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Ehegattensplitting: Warum eine jahrzehntealte Praxis zur Disposition steht


Autor: Joachim Tiefenthal

Deutschland, Samstag, 13. Juni 2026

Ist das Ehegattensplitting aus der Zeit gefallen oder die Konsequenz gegenseitiger Versorgung innerhalb einer Lebensgemeinschaft? Geht es bei den Diskussionen um Gerechtigkeit oder ist es doch mehr nur eine Neiddebatte und Vorwand?
Diskussionen um das Ehegattensplitting -  soziale Gerechtigkeit, Neiddebatte oder Vorwand?


Die Diskussionen um die Abschaffung bzw. Modifizierung des 1958 eingeführten Ehegattensplittings lösen nicht zuletzt auch emotional geführte Debatten aus. Die eine Seite hält das Konzept für sozial ungerecht und mit Blick auf den gesellschaftlichen Wandel für aus der Zeit gefallen, die andere Seite betont den gegenseitigen Versorgungsaspekt innerhalb einer Ehe bzw. eingetragenen Lebensgemeinschaft, der eine gemeinsame steuerliche Veranlagung als Konsequenz nach sich ziehen muss. Geht es bei den Diskussionen also um soziale und steuerliche Gerechtigkeit? Oder ist es doch mehr nur eine Neiddebatte?

Sinn und Ziel des Ehegattensplittings

Mit dem aktuell geltenden sog. Ehegattensplitting werden die zu versteuernden Einkommen beider Partner addiert und anschließend halbiert. Auf das so fiktiv errechnete zu versteuernde Einkommen wird zunächst die Steuerlast berechnet und diese abschließend verdoppelt.

Als Folge verringert sich die Steuerbelastung für den besserverdienenden Partner umso mehr, je höher sich die Differenz zwischen den herangezogenen steuerrelevanten Einkommen darstellt.

Seit der Einführung im Jahr 1958 gab es immer wieder Ansätze, das Verfahren des Ehegattensplittings zu verändern. Letztlich hat das Prinzip jedoch seit fast 70 Jahren nicht nur Bestand, sondern wurde nach Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes mit dem entsprechenden "Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013" vom Bundestag auf eingetragene Lebensgemeinschaften ausgeweitet.

Mit welcher Begründung trägt sich das Ehegattensplitting?

In den Begründungen sowohl bei der Einführung als auch bei der bis heute vorherrschenden Verteidigung des Ehegattensplittings werden in erster Linie drei Aspekte betont. Zum einen

  • die Gleichbehandlung sämtlicher in einer Partnerschaft anfallenden Aufgaben,
  • das Verständnis einer ehelichen Partnerschaft als eine Gemeinschaft von Erwerb und Verbrauch
  • und zuletzt das Vermeiden von Ungerechtigkeiten im Rahmen einer etwaigen Individualbesteuerung

Mit der Einführung des Ehegattensplittings ging auch eine Neuordnung der bis dahin geltenden Steuertarife einher. Insbesondere sollten durch eine schneller ansteigende Progression die durch das Ehegattensplitting geringer ausfallenden Steuereinnahmen zumindest teilkompensiert werden. Gleichzeitig diente diese Anpassung als Antwort auf die damals bereits aufkommende Kritik "unsozialer Wirkungen". Sowohl die Kritik als auch der Ansatz, das Ehegattensplitting aktuell durch ein fiktives Realsplitting oder Familiensplitting zu ersetzen, sind demnach nicht neu, sondern vielmehr ein über die Zeit mehr oder weniger gesellschaftlich stark diskutiertes Thema. 

Rollenverteilung im 20. Jahrhundert

Befürworter der Abschaffung des bestehenden Ehegattensplittings sehen das Verfahren angesichts veränderter Rollen sowohl von Mann und Frau als auch der Bedeutung von Ehe und Familie in der Gesellschaft als überholt an. Vornehmlich wird der vermeintliche Fehlanreiz betont: Der Splitting-Tarif begünstige steuerlich die Reduzierung der Arbeitszeit oder die Aufnahme von Teilzeitarbeit.

Da dies überwiegend auf Frauen zuträfe, führe dies neben einer finanziellen Abhängigkeit und infolge zu geringerer Rentenansprüche auch zu einer Verfestigung immer noch existierender Rollenklischees. Schaut man dazu auf die Auswertungen des Mikrozensus aus dem Jahr 2025 vom Statistischen Bundesamt, sind in der Altersgruppe von 15 bis 65 Jahren 80,2 Prozent der Männer und 74,1 Prozent der Frauen erwerbstätig. Dabei arbeiten laut Pressemitteilung aus dem Mai 2025 des Statistischen Bundesamtes nahezu die Hälfte aller Frauen in Teilzeit, Männer jedoch nur zu 12 Prozent.

Zieht man den "Gender Pay Gap" (GPG), also die unterschiedlich hohe Entlohnung bei Männern und Frauen, hinzu, kommt u.a. die Hans-Böckler-Stiftung zu dem Ergebnis, dass der Unterschied im Jahr 2025 immer noch bei 16 Prozent lag. Frauen verdienten demnach 2025 durchschnittlich 16 Prozent weniger pro Stunde als Männer. Dieser sog. "unbereinigte Wert" betrachtet den Lohnunterschied absolut, nicht aber in Relation zu einer vergleichbaren Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie.

Staat und Gesellschaft

Zu beobachten ist, dass der gesellschaftliche Ruf nach dem Staat immer häufiger und lauter wird, wenn es darum geht, vermeintliche Ungerechtigkeiten zu korrigieren und soziale Ungleichgewichte wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Dabei hat jeder Eingriff mindestens zwei, wenn nicht sogar mehrere sich mitunter gegenseitig beeinflussende Effekte zur Folge.

Nach Schätzungen kostet aufgrund geringerer Steuereinnahmen das bestehende Ehegattensplitting den Staat zwischen 20 und 22 Milliarden Euro. Daher liegt es nah, warum an der Stelle eigentlich nachjustiert werden soll. Denn inwieweit das Ehegattensplitting vornehmlich Frauen vom Arbeitsmarkt fernhält, müsste angesichts des aktuellen Arbeitsmarktes und der Unterversorgung an qualifizierter Kinderbetreuung erst noch nachgewiesen werden.

Da zudem der Splitting-Tarif vornehmlich dann positiv für Lebensgemeinschaften greift, wenn deren Einkommen sehr deutlich über dem Durchschnitt liegt und zudem noch ungleich verteilt ist, drängt sich die Frage auf, ob hinter der Abschaffung nicht eigentlich die Absicht steckt, eine verkappte Vermögensabgabe zu installieren.

Die Abschaffung des Ehegattensplittings macht die deutsche Welt nicht gerechter

Der Grundsatz der sog. horizontalen Steuergerechtigkeit verfolgt das Ziel, dass Steuerpflichtige mit gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (in Form eines gleichen Einkommens oder Vermögens) gleich hoch besteuert werden. Als Teil des Leistungsfähigkeitsprinzips soll damit Steuergerechtigkeit geschaffen werden, die eng mit dem Gleichheitsgrundsatz verbunden ist. Die Abschaffung des Ehegattensplittings würde jedoch nicht bewirken, dass Partner in einer Gemeinschaft stärker (gerechter) besteuert werden, weil sie gemeinsam ein höheres Einkommen aufweisen, sondern weil sie bei einem gleichbleibenden Einkommen unterschiedlich viel zu dem gemeinsamen Einkommen beitragen.

In diesem Zusammenhang darf der gesellschaftlich bedeutende Aspekt einer Gemeinschaft in Form einer Ehe oder eingetragenen Lebensgemeinschaft nicht ohne Weiteres wegdiskutiert werden. Wobei streng genommen das Ehegattensplitting mit seiner pragmatischen Vorgehensweise auch nur eine kompromissbehaftete Näherungslösung darstellt, aber keine wirkliche Gemeinschaftsbesteuerung. Dazu bräuchte es einen eigenständigen Steuertarif für Lebensgemeinschaften, der u.a. auch nach den Gründen differenzieren müsste: Liegt bspw. eine Erkrankung vor, müssen Kinder oder pflegebedürftige Familienangehörige versorgt werden oder ist der Partner bereits Rentner?

Ohne einen solchen differenzierenden Tarif bestraft die Abschaffung des Ehegattensplitting lediglich pauschal die ungleich verteilten Einkommen innerhalb eines Haushalts. Ganz abgesehen davon, dass entgegengesetzt argumentiert wird, dass der wirtschaftlich schwächere Partner aufgrund der finanziellen Stärke seines Partners keinen Anspruch bspw. auf Sozialleistungen erwirbt. Hier müsste dann ehrlicherweise auch nachgebessert werden. In Summe liegt demnach eher der Verdacht nahe, mit der Abschaffung des Splittingtarifes die Staatseinnahmen in Form einer verkappten Vermögensabgabe zu erhöhen.

Kapitalistische Gesellschaft im Wandel

Das Ehegattensplitting ist im aktuellen wirtschaftlichen Gesamtkontext betrachtet nur ein verhältnismäßig kleiner Baustein. Jedoch entzünden sich ähnlich wie bei den Themen Erbschaftssteuer, Reichensteuer und andere Vermögensabgaben schnell emotionale Diskussionen. Das mag daran liegen, dass das selbstgeschaffene kapitalistische System seine Grenzen eigentlich längst erreicht, wenn nicht schon überschritten hat. Mit Folgen, die immer mehr Menschen sowohl hierzulande als auch weltweit nicht nur in ihrem gewohnten Lebensstandard beschneiden, sondern in Teilen existenziell bedrohen.

Der Verlust des Arbeitsplatzes, zunehmende Angst und Unsicherheit beim Blick auf die Gesundheits- und Altersvorsorge, steigende Lebenshaltungskosten und wenig Aussicht auf bessere Perspektiven lassen ein gesellschaftliches Klima entstehen, das einerseits immer lauter nach dem "gerechten" Staat ruft und andererseits nach alternativen politischen Lösungen Ausschau hält. Steigende Schulden und sinkendes Wirtschaftswachstum sind jedoch nicht ausschließlich politisch zu lösen.

Dazu würde es vielmehr einer gemeinschaftlichen, gesellschaftlichen Kraftanstrengung bedürfen, die gegenseitigen Respekt in den Vordergrund stellt und ein Miteinander statt ein Gegeneinander. Das erscheint mit Blick auf die aktuelle Weltlage momentan jedoch eher als unwahrscheinlich. Stattdessen werden u.a. mit der Modifizierung des Ehegattensplittings scheinbar Lösungen gesucht, die den finanziellen Spielraum des Staates vergrößern, um den steigenden Finanzbedarf decken zu können