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Länger Krankengeld durch doppelte Krankschreibung? Gericht entscheidet


Autor: Ellen Schneider

Deutschland, Samstag, 07. März 2026

Krankschreibungen und Lohnfortzahlung sorgen derzeit in Deutschland für politische Diskussionen. Ein aktuelles Gerichtsurteil klärt, wann Arbeitnehmer weiterhin Anspruch auf Gehalt haben.
Gerichte und Politik diskutieren das Thema Krankschreibung und Lohnfortzahlung in Deutschland. Ein aktuelles Urteil zeigt, unter welchen Bedingungen Arbeitnehmer nach einer zweiten Krankschreibung noch Geld bekommen. (Symbolbild)


In Deutschland wird derzeit lebhaft über den Krankenstand und das Thema Krankschreibungen diskutiert. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) äußerte bereits im Januar auf einer Wahlkampfveranstaltung in Bad Rappenau bei Heilbronn, dass der Krankenstand hierzulande seiner Meinung nach zu hoch sei. Laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) fordert die CDU nun das Ende der telefonischen Krankschreibungen. Die SPD ist damit nicht einverstanden: Dirk Wiese, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD im Bundestag, erklärte gegenüber der Bild, dass dieses Konzept aus Sicht der SPD "absolut sinnvoll" sei.

Auch das Thüringer Landesarbeitsgericht befasste sich mit dem Thema. Wie der Bund-Verlag berichtet, ging es in einem Fall um die Frage, ob ein Arbeitnehmer weiterhin Lohn bekommt, wenn er sich ohne Unterbrechung mit zwei verschiedenen, aufeinanderfolgenden Attesten krankschreiben lässt. Das Gericht fällte dazu eine klare Entscheidung.

Krankschreibung und Lohnfortzahlung: Wann gibt es weiterhin Gehalt? - Gericht fällt Urteil

Der Fall: Ein Monteur erlitt im März 2022 einen Arbeitsunfall und war infolge dessen bis zum 18.4.2022 wegen Knieproblemen arbeitsunfähig. Vier Tage vor Auslaufen des Attests, am 14. April, meldete sich der Arbeitnehmer telefonisch beim Arbeitgeber und kündigte einen Folgetermin bei seinem Arzt wegen fortwährender Kniebeschwerden an. 

Am 15. April ging beim Arbeitgeber die Kündigung des Monteurs innerhalb der Probezeit ein. Kündigungstermin: 30. April 2022. Wie es mit der Kündigung während einer Krankschreibung aussieht, haben wir in einem anderen Artikel bereits für dich geklärt. Zudem reichte der Arbeitnehmer am 19. April eine weitere Krankschreibung bis zum 30. April ein, diesmal aufgrund von Rückenschmerzen. Für die Zeit der zweiten Krankschreibung erhielt er jedoch kein Geld vom Arbeitgeber. Am 29. April 2022 überprüfte der medizinische Dienst den Fall und befand, dass Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit begründet seien.

Das Gericht urteilte: Anspruch auf Lohnfortzahlung hat der Arbeitnehmer im vorliegenden Fall nicht. Denn: Das Gehalt wird im Krankheitsfall für maximal sechs Wochen gezahlt. Erkrankt der Arbeitnehmer während dieser Zeit erneut, gilt die Sechs-Wochen-Frist trotzdem nur einmal. Eine Ausnahme gelte dann, wenn der Arbeitnehmer zwischen zwei Krankschreibungen gearbeitet habe oder arbeitsfähig gewesen sei – auch wenn dies nur für wenige außerhalb der Arbeitszeit liegende Stunden der Fall gewesen sei.

Wichtig zu wissen: Das gilt für Arbeitnehmer bei der Krankschreibung

Es gilt also: Wenn jemand krank ist und direkt im Anschluss erneut krankgeschrieben wird, kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass es sich möglicherweise um eine durchgehende Krankheit handelt. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer selbst beweisen, dass er tatsächlich erneut und nicht weiterhin krank ist. Die neue Krankschreibung allein reicht dann nicht mehr aus.

Auch gut zu wissen: Eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es nur, wenn die Krankheit nicht selbst verschuldet ist. In dem Fall einer Pflegerin urteilte das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein vergangenes Jahr, dass eine Entzündung infolge einer Tätowierung dieser Vorgabe nicht entspricht. Für sie gab es daher während ihres Arbeitsausfalls kein Geld. Das Argument der Selbstverschuldung trifft jedoch bei einer ganzen Reihe von Krankheiten zu.