dachphotovoltaik zukommt und ob sich die Installation der Anlagen künftig überhaupt noch rechnet. Entscheidend sei künftig für niedrige Energiekosten der Eigenverbrauch, besonders mit Batteriespeichern, betont der Experte.
So ist die aktuelle Situation für Betreiber von PV-Anlagen auf Hausdächern:
"Aktuell erhält man entsprechend EEG-Einspeisevergütung für PV-Anlagen bis 10kWp für 20 Jahre eine feste Vergütung von ca. 7,7 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. ca. 12,2 ct/kWh (Volleinspeisung)", erklärt Thomas Bugert aus Bergheim (Landkreis Dachau), Energieberater für die Verbraucherzentrale Bayern.
Bei größeren Anlagengrößen gebe es eine gestaffelt etwas verringerte Vergütung. Aber: Die Bundesregierung will weg von der klassischen festen EEG-Einspeisevergütung und schrittweise zur Direktvermarktung wechseln.
Für PV-Dachanlagen ist das geplant
Laut dem Energieberater ist Folgendes geplant:
- Neue Anlagen unter 25 kW: Die dauerhafte feste Einspeisevergütung soll grundsätzlich entfallen
- Stattdessen sollen Betreiber ihren Strom stärker selbst vermarkten. Das geschieht über Direktvermarkter, die den Strom an der Strombörse verkaufen. Der Preis für den eingespeisten Strom ist dann nicht mehr garantiert, sondern hängt vom Erlös am Strommarkt ab
- Für den Übergang ist eine befristete Übergangszahlung vorgesehen.
- Zusätzlich soll es für kleine Anlagen einen Direktvermarktungsbonus für vier Jahre geben
- Bestandsanlagen sind geschützt: Bereits bestehende Anlagen behalten ihre zugesicherte EEG-Förderung für die Laufzeit
- Die Umstellung soll schrittweise erfolgen, nicht abrupt. Die Bundesregierung will neue Anlagen zunehmend über intelligente Messsysteme und Direktvermarktung in den Strommarkt integrieren
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 den Entwurf für die EEG-Novelle beschlossen. "Das ist aber nur der Regierungsentwurf. Danach muss das Gesetz noch durch das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren (Bundestag und anschließend Bundesrat, soweit erforderlich). Erst danach ist die Neuregelung verbindlich", so der Energieberater.
Zudem plant die Bundesnetzagentur die Einführung einer zusätzlichen Gebühr für Haushalte, die PV-Strom produzieren und auch selbst etwas davon verbrauchen.