Bundesbank gegen Rente mit 63: Abschaffung vorgeschlagen
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Mittwoch, 23. Juli 2025
Die Diskussion um die Rente mit 63 für langjährig Versicherte bleibt brisant und wirft viele Fragen zur Zukunft der Rentenpolitik auf. Ein genauer Blick auf die aktuellen Entwicklungen könnte entscheidende Einblicke geben.
- Rente für besonders langjährige Versicherte unter Beschuss
- Die Rente mit 63 wurde mit der Zeit zur Rente mit 64 und 6 Monate
- Die Altersrente für langjährige Versicherte hat einen Haken
- Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Es gibt sie noch: die Regelaltersrente
Die Rente mit 63 für langjährige Versicherte ist ausgesprochen beliebt. Jetzt stellt die Bundesbank sie allerdings infrage. Bislang können Beitragszahler unter bestimmten Voraussetzungen ohne oder mit Abschlägen vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden. Im Jahr 2023 war das sogar die Mehrheit (58,1 %) der Neu-Rentner. Die Bundesbank plädiert in ihrem Juni-Monatsbericht für die Abschaffung, weil die Rentenversicherung (DRV) unter den Lasten zusammenzubrechen droht. Alternativ müsste der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt weiter steigen. Im Jahr 2023 waren das schon rund 113 Mrd. Euro, das entsprach in etwa einem Anteil 20 % am Gesamthaushalt).
Es ist der Renner: die Rente für besonders langjährige Versicherte – und zwar ohne Abschläge
Ausgesprochen beliebt ist die Altersrente für besonders langjährige Versicherte. Sie gibt es seit dem Jahr 2012. Nach einem langen Arbeitsleben wollen viele Beschäftigte möglichst früh in den Ruhestand. Du kannst die Rente bekommen, wenn du 45 Versicherungsjahre in die Rentenkasse der DRV eingezahlt hast.
Es ist aber gar nicht so einfach, so viele Versicherungsjahre zu schaffen. Der durchschnittliche Versicherte kommt bei Beginn seiner Altersrente im Jahr 2023 durchschnittlich gerade mal auf 39,3 Versicherungsjahre, wie der Vorstandschef der Deutschen Rentenversicherung Bund, Jens Dirk Wohlfeil, der Deutschen Presse-Agentur erläutert.
Die zweite Bedingung für dieses Format der Rente ist dein Alter: Wenn du 63 Jahre alt bist, also vor dem Jahr 1953 geboren bist, kannst du die Rente abschlagsfrei beziehen. Aber: Das gilt nicht mehr für alle, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind. Da das Rentenalter auch bei dieser Altersgruppe schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsalter mit jedem Geburtsjahr nach oben. Bist du Geburtsjahrgang 1964 oder später, kannst du erst mit 65 Jahren in Rente gehen.
Die Rente mit 63 wurde zur Rente mit 64 und 6 Monate
Das heißt, die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" kannst du nicht mehr mit 63 Jahren in Anspruch nehmen, betont das Arbeitsministerium. Aktuell ist sie – für den Geburtsjahrgang 1961 – zu einer Rente mit 64 Jahren und 6 Monaten mutiert. Somit ist es eigentlich falsch, sie als "Rente mit 63" zu bezeichnen.
Nach der gegenwärtigen Rechtslage bringt die "Rente mit 63" oder besser gesagt die Rente für "besonders langjährige Versicherte (ohne Abschläge)" aber immer noch Vorteile: Du erhältst zwei Jahre früher deine Altersrente, weil das Regeleintrittsjahr für die Rente auch ansteigt.