Versicherungspflicht für Hauseigentümer: Kommt jetzt der Kosten-Knall?
Autor: Dominik Jahn
Deutschland, Mittwoch, 23. April 2025
Versicherungsschutz gegen Elementarschäden ist ein heißes Thema in der Politik. Neue Regelungen könnten weitreichende finanzielle Folgen für Hausbesitzer haben.
Schon im Sommer 2024 wurde über eine Versicherungspflicht gegen Flutschäden diskutiert. Seit der Katastrophe im Ahrtal im Juli 2021, bei der 9000 Häuser durch Überschwemmungen zerstört wurden, ist eine sogenannte Elementarversicherung immer wieder ein Thema. Jetzt wird es ernst. Unter Merz könnte die Pflicht zur Versicherung kommen. Die Frage: Kommt dann auch der Kosten-Knall für Eigentümer?
Bei den Koalitionsverhandlungen hat man sich in der Arbeitsgruppe „Innen, Recht, Migration, Integration“ geeinigt. Zur Elementarschadensversicherung heißt es dort: "Wir führen ein, dass im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten wird, und im Bestandsgeschäft sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden".
Pflichtversicherung: Zuspruch und Kritik
Bisher war diese Versicherung in Deutschland freiwillig. Doch im vergangenen Jahr stellte die Länderkammer Bayern laut dem Merkur fest: "99 Prozent der Immobilien in Deutschland verfügen über eine Wohngebäudeversicherung, aber nicht einmal die Hälfte ist auch gegen Elementarschäden versichert. Dies liegt insbesondere an den kostenintensiven Versicherungsprämien in Gebieten mit höherem Risiko." (inzwischen sind laut dem GDV etwa 54 Prozent der Hausbesitzer gegen Elementarschäden abgesichert)
Im Juni 2024 hat sich Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beim Sender MDR dagegen ausgesprochen: "Eine Pflichtversicherung verhindert keinen einzigen Schaden und löst die Probleme nicht." Für sie wäre Prävention die bessere Lösung.
Worum geht es bei einer Elementarschadenversicherung? Laut dem Bund der Versicherten (BdV) kann "zusätzlich zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden. Sie sichert dann den Hausrat oder das Wohngebäude gegen Elementarschäden durch Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdbeben oder Schneedruck ab und muss gesondert eingeschlossen werden".
Doch Vorsicht: Der BdV weist darauf hin, dass nicht jede Überschwemmung ist eine Überschwemmung im Sinne der Versicherungsbedingungen. Und Wasser ist auch nicht gleich Wasser. Hier sollte man ganz genau aufpassen.
Bund der Versicherten äußert sich zu den Plänen
Zu den Pläne rund um den Versicherungsschutz bei Elementarschäden hat der Bund der Versicherten auf Nachfrage inFranken.de auf ein Statement vom 31. März verwiesen. BdV: "Zwar beziehen sich die Äußerungen auf das Verhandlungspapier, aber der Text ist so in den Koalitionsvertrag übernommen worden. Unsere Aussagen haben sich daher nicht geändert."
In der Mitteilung heißt es, dass es mit der Einigung von Union und SPD zwar eine "flächendeckende Absicherung gegen Elementarschäden" geben soll, "eine echte Pflichtversicherung ist jedoch nicht geplant". Stattdessen solle nun jede Wohngebäudeversicherung nur noch mit einem entsprechenden Zusatzschutz angeboten und abgeschlossen werden können.