Änderung im April: Wer jetzt kein Elterngeld mehr bekommt
Autor: Ellen Schneider
Deutschland, Mittwoch, 02. April 2025
Seit dem 1. April greift beim Elterngeld eine neue Regelung. Für circa 20.000 Paare soll die Leistung damit entfallen. Der Staat erhofft sich dadurch eine Ersparnis von mehreren Millionen Euro.
Eine Geburt kann auch finanziell eine Herausforderung darstellen - umso wichtiger ist für Eltern und Alleinerziehende die Unterstützung des Staates durch Elterngeld und Kindergeld. Die Zukunft des Kindergeldes hängt auch von den aktuellen Koalitionsverhandlungen ab. Beim Elterngeld gilt jedoch bereits seit dem 1. April 2025 eine neue Regelung.
Erst im vergangenen Jahr wurde die Gehaltsgrenze, bis zu der Eltern mit der Leistung rechnen können, abgesenkt. 2024 war die Zahl der Empfänger laut dem Statistischen Bundesamt darum schon 10,6 Prozent niedriger als noch 2021, berichtet die dpa - das hängt allerdings auch mit der sinkenden Geburtenrate zusammen.
Neue Elterngeld-Regelung seit 1. April 2025 - deutlich weniger Paare erhalten die Leistung künftig
Auch 2025 dürfte die Zahl der Paare und Alleinerziehenden, die Elterngeld beziehen, weiter schrumpfen - und zwar aufgrund einer neuen Regelung. Denn für Geburten seit dem 1. April 2025 gilt: Nur Eltern mit insgesamt weniger als 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen pro Jahr können Elterngeld beziehen. Das teilt das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) auf seiner Internetseite mit.
Das Elterngeld gibt es in dieser Form seit 2007. Es soll einen teilweisen finanziellen Ausgleich nach der Geburt des Kindes schaffen. "So wird es Müttern und Vätern ermöglicht, beruflich kürzerzutreten, um sich um ihr gemeinsames Kind zu kümmern, ohne dabei finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen", erklärt das Familienministerium.
Elterngeld kann prinzipiell jedes Paar und jeder Alleinerziehende bekommen – solange man unter der Einkommensgrenze liegt. Diese wurde bereits am 1. April 2024 abgesenkt: Zuvor lag sie bei 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende. Für Kinder, die seit dem 1. April 2024 geboren wurden, zieht das Familienministerium bei 200.000 Euro die Grenze.
Staat verspricht sich große Einsparungen - 20.0000 Paare von Änderung betroffen
Und noch eine Regelung änderte sich bereits im vergangenen Frühjahr: Das Basiselterngeld kann seitdem, bis auf wenige Ausnahmen, nur noch für maximal einen Monat innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes von beiden Eltern gleichzeitig bezogen werden.
Aber warum sind die Änderungen überhaupt nötig? "Die strikten Sparvorgaben des Bundesfinanzministers gelten auch für das Bundesfamilienministerium", begründete das Familienministerium das Maßnahmenpaket im vergangenen Jahr. Und da das Elterngeld der größte Einzelposten im Haushalt des Ministeriums sei, müsse bei diesem besonders gespart werden.