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Elster warnt vor gefährlichen Fake-Emails - so können Nutzer den Betrug erkennen


Autor: Anna Holfeld

Deutschland, Dienstag, 09. Januar 2024

E-Mails, die vermeindlich vom Steuerportal ELSTER kommen und im Anhang einen Bescheid bereitstellen: Was seriös klingt, ist eine gefährliche Betrugsmasche. Über diese E-Mails wird versucht, an Steuerdaten zu gelangen.
Das Steuerportal ELSTER ermöglicht online Steuereklärungen. Die dort genutzten Daten sind die Begierde von Betrügerinnen und Betrügern. Sie schicken nun gefälschte E-Mails.


Erneut wird vor gefälschten E-Mails gewarnt. Diesmal ist der angeblicher Absender Elster, das Finanzamt oder das Bundeszentralamt für Steuern (). Wie das ELSTER-Portal mitteilt, wird so versucht, an Daten von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu gelangen.

Das 1996 als Projekt der deutschen Steuerverwaltungen aller Länder und des Bundes entwickelte "Online-Finanzamt ELSTER" stellt ein Portal zur Verfügung, über das eine elektronische Steuerverwaltung möglich ist. Der Name ELSTER ist dabei eine Abkürzung für Elektronische Steuererklärung.  Über das Portal können Steuererklärungen und -anmeldungen über das Internet abgewickelt werden. Auch die Steuererklärung für Menschen mit Rentenansprüchen ist darüber möglich.

Angebliche E-Mails vom Finanzamt – diese miese Falle wird gestellt

Aktuell befindet sich auf der Website eine Warnmeldung vor E-Mails mit einer miesen Betrugsmasche. In den gefälschten E-Mails wird dazu aufgefordert, eine im Anhang befindliche Datei zu öffnen. Bei dieser Datei handele es sich angeblich um einen Steuerbescheid oder eine Rechnung. Die Steuerverwaltung betont grundsätzlich nur Benachrichtigungen zu senden, niemals aber die eigentlichen Steuerdaten oder Rechnungen in Form eines E-Mail-Anhangs.

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Außerdem wird über die E-Mail versucht, an die Anmeldedaten, Konto- und/oder Kreditkarteninformationen der Empfängerin oder des Empfängers zu gelangen.  Damit dies nicht gelingt, kann Folgendes beachtet werden:

  • Anhänge, bei denen keine Sicherheit besteht, dass sie von einer vertrauenswürdigen Quelle kommen, sollten nicht geöffnet werden. 
  • Die Steuerverwaltung fordert in einer E-Mail niemals Informationen an, wie die Steuernummer, Kontoverbindungen, Kreditkartennummern, PIN oder die Antwort auf eine Sicherheitsabfrage.
  • Eingebettete Links in einer E-Mail sollten nicht angeklickt werden, wenn Zweifel daran besteht, dass die E-Mail von der Finanzverwaltung stammt.
  • Allgemeine Tipps für den Umgang im Internet, sowie aktuelle Warnungen gibt es auch auf der Internetseite des BSI – Bundesministerium für Sicherheit in der Informationstechnik.