Disney+ schränkt Bildqualität ein – Verbraucherzentrale rät, Geld zurückzufordern
Autor: Emma Firlus
Deutschland, Samstag, 11. April 2026
Kunden von Disney+ müssen derzeit bei vielen Premium-Inhalten Abstriche bei Bild- und Tonqualität hinnehmen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät Betroffenen, einen Teil ihres Geldes zurückzufordern.
- Einschränkungen bei Bild und Ton
- Verbraucherzentrale mahnt Disney ab
- So prüfen Sie Ihr Abo und fordern eine Rückzahlung
Wer ein Premium-Abo bei Disney+ gebucht hat, erwartet ein besonders hochwertiges Streaming-Erlebnis mit gestochen scharfer Bildqualität und sattem Kino-Sound. Doch aktuell müssen viele Abonnenten Abstriche hinnehmen. Grund dafür ist ein Patentstreit zwischen Disney und dem US-Unternehmen InterDigital, der die Nutzung bestimmter Bildtechnologien einschränkt. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen sieht darin einen klaren Mangel – und rät Kunden, einen Teil der gezahlten Beiträge zurückzufordern.
Einschränkungen bei Bild und Ton
Disney+ musste nach Gerichtsentscheidungen in Deutschland die Verfügbarkeit einiger Premium-Bildformate wie Dolby Vision einschränken. Für viele Nutzer bedeutet das: Filme und Serien erscheinen nicht mehr in der versprochenen Qualität. Auch die Tonqualität lässt zu wünschen übrig, da der Raumklang Dolby Atmos oft nur auf Englisch verfügbar ist.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen bewertet diese Situation als rechtlichen Mangel. "Ob die Einschränkungen durch einen Patentstreit verursacht werden, ist für die Kunden völlig unerheblich", betont eine Sprecherin. Disney+ sei als Vertragspartner verpflichtet, die beworbene Leistung zu erbringen. Wer weniger Qualität erhält, könne daher das Entgelt mindern und eine anteilige Rückzahlung des Premium-Preises verlangen.
Disney selbst bestätigt die Einschränkungen, betont jedoch, dass man an Lösungen arbeite. Das Basis-HDR-Format HDR10 wurde inzwischen wieder aktiviert. Dolby Vision und HDR10+ bleiben dagegen derzeit weiter eingeschränkt, sodass der dynamische Kontrast und die Szenenoptimierung nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
Verbraucherzentrale mahnt Disney ab
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat Disney außerdem wegen irreführender Werbung abgemahnt. In der Werbung wird suggeriert, dass Dolby Atmos grundsätzlich für alle Sprachen verfügbar sei – tatsächlich ist der hochwertige Sound für die deutsche Tonspur vieler Inhalte nicht verfügbar.
Für Kunden bedeutet das: Wer extra für Premium-Qualität zahlt, erhält oft nicht das beworbene Erlebnis. Bild- und Tonmängel können als "Mangel an der digitalen Dienstleistung" gelten und rechtfertigen eine Preisminderung. Die Höhe der Rückforderung richtet sich nach der Differenz zwischen dem Standard- und dem Premium-Abo.