Ferrari-Kauf mit Whatsapp: Ist ein "Daumen-hoch-Emoji" rechtlich bindend?
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Samstag, 15. März 2025
Emojis in der digitalen Kommunikation können unerwartet rechtliche Bedeutung erlangen. Ein Gerichtsurteil zu einem Ferrari-Kauf zeigt, wie Missverständnisse durch Symbole entstehen können.
Emojis sind aus der digitalen Kommunikation nicht mehr wegzudenken - können aber gelegentlich in rechtlichen Streitfragen relevant werden. Ein Beispiel ist der Fall eines Ferrari-Kaufs, bei dem Emojis zu verschiedenen Interpretationen führten.
Emojis sind für viele Menschen fester Bestandteil ihrer digitalen Kommunikation. Freude, Trauer, Scham und mehr lassen sich damit schließlich besonders anschaulich ausdrücken. Doch können Emojis auch rechtlich bindend sein – etwa als Zustimmung zu veränderten Lieferkonditionen eines bestellten Autos? Mit dieser Frage musste sich das Oberlandesgericht (OLG) München beschäftigen und stieg dazu tief in die Emoji-Sprache ein.
Teurer Ferrari verzögert sich in der Auslieferung – Kommunikation per Emoji
Es ging um einen Streit zwischen einem Autohändler und seinem Kunden. Der Käufer eines Luxusautos hatte einen konfigurierten Ferrari Typ SF90 Stradale im Wert von 600.000 Euro bestellt. Beim Lieferzeitpunkt blieb der Autohändler vage und stellte ihn in den Vertragsunterlagen (Kaufvertrag) ausdrücklich "unverbindlich" für das zweite oder dritte Quartal des Jahres in Aussicht. Erst wenn dieses unverbindliche Zeitfenster um zwei Quartale überschritten sei, könne der Käufer den Händler zur Lieferung anmahnen.
Die Übergabe des Autos verzögerte sich: Im September informierte der Händler den Käufer per Chatnachricht, dass sich die Lieferung auf das zweite Quartal des nächsten Jahres verschieben würde. Käufer und Verkäufer kommunizierten über den Instant-Messaging-Dienst WhatsApp.
In einer der Nachrichten informierte der Verkäufer den Käufer wie folgt: "Hallo Herr A…, Der SF 90 Stradale rutscht leider auf erstes Halbjahr 2022. Das konnten wir nicht absehen und können wir nicht beeinflussen. Immerhin ist der dann zur nächsten Saison da. Viele Grüße, … P." Die Nachricht quittierte der Käufer knapp mit "Ups" sowie einem "Gesicht-verziehen-Emoji". War das nun als Einverständnis zur Lieferverzögerung zu werten oder genau als das genaue Gegenteil?
"Daumen hoch": Mit Emoji rechtmäßig den Kaufvertrag storniert?
In den folgenden WhatsApp-Nachrichten, in denen es allerdings nicht mehr um den Liefertermin ging, nutzte der Käufer ebenfalls Emojis und forderte eine schriftliche Bestellbestätigung des Ferraris. Nach Erhalt quittierte er diese anschließend mit dem "Daumen-hoch-Emoji".
Als sich die Lieferung erneut verzögerte und der Autohändler die daraufhin vom Kunden gestellte Lieferfrist nicht einhielt, trat der Kunde vom Autokauf zurück. Der Verkäufer blieb auf dem konfigurierten Ferrari sitzen und musste ihn unter Wert verkaufen.