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Deutschland: Neue Empfehlung zur Berechnung der Beamtenpensionen


Autor: Nadine Wüste, Agentur dpa

Deutschland, Dienstag, 30. Juni 2026

Wie Beamtenpensionen berechnet werden, steht erneut zur Debatte. Änderungen könnten die Unterschiede zur gesetzlichen Rente verringern.
Deutschland diskutiert über eine Reform der Beamtenpensionen, um Unterschiede zur gesetzlichen Rente zu verringern und mehr Fairness zu schaffen.


Der Ökonom Peter Bofinger spricht sich für eine Reform bei der Berechnung von Beamtenpensionen aus. Hintergrund ist die Frage, ob die bisherige Praxis die Versorgung von Beamtinnen und Beamten gegenüber Rentnerinnen und Rentnern begünstigt.

Pension: Neuer Vorschlag soll für mehr Fairness sorgen

Bofinger erklärte gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung, es gebe die Tendenz, Beschäftigte kurz vor dem Ruhestand noch zu befördern, was sich unmittelbar auf die Höhe der Pension auswirken könne.

Deshalb habe die Rentenkommission vorgeschlagen, künftig nicht nur die letzten zwei Jahre, sondern die letzten fünf bis zehn Jahre vor dem Ruhestand für die Berechnung der Versorgung aus dem letzten Amt zu berücksichtigen.

Auch im Bericht der von der Bundesregierung eingesetzten Rentenkommission wird eine Verlängerung dieser Wartezeit empfohlen. Die Kommission verweist darauf, dass sich die gesetzliche Rente an der gesamten Erwerbsbiografie orientiere, während die derzeitige Regelung im Beamtenrecht als vergleichsweise begünstigend erscheine, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet.

Letzte Besoldung als Grundlage: So werden Pensionen bislang berechnet

Der Sozialverband Deutschland unterstützt die Empfehlung. Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, Beamtenpensionen fielen deutlich höher aus als gesetzliche Renten.

Dies liege auch daran, dass bislang die letzte Besoldung vor dem Ruhestand eine zentrale Grundlage bilde. Aus Sicht des Verbands wirft das Fragen der Gleichbehandlung auf.

Zugleich betonte Engelmeier, die Debatte richte sich nicht gegen die Bedeutung des öffentlichen Dienstes oder die Arbeit von Beamtinnen und Beamten. Vielmehr gehe es um die Frage, wie unterschiedliche Alterssicherungssysteme fair ausgestaltet werden können.

Verbeamtung: Weniger Menschen sollen den Beamtenstatus erhalten

Neben Änderungen bei der Beamtenversorgung spricht sich die Rentenkommission in ihren 33 Vorschlägen auch für eine Einschränkung neuer Verbeamtungen aus.

Beamtenstatus solle vor allem jenen vorbehalten bleiben, die hoheitliche Aufgaben mit Eingriffsbefugnissen wahrnehmen. Bund und Länder sollten zudem für künftige Pensionslasten ausreichende Rücklagen bilden.

Außerdem empfiehlt die Kommission, Änderungen im Rentenrecht wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen. Das betrifft etwa die Regelaltersgrenze oder Anpassungen bei der Entwicklung der Bezüge.

Rentenversicherung: Warum Beamte nicht einbezogen werden sollen

Von einer Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung sieht die Kommission hingegen ab. Anders als bei künftigen Selbstständigen sowie Politikerinnen und Politikern verweist sie hier auf hohe verfassungsrechtliche Hürden.

Zudem würde eine Vereinheitlichung wegen des Länderbeamtenrechts einen langen Übergangszeitraum erfordern. In dieser Phase könnte es nach Einschätzung der Kommission zu erheblichen Doppelbelastungen für die Haushalte von Bund und Ländern kommen.

Hier schließt sich auch Tabea Bucher-Koenen, Mitglied der Rentenkommission und Leiterin des Forschungsbereichs "Altersvorsorge und nachhaltige Finanzmärkte" am Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), an. 

Teure Problematik: Pensionen zu teuer?

Sie erklärt gegenüber der Frankfurter Rundschau: "Wenn alle Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen müssten, würde das eine sehr große finanzielle Belastung für Bundes- und Länderhaushalte bedeuten".  Bund und Länder müssten in einer Übergangsphase für Pensionen und Rentenbeiträge aufkommen, was eine "große zusätzliche Belastung" darstellen würde.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es zum 1. Januar 2025 rund 1,4 Millionen Pensionärinnen und Pensionäre in Deutschland. Die durchschnittliche Pension lag bei 3.416 Euro brutto im Monat. In den vergangenen 30 Jahren hat sich die Zahl der Versorgungsempfänger mehr als verdoppelt.

Für Bund und Länder stellen Pensionen einen erheblichen Ausgabenposten dar. Im Jahr 2024 beliefen sich die Ausgaben für ehemalige Staatsbedienstete laut Statistik auf 56,9 Milliarden Euro. Einen großen Teil dieser Kosten tragen die Länder, unter anderem für frühere Lehrkräfte und Polizeibedienstete.