Corona-Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Dienstag, 01. Februar 2022
Corona hat natürlich auch die Arbeitsgerichte erreicht. Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben viele Fragen, die sie offenbar allein nicht klären können. Die wichtigsten Urteile im Überblick.
- Urteile zu Lohn und Urlaub
- Urteile zu Kündigungen in Coronazeiten
- Urteile zum Homeoffice
- Urteil zur Videoüberwachung von Pandemiemaßnahmen
Kündigungen wegen Missachtung der Corona-Regeln am Arbeitsplatz, Lohnfortzahlung bei Quarantäne oder ein Erschwerniszuschlag beim Tragen einer OP-Maske: Seit Beginn der Pandemie gab es viele arbeitsrechtliche Entscheidungen.
Urteile zu Lohn und Urlaub
Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers im Lockdown: Inzwischen hat sich auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit einer Corona-Streitigkeit auseinandergesetzt. Im Fall einer Minijobberin entschied es, dass eine wegen der Coronapandemie angeordnete Betriebsschließung nicht zum allgemeinen Betriebsrisiko des Arbeitgebers gehört. Damit muss er nicht für den Vergütungsausfall für Zeiten des Lockdowns aufkommen (BAG, Urteil vom 13.10.2021, Az.: 5 AZR 211/21).
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Vergütungsrisiko für betriebliche Quarantäneanordnung: Entschließt sich ein Arbeitgeber, einen Arbeitnehmer nach einem Urlaub im Corona-Risikogebiet unter Quarantäne zu stellen, ist er für diese Zeit zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Im konkreten Fall lag keine behördliche Anordnung einer Quarantäne vor (ArbG Dortmund, Urteil vom 24. 11.2020, Az.: 5 Ca 2057/20).
Keine Beschäftigung und Bezahlung ohne Coronatest: Ein Arbeitgeber muss einen Mitarbeiter, dem ein ärztliches Attest bescheinigt, dass er am Arbeitsplatz keine Maske tragen kann, nicht im Betrieb beschäftigen – auch nicht im Homeoffice (ArbG Siegburg, Urteil vom 18.8.2021, Az.: 4 Ca 2301/20).
Erschwerniszuschlag wegen OP-Maske: Ein Arbeitgeber muss seinen Beschäftigten keinen tariflichen Erschwerniszuschlag zahlen, wenn diese coronabedingt bei der Arbeit eine OP-Maske tragen müssen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg im Fall einer Reinigungskraft entschieden (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.11.2021, Az.: 17 Sa 1067/21).
Nachgewährung von Urlaubstagen bei Quarantäne: Ein Arbeitgeber muss Arbeitnehmern, die im Urlaub an Corona erkranken, die Urlaubstage nicht ohne Weiteres nachgewähren. Erforderlich ist die Vorlage eines ärztlichen Attests. Eine Quarantäneanordnung allein reicht nicht aus. (LAG Köln, Urteil vom 13.12.2021, Az.: 2 Sa 488/21).