Rollenverteilung im 20. Jahrhundert
Befürworter der Abschaffung des bestehenden Ehegattensplittings sehen das Verfahren angesichts veränderter Rollen sowohl von Mann und Frau als auch der Bedeutung von Ehe und Familie in der Gesellschaft als überholt an. Vornehmlich wird der vermeintliche Fehlanreiz betont: Der Splitting-Tarif begünstige steuerlich die Reduzierung der Arbeitszeit oder die Aufnahme von Teilzeitarbeit.
Da dies überwiegend auf Frauen zuträfe, führe dies neben einer finanziellen Abhängigkeit und infolge zu geringerer Rentenansprüche auch zu einer Verfestigung immer noch existierender Rollenklischees. Schaut man dazu auf die Auswertungen des Mikrozensus aus dem Jahr 2025 vom Statistischen Bundesamt, sind in der Altersgruppe von 15 bis 65 Jahren 80,2 Prozent der Männer und 74,1 Prozent der Frauen erwerbstätig. Dabei arbeiten laut Pressemitteilung aus dem Mai 2025 des Statistischen Bundesamtes nahezu die Hälfte aller Frauen in Teilzeit, Männer jedoch nur zu 12 Prozent.
Zieht man den "Gender Pay Gap" (GPG), also die unterschiedlich hohe Entlohnung bei Männern und Frauen, hinzu, kommt u.a. die Hans-Böckler-Stiftung zu dem Ergebnis, dass der Unterschied im Jahr 2025 immer noch bei 16 Prozent lag. Frauen verdienten demnach 2025 durchschnittlich 16 Prozent weniger pro Stunde als Männer. Dieser sog. "unbereinigte Wert" betrachtet den Lohnunterschied absolut, nicht aber in Relation zu einer vergleichbaren Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie.
Staat und Gesellschaft
Zu beobachten ist, dass der gesellschaftliche Ruf nach dem Staat immer häufiger und lauter wird, wenn es darum geht, vermeintliche Ungerechtigkeiten zu korrigieren und soziale Ungleichgewichte wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Dabei hat jeder Eingriff mindestens zwei, wenn nicht sogar mehrere sich mitunter gegenseitig beeinflussende Effekte zur Folge.
Nach Schätzungen kostet aufgrund geringerer Steuereinnahmen das bestehende Ehegattensplitting den Staat zwischen 20 und 22 Milliarden Euro. Daher liegt es nah, warum an der Stelle eigentlich nachjustiert werden soll. Denn inwieweit das Ehegattensplitting vornehmlich Frauen vom Arbeitsmarkt fernhält, müsste angesichts des aktuellen Arbeitsmarktes und der Unterversorgung an qualifizierter Kinderbetreuung erst noch nachgewiesen werden.
Da zudem der Splitting-Tarif vornehmlich dann positiv für Lebensgemeinschaften greift, wenn deren Einkommen sehr deutlich über dem Durchschnitt liegt und zudem noch ungleich verteilt ist, drängt sich die Frage auf, ob hinter der Abschaffung nicht eigentlich die Absicht steckt, eine verkappte Vermögensabgabe zu installieren.
Die Abschaffung des Ehegattensplittings macht die deutsche Welt nicht gerechter
Der Grundsatz der sog. horizontalen Steuergerechtigkeit verfolgt das Ziel, dass Steuerpflichtige mit gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (in Form eines gleichen Einkommens oder Vermögens) gleich hoch besteuert werden. Als Teil des Leistungsfähigkeitsprinzips soll damit Steuergerechtigkeit geschaffen werden, die eng mit dem Gleichheitsgrundsatz verbunden ist. Die Abschaffung des Ehegattensplittings würde jedoch nicht bewirken, dass Partner in einer Gemeinschaft stärker (gerechter) besteuert werden, weil sie gemeinsam ein höheres Einkommen aufweisen, sondern weil sie bei einem gleichbleibenden Einkommen unterschiedlich viel zu dem gemeinsamen Einkommen beitragen.
In diesem Zusammenhang darf der gesellschaftlich bedeutende Aspekt einer Gemeinschaft in Form einer Ehe oder eingetragenen Lebensgemeinschaft nicht ohne Weiteres wegdiskutiert werden. Wobei streng genommen das Ehegattensplitting mit seiner pragmatischen Vorgehensweise auch nur eine kompromissbehaftete Näherungslösung darstellt, aber keine wirkliche Gemeinschaftsbesteuerung. Dazu bräuchte es einen eigenständigen Steuertarif für Lebensgemeinschaften, der u.a. auch nach den Gründen differenzieren müsste: Liegt bspw. eine Erkrankung vor, müssen Kinder oder pflegebedürftige Familienangehörige versorgt werden oder ist der Partner bereits Rentner?
Ohne einen solchen differenzierenden Tarif bestraft die Abschaffung des Ehegattensplitting lediglich pauschal die ungleich verteilten Einkommen innerhalb eines Haushalts. Ganz abgesehen davon, dass entgegengesetzt argumentiert wird, dass der wirtschaftlich schwächere Partner aufgrund der finanziellen Stärke seines Partners keinen Anspruch bspw. auf Sozialleistungen erwirbt. Hier müsste dann ehrlicherweise auch nachgebessert werden. In Summe liegt demnach eher der Verdacht nahe, mit der Abschaffung des Splittingtarifes die Staatseinnahmen in Form einer verkappten Vermögensabgabe zu erhöhen.
Kapitalistische Gesellschaft im Wandel
Das Ehegattensplitting ist im aktuellen wirtschaftlichen Gesamtkontext betrachtet nur ein verhältnismäßig kleiner Baustein. Jedoch entzünden sich ähnlich wie bei den Themen Erbschaftssteuer, Reichensteuer und andere Vermögensabgaben schnell emotionale Diskussionen. Das mag daran liegen, dass das selbstgeschaffene kapitalistische System seine Grenzen eigentlich längst erreicht, wenn nicht schon überschritten hat. Mit Folgen, die immer mehr Menschen sowohl hierzulande als auch weltweit nicht nur in ihrem gewohnten Lebensstandard beschneiden, sondern in Teilen existenziell bedrohen.
Der Verlust des Arbeitsplatzes, zunehmende Angst und Unsicherheit beim Blick auf die Gesundheits- und Altersvorsorge, steigende Lebenshaltungskosten und wenig Aussicht auf bessere Perspektiven lassen ein gesellschaftliches Klima entstehen, das einerseits immer lauter nach dem "gerechten" Staat ruft und andererseits nach alternativen politischen Lösungen Ausschau hält. Steigende Schulden und sinkendes Wirtschaftswachstum sind jedoch nicht ausschließlich politisch zu lösen.
Dazu würde es vielmehr einer gemeinschaftlichen, gesellschaftlichen Kraftanstrengung bedürfen, die gegenseitigen Respekt in den Vordergrund stellt und ein Miteinander statt ein Gegeneinander. Das erscheint mit Blick auf die aktuelle Weltlage momentan jedoch eher als unwahrscheinlich. Stattdessen werden u.a. mit der Modifizierung des Ehegattensplittings scheinbar Lösungen gesucht, die den finanziellen Spielraum des Staates vergrößern, um den steigenden Finanzbedarf decken zu können.