D-Mark oder noch älter - Was passiert mit vergessenen alten Sparbüchern?
Autor: Tamara Schneider
Deutschland, Freitag, 10. Juli 2026
Alte Sparbücher aus D-Mark-Zeiten oder noch älter werden auch heute noch gefunden. Was damit am besten passiert und welche Rechte Inhaber haben, erfahren Sie hier.
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Was für eine Überraschung! Da kommt beim Ausräumen des Dachbodens, im Nachlass eines Angehörigen oder zwischen alten Dokumenten ein altes Sparbuch mit D-Mark Beträgen zum Vorschein. Manchmal tauchen sogar Sparbücher mit noch älterer Währung aus Kriegszeiten auf. Doch sind diese Guthaben heute noch etwas wert? Und welche Rechte haben Inhaber oder Erben? Ob tatsächlich noch ein Anspruch auf Auszahlung besteht, hängt von verschiedenen rechtlichen und tatsächlichen Umständen ab. Wir geben einen Überblick.
Alte Sparbücher verfallen nicht automatisch
Viele Menschen gehen davon aus, dass Guthaben auf einem Sparbuch nach einigen Jahren automatisch verfällt. Die gute Nachricht vorweg! Dem ist nicht so. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Bayern besteht bei einem ungekündigten Sparbuch grundsätzlich auch nach vielen Jahren noch ein Auszahlungsanspruch gegenüber dem Kreditinstitut. Voraussetzung ist, dass das Sparbuch nicht bereits ordnungsgemäß aufgelöst wurde.
Wenn eine Bank behauptet, das Guthaben sei bereits ausgezahlt worden, muss sie dies nachweisen können. Allein der Zeitablauf oder interne Unterlagen reichen hierfür nicht aus. Im Zweifelsfall muss ein Gericht in einem Streitfall entscheiden.
Wann ist ein Sparbuch entwertet?
Ist das gefundene Sparbuch bereits entwertet, besteht kein Anspruch auf Auszahlung mehr. Sichtbar entwertet bedeutet, dass ein Entwertungsstempel oder eine Lochung im Sparbuch erkennbar ist. In diesem Fall spricht dies dafür, dass das Guthaben in der Vergangenheit bereits ausgezahlt wurde.
D-Mark- und noch ältere Sparbücher
Wird ein Sparbuch gefunden, in dem die Währung noch "Deutsche Mark" lautet, bedeutet dies nicht, dass das Guthaben verfallen ist, weil inzwischen eine andere Währung gilt. Grundsätzlich besteht weiterhin ein Anspruch auf Auszahlung gegenüber der Bank, sofern das Sparkonto nie aufgelöst wurde. Die gute Nachricht dabei ist: Auch die seit Vertragsbeginn angefallenen Zinsen müssen von der Bank berechnet werden.