Ein Umzug in eine neue Wohnung kostet Geld. Inwieweit du die Kosten für den Umzug von der Steuer absetzen kannst, haben wir für dich zusammengefasst.
- Unter welchen Voraussetzungen kann man den Umzug von der Steuer absetzen?
- Welche expliziten Ausgaben kann man absetzen?
- Können auch Studenten den Umzug von der Steuer absetzen?
- Verlangt das Finanzamt Belege?
Die Kisten in der alten Wohnung sind mehr oder weniger schnell gepackt, das neue Heim wartet. Bis es so weit ist, entstehen allerdings Kosten: Diese beginnen bei der Fahrt zur Wohnungsbesichtigung und enden mit dem Transport des Hab und Guts durch ein Umzugsunternehmen. Unter bestimmten Umständen kann man die Aufwendungen von der Steuer absetzen.
Umzug von der Steuer absetzen: In welchen Fällen geht das?
Laut dem Lohnsteuerhilfeverein Steuerring ist es möglich, einen Umzug von der Steuer abzusetzen. Aber Achtung: Das Finanzamt erkennt nur Umzüge aus beruflichen Gründen an. Das ist der Fall, wenn man erstmals eine Arbeitsstelle antritt oder den Arbeitgeber wechselt. Wenn dieser die Kosten für den Umzug übernimmt, ist das natürlich nicht möglich. Ohne Arbeitgeberwechsel berücksichtige das Finanzamt die Aufwendungen nur dann, wenn sich durch den Umzug die Fahrtzeit zum Arbeitsplatz um täglich mindestens eine Stunde verkürze, erklärt der Steuerring eine zweite Möglichkeit. In diesem Fall muss man genaue Aufzeichnungen über die bisherige und die neue Fahrtzeit führen.
Das Finanzamt prüft die Umstände des Umzugs genau. Wenn auch private Gründe vorliegen, weil man sich beispielsweise vom Ehepartner getrennt hat und im Rahmen der Trennung in eine neue Wohnung zieht, die näher am Arbeitsplatz liegt, gilt das laut Steuerring als privater Grund. In so einem Fall werden die Umzugskosten nicht berücksichtigt.
Die Möglichkeit einen Umzug von der Steuer abzusetzen, haben auch Studenten, sofern sie durch einen Nebenjob bereits Steuern bezahlt haben oder bezahlen. Auch hier gilt: Der Weg zur Uni muss sich verkürzen.
Allgemeine Umzugskosten, sonstige Umzugskosten, Werbungskosten: Was kann ich von der Steuer absetzen?
Die steuerliche Behandlung von Umzugskosten orientiert sich laut Steuerring am Bundesumzugskostengesetz (BUKG). Darin sind die Kosten, die einem Bundesbediensteten durch einen Umzug entstehen würden, definiert. Diese fasst der Lohnsteuerhilfeverein zusammen:
- Besichtigungsfahrten zur neuen Wohnung
- unmittelbare Umzugskosten für ein Umzugsunternehmen oder für die Aufwendungen eines gemieteten Umzugswagens
- Reisekosten für die Umzugsreise
- bestimmter Anteil an doppelt gezahlten Mieten (für die bisherige und die neue Wohnung)
- umzugsbedingte Nachhilfestunden für Kinder (2021: maximal 1.160 Euro)