Druckartikel: EM-Rente: Was sich mit Juli 2024 geändert hat - so wird sie beantragt

EM-Rente: Was sich mit Juli 2024 geändert hat - so wird sie beantragt


Autor: Dominik Jahn

, Freitag, 26. Juli 2024

Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente. Lies nach, wie ein Zwei-Stufen-Modell die Rentenzahlungen beeinflusst.
Die Deutsche Rentenversicherung führt ab Juli 2024 ein Zwei-Stufen-Modell zur Auszahlung der Erwerbsminderungsrente ein.


Aktuell gibt es viele Diskussionen über das Thema Rente in Deutschland. Insbesondere das Rentenpaket 2, das von der Bundesregierung vorgestellt wurde, steht weiterhin stark in der Kritik.

Es gibt viele Bereiche, die sich verändern. Auch bei der EM-Rente gab es bereits mit Juli 2024 Neuerungen. Was ist neu?

Die EM-Rente: So erklärt es die Deutsche Rentenversicherung 

Den Begriff der EM-Rente erklärt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) als Erwerbsminderungs­rente. Heißt: Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig ist, dem soll eine Rente wegen voller Erwerbsminderung das Einkommen ersetzen. Wenn man noch einige Stunden täglich arbeiten kann, ergänzt die Rente laut DRV wegen teilweiser Erwerbsminderung das Einkommen. 

Wie das Informationsportal zu Altersvorsorge, Reha und Rente, ihre-vorsorge.de, berichtet, soll jetzt ein neuer Gesetzentwurf beschlossen werden. Nach dem Beschluss der Bundesregierung, für die Auszahlung der ab Juli dieses Jahres verbesserten Renten für chronisch Kranke ein besonderes Verfahren zu nutzen, diskutieren Sozialpolitiker der Bundestagsparteien mit Sachverständigen über das weitere Vorgehen.

Mit dem sogenannten EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz soll dann sichergestellt werden, dass die geplanten Rentenerhöhungen auch fristgerecht ausgezahlt werden können. 

Umsetzung der Erwerbsminderungsrente im Zwei-Stufen-Modell

Die DRV soll sich mit der Bundesregierung dafür bereits auf ein Zwei-Stufen-Modell verständigt haben. Dieses Modell sieht laut einer Mittelung durch den Deutschen Bundestag vor:

  • Stufe 1: Ab Juli 2024 wird monatlich ein Rentenzuschlag getrennt von der zugrundeliegenden Rente ausgezahlt. Dabei wird für die Berechnung des Rentenzuschlags an den Zahlbetrag der Rente angeknüpft. Durch dieses Vorgehen werden die Berechtigten im Ergebnis hinsichtlich des Gesamtrentenbetrags regelmäßig so gestellt, als hätten sie den Zuschlag über die originäre Rentenberechnung erhalten. 
  • Stufe 2: Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag dann dauerhaft als unmittelbarer Bestandteil der Rente berechnet und ausgezahlt.

Zu den Hintergründen des Zwei-Stufen-Modells erklärt die Bundesregierung: "Die automatisierte Umsetzung des Zuschlags für die insgesamt rund drei Millionen Bestandsrenten durch die Deutsche Rentenversicherung habe sich im Nachhinein aufgrund eines erhöhten Umsetzungsaufwands jedoch als deutlich komplexer herausgestellt als ursprünglich geplant, schreiben die Koalitionsfraktionen"

Rente: DRV nennt Voraussetzungen für den Antrag auf EM-Rente

Die Deutsche Rentenversicherung fasst auf ihrer Internetseite die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente zusammen. Berechtigt ist, wer: 

  • in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten oder
  • in einer anderen beschützenden Einrichtung beschäftigt sind und
  • wegen der Art und Schwere Ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.
    Wenn Sie vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllt haben, gibt es trotzdem die Möglichkeit eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu bekommen: Sie müssen dann die Wartezeit von 20 Jahren erfüllen – beispielsweise 20 Jahre in einer Werkstatt für behinderte Menschen gearbeitet haben – und ununterbrochen voll erwerbsgemindert geblieben sein.

Wichtig: Beantragen kann man die EM-Rente nur, wenn man die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat.

Amazon-Buchtipp: Die 100 schönsten Reiseziele für den Ruhestand
Artikel enthält Affiliate Links