EM-Rente: Was sich mit Juli 2024 geändert hat - so wird sie beantragt
Autor: Dominik Jahn
, Freitag, 26. Juli 2024
Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente. Lies nach, wie ein Zwei-Stufen-Modell die Rentenzahlungen beeinflusst.
Aktuell gibt es viele Diskussionen über das Thema Rente in Deutschland. Insbesondere das Rentenpaket 2, das von der Bundesregierung vorgestellt wurde, steht weiterhin stark in der Kritik.
Es gibt viele Bereiche, die sich verändern. Auch bei der EM-Rente gab es bereits mit Juli 2024 Neuerungen. Was ist neu?
Die EM-Rente: So erklärt es die Deutsche Rentenversicherung
Den Begriff der EM-Rente erklärt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) als Erwerbsminderungsrente. Heißt: Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig ist, dem soll eine Rente wegen voller Erwerbsminderung das Einkommen ersetzen. Wenn man noch einige Stunden täglich arbeiten kann, ergänzt die Rente laut DRV wegen teilweiser Erwerbsminderung das Einkommen.
Wie das Informationsportal zu Altersvorsorge, Reha und Rente, ihre-vorsorge.de, berichtet, soll jetzt ein neuer Gesetzentwurf beschlossen werden. Nach dem Beschluss der Bundesregierung, für die Auszahlung der ab Juli dieses Jahres verbesserten Renten für chronisch Kranke ein besonderes Verfahren zu nutzen, diskutieren Sozialpolitiker der Bundestagsparteien mit Sachverständigen über das weitere Vorgehen.
Mit dem sogenannten EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz soll dann sichergestellt werden, dass die geplanten Rentenerhöhungen auch fristgerecht ausgezahlt werden können.
Umsetzung der Erwerbsminderungsrente im Zwei-Stufen-Modell
Die DRV soll sich mit der Bundesregierung dafür bereits auf ein Zwei-Stufen-Modell verständigt haben. Dieses Modell sieht laut einer Mittelung durch den Deutschen Bundestag vor:
- Stufe 1: Ab Juli 2024 wird monatlich ein Rentenzuschlag getrennt von der zugrundeliegenden Rente ausgezahlt. Dabei wird für die Berechnung des Rentenzuschlags an den Zahlbetrag der Rente angeknüpft. Durch dieses Vorgehen werden die Berechtigten im Ergebnis hinsichtlich des Gesamtrentenbetrags regelmäßig so gestellt, als hätten sie den Zuschlag über die originäre Rentenberechnung erhalten.
- Stufe 2: Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag dann dauerhaft als unmittelbarer Bestandteil der Rente berechnet und ausgezahlt.