Cyberbetrug: Sparkasse verurteilt - Phishing-Betrug
Autor: Kara Marie
Deutschland, Sonntag, 28. Sept. 2025
Das Oberlandesgericht Dresden spricht ein wegweisendes Urteil zu Phishing-Betrug. Kunden und Banken müssen sich nun verstärkt mit Sicherheitsfragen im Online-Banking auseinandersetzen.
Das Oberlandesgericht Dresden hat ein wegweisendes Urteil zum Online-Banking gefällt. Ein Sparkassenkunde wurde Opfer einer Phishing-Attacke und verlor dadurch eine hohe Geldsumme. Besonders bemerkenswert: Die Sparkasse trägt laut Gericht eine Mitschuld, da das PushTAN-Verfahren nicht ausreichend geschützt war. Das Urteil verpflichtet die Bank, einen Teil des Schadens zu ersetzen. Damit rückt die Verantwortung der Banken bei Sicherheitslücken stärker in den Fokus. Viele Bankkunden fragen sich nun, wie sicher ihr Online-Banking wirklich ist.
Im konkreten Fall hatte der Kunde persönliche Daten auf einer gefälschten Webseite eingegeben. Die Betrüger nutzten diese Informationen für eine Echtzeitüberweisung. Obwohl der Mann grob fahrlässig handelte, sieht das Gericht auch Versäumnisse bei der Bank. Die Sparkasse muss deshalb 20 Prozent des Schadens ersetzen. Dieses Urteil könnte auch andere Banken zu mehr Sicherheitsmaßnahmen zwingen.
Phishing-Betrug: Das ist passiert - Hintergründe
Im Grunde genommen geht es um einen Mann, der für seine Bank-Aktivitäten das sogenannte S-pushTAN-Verfahren der Sparkasse in Anspruch genommen hat. Kriminelle legten ihn mit einer Phishing-Mail herein und fragten darüber seine persönlichen Log-in-Daten ab.
Durch geschickte telefonische Gesprächsführung schafften sie es tatsächlich, ihn Anfang des Jahres dazu zu bewegen, seinen Höchstbetrag für Überweisungen nach oben zu setzen. Daraufhin überredeten sie ihn, dass er ihnen eine Summe von 49.421,44 Euro in Echtzeit freigab, schreibt Techbook.
Im Gerichtssaal sagte der Mann aus, dass die S-pushTAN-App ihm keine Informationen zu den Transaktionen preisgegeben habe. Er habe weder die genaue Summe noch den Empfänger bei der Freigabe sehen können. Lediglich die Freigabeaufforderungen seien ihm angezeigt worden. Das Gericht traute dieser Aussage nicht, stufte die Situation der TAN-Freigabe am Telefon aber als "ungewöhnlich" ein.
Warum trägt die Sparkasse eine Mitschuld?
Zunächst einmal muss sich der Kunde den Schuh anziehen, grob fahrlässig gehandelt zu haben. Denn er hat einfach so auf einer Fakeseite im Internet seine persönlichen Daten eingetippt und die Zahlungen freigegeben.
Amazon-Tipp: chipTAN-Tan Generator für Online BankingIm Urteil steht geschrieben: "Aufgrund der in den letzten Jahren vielfach durch verschiedene Medien bekannt gewordenen Fälle ist die Erkenntnis, dass Kunden durch betrügerische Nachrichten und Anrufe angeblicher Bankmitarbeiter zur Preisgabe von Zugangsdaten zum Online-Banking veranlasst werden sollen, als allgemeines Wissen vorauszusetzen" (Auszug aus dem Urteil 8 U 1482/24).