Die wichtigsten Schritte zur Witwenrente: Was Hinterbliebene wissen sollten
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Samstag, 29. August 2026
Verstirbt der Partner, kann es finanziell knapp werden. Die große und die kleine Witwenrente sollen Hinterbliebene unterstützen. Das Wichtigste zum Antrag, den Voraussetzungen und dem sogenannten Sterbevierteljahr.
Damit nach dem Tod des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners nicht auch noch finanzielle Sorgen hinzukommen, solltest du den Weg zur Witwen- oder Witwerrente (im Artikel kurz als Witwenrente bezeichnet) kennen. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) hat die wichtigsten Schritte zusammengestellt und erklärt.
Was ist die Witwenrente und bekommst du sie automatisch ausgezahlt?
Stirbt dein Ehepartner/Lebenspartner und beide haben bislang eine Rente bezogen, gibt es für den verbliebenen Partner zusätzlich die sogenannte Witwenrente (ca. 5 Mio. Empfänger). Die musst du jedoch bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen. Erhielt dein Partner oder deine Partnerin bereits eine Rente, etwa eine Altersrente, beginnt die Witwenrente mit dem auf den Sterbemonat folgenden Monat. Für den Sterbemonat selbst bleibt die bislang gezahlte Rente beim Empfänger.
Bei einer Eheschließung kurz vor dem Sterbedatum wird die Witwenrente nur dann gezahlt, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. Ist das nicht der Fall, schrillen bei der DRV die Alarmglocken und es wird von einer sogenannten "Versorgungsehe" ausgegangen.
Eine Ausnahme von der Versorgungsehe besteht dann, wenn der Tod kurz nach der Hochzeit plötzlich durch einen Unfall eingetreten ist. Oder wenn der hinterbliebene Ehepartner schlüssig darlegen kann, welche anderen Gründe als die finanziellen vorrangig für die Heirat waren. Nach Ansicht von Anwälten hat sich insgesamt eine restriktive Linie in der Rechtsprechung durchgesetzt: Versorgungsehen haben in der Regel keinen Bestand.
Wie hoch ist die Witwenrente?
Erfüllt der Hinterbliebene die Voraussetzungen für die "Große Witwenrente", gibt es eine Rente in Höhe von 55 % des Geldbetrags, den der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes von der DRV erhalten hat. Die große Witwenrente gilt für Ehen, die ab 2002 geschlossen wurden, oder bei denen beide Partner nach dem 2. Januar 1962 geboren sind.
Der Hinterbliebene muss mindestens 46 Jahre und sechs Monate alt sein (Stand: 2026). Die Altersgrenze steigt jedes Jahr um zwei Monate, bis sie 2029 bei 47 Jahren liegt. Auch die Zurechnungszeit wird jährlich angepasst. Alle Änderungen bei der Witwenrente für 2026 haben wir hier zusammengefasst.
Im Durchschnitt bekommen Frauen eine Witwenrente von 793 Euro und Männer eine Witwerrente von 439 Euro. In den alten Bundesländern liegt die Witwenrente durchschnittlich bei 780 Euro und die Witwerrente bei 392 Euro. In den östlichen Bundesländern ist die Hinterbliebenenrente höher: Witwen erhalten 846 Euro und Witwer 565 Euro (alle Werte gelten für das Jahr 2024).