Deutsche Rentenversicherung prüft Fall: Witwe soll 60.000 Euro zurückzahlen
Autor: Nadine Wüste
Deutschland, Donnerstag, 06. November 2025
Eine Rentnerin sieht sich mit einer hohen Rückforderung der Deutschen Rentenversicherung konfrontiert. Ihre Vergangenheit als Versicherungssachbearbeiterin spielt dabei eine entscheidende Rolle.
Eine Rentnerin aus Hessen erhält einen Brief von der Deutschen Rentenversicherung: Sie soll 60.000 Euro zurückzahlen, da sie mit ihrer Altersrente und der Witwenrente nach dem Tod ihres Mannes über 20 Jahre lang zu viel Geld erhalten habe. Ein finanzielles Desaster für die Dame, wie der Merkur berichtet.
Im Jahr 1996 erhielt die Frau Berichten zufolge die große Witwenrente bewilligt, nachdem ihr Mann verstorben war. Drei Jahre später erhielt sie dann noch ihre eigene Altersrente. Damit hätte eigentlich die Witwenrente angepasst und gekürzt werden müssen - was allerdings nie passiert ist.
Rentnerin soll 60.000 Euro zurückzahlen: Gericht entscheidet gegen sie
Erst 20 Jahre später wurde bei der Deutschen Rentenversicherung durch einen automatischen Datenabgleich bekannt, dass an die Dame doppelt gezahlt wird. Das Hessische Landessozialgericht prüfte den Fall eingehend und entschied, dass die Rentnerin einen Teil des Geldes zu Unrecht bezogen hatte und dieses zurückzahlen muss - eine Summe von insgesamt 60.177,15 Euro.
Die Frau zog daraufhin vor Gericht und argumentierte, die Deutsche Rentenversicherung hätte die Doppelzahlung feststellen müssen. Sie habe zudem ihre Altersrente ordnungsgemäß beantragt und die Witwenrente dabei mitgeteilt.
"Die Klägerin hat selbst eingeräumt, gewusst zu haben, dass sie hinsichtlich ihrer Altersrente eine Mitteilungspflicht trifft", erklärte allerdings das Gericht.
Ihr früherer Job wird ihr zum Verhängnis: Hätte sie es besser wissen müssen?
Zudem wurde der Frau zum Verhängnis, dass sie als Versicherungssachbearbeiterin gearbeitet hatte und demnach die Regelung hätte kennen müssen. Das Gericht beschuldigte sie "grob fahrlässig" das Geld bezogen zu haben.
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Neben Sozialgericht und Landessozialgericht bestätigte dies auch das Bundessozialgericht den Fall, weshalb die Rentnerin auf der Rückzahlung sitzenbleibt.