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D-Mark oder noch älter - Was passiert mit vergessenen alten Sparbüchern?


Autor: Tamara Schneider

Deutschland, Freitag, 10. Juli 2026

Alte Sparbücher aus D-Mark-Zeiten oder noch älter werden auch heute noch gefunden. Was damit am besten passiert und welche Rechte Inhaber haben, erfahren Sie hier.
Richtig alte Sparbücher sind selten geworden, und tauchen dennoch ab und zu im Nachlass auf.


  • Geld gefunden: Alte Sparbücher verfallen nicht automatisch
  • Geld von Opa: Das gilt für D-Mark- und noch ältere Sparbücher
  • Geld einlösen: Das sind die nächsten Schritte

Was für eine Überraschung! Da kommt beim Ausräumen des Dachbodens, im Nachlass eines Angehörigen oder zwischen alten Dokumenten ein altes Sparbuch mit D-Mark Beträgen zum Vorschein. Manchmal tauchen sogar Sparbücher mit noch älterer Währung aus Kriegszeiten auf. Doch sind diese Guthaben heute noch etwas wert? Und welche Rechte haben Inhaber oder Erben? Ob tatsächlich noch ein Anspruch auf Auszahlung besteht, hängt von verschiedenen rechtlichen und tatsächlichen Umständen ab. Wir geben einen Überblick. 

Alte Sparbücher verfallen nicht automatisch

Viele Menschen gehen davon aus, dass Guthaben auf einem Sparbuch nach einigen Jahren automatisch verfällt. Die gute Nachricht vorweg! Dem ist nicht so. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Bayern besteht bei einem ungekündigten Sparbuch grundsätzlich auch nach vielen Jahren noch ein Auszahlungsanspruch gegenüber dem Kreditinstitut. Voraussetzung ist, dass das Sparbuch nicht bereits ordnungsgemäß aufgelöst wurde. 

Wenn eine Bank behauptet, das Guthaben sei bereits ausgezahlt worden, muss sie dies nachweisen können. Allein der Zeitablauf oder interne Unterlagen reichen hierfür nicht aus. Im Zweifelsfall muss ein Gericht in einem Streitfall entscheiden. 

Wann ist ein Sparbuch entwertet?

Ist das gefundene Sparbuch bereits entwertet, besteht kein Anspruch auf Auszahlung mehr. Sichtbar entwertet bedeutet, dass ein Entwertungsstempel oder eine Lochung im Sparbuch erkennbar ist. In diesem Fall spricht dies dafür, dass das Guthaben in der Vergangenheit bereits ausgezahlt wurde. 

D-Mark- und noch ältere Sparbücher

Wird ein Sparbuch gefunden, in dem die Währung noch "Deutsche Mark" lautet, bedeutet dies nicht, dass das Guthaben verfallen ist, weil inzwischen eine andere Währung gilt. Grundsätzlich besteht weiterhin ein Anspruch auf Auszahlung gegenüber der Bank, sofern das Sparkonto nie aufgelöst wurde. Die gute Nachricht dabei ist: Auch die seit Vertragsbeginn angefallenen Zinsen müssen von der Bank berechnet werden.

Befinden sich noch D-Mark-Banknoten oder D-Mark-Münzen im Haushalt - vielleicht in Form von Münzsammlungen -  können diese weiterhin unbefristet und gebührenfrei bei allen Filialen der Deutschen Bundesbank oder per Post über die Filiale Mainz in Euro umgetauscht werden. Der gesetzlich festgelegte Umrechnungskurs beträgt 1 Euro = 1,95583 Deutsche Mark. 

Was passiert mit Sparbüchern von vor 1948?

Möglicherweise fallen Erben auch Sparbücher aus den Jahren vor der Währungsreform 1948 in die Hände. Bei Sparbüchern, die noch auf "Deutsche Reichsmark" laufen, ist die Rechtslage deutlich anders. Hier bestehen nach dem Gesetz zum Abschluss der Währungsumstellung von 1948 keine Ansprüche mehr. Solche Sparbücher besitzen heute in der Regel nur noch historischen oder sammlerischen Wert.

Das sind die nächsten Schritte

Wenn ein altes Sparbuch nach langer Zeit wieder aufgetaucht ist, sind folgende Schritte sinnvoll, um das darauf befindliche Geld ausgezahlt zu bekommen. Zunächst sollte es sorgfältig auf Entwertungsvermerke, Entwertungsstempel, Lochungen oder andere Hinweise, die auf eine Kontoschließung hindeuten, geprüft werden. Ist das Sparbuch unbeschädigt und nicht entwertet, empfiehlt es sich, bei ausstellenden Bank oder Sparkasse mit dem Sparbuch persönlich vorbei zu gehen. Dort kann geprüft werden, ob das Sparkonto noch besteht und welches Guthaben gegebenenfalls vorhanden ist.

Handelt es sich um einen Nachlass, müssen Erben zusätzlich ihre Berechtigung nachweisen, beispielsweise durch einen Erbschein oder ein Testament. Die Bank prüft anschließend die Legitimation und den Status des Sparkontos. Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab und den Vorgaben des jeweiligen Kreditinstituts.

Was sollte im Streitfall passieren?

Kommt es zu Unstimmigkeiten über das Guthaben oder lehnt die Bank eine gänzlich Auszahlung ab, muss nicht direkt ein Anwalt einschreiten. Zunächst kann die zuständige Schlichtungsstelle der jeweiligen Bankengruppe eingeschaltet werden. Dadurch lassen sich viele Streitfälle außergerichtlich klären, was beiden Seiten zugegen kommt und zusätzliche Kosten vermeiden kann.