Bund plant Steuer- und Rentenreform: Entlastungen, Gesundheit, Pflege
Autor: Nadine Wüste, Agentur dpa
Deutschland, Mittwoch, 01. Juli 2026
Die Bundesregierung plant umfangreiche Reformen bei Steuern, Rente, Gesundheit und Pflege. Im Koalitionsausschuss soll nun über Entlastungen, Einsparungen und flexiblere Arbeitszeiten entschieden werden.
Die Führungsspitzen von Union und SPD treffen sich heute (1. Juli 2026) zu möglicherweise entscheidenden Beratungen über ihr Reformpaket. Im Koalitionsausschuss stehen unter anderem Steuerentlastungen für kleine und mittlere Einkommen, Reformen des Arbeitsmarktes sowie Themen wie Rente, Gesundheit und Pflege auf der Agenda. Ob bereits heute oder erst in der Nacht zu Donnerstag (2. Juli 2026) Entscheidungen getroffen werden, bleibt ungewiss. Es ist ebenso möglich, dass die Verhandlungen verlängert werden. Die Koalition möchte sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen. Im Einzelnen geht es um folgende Punkte:
Steuer soll reformiert werden
Als zentrales Vorhaben gilt die Reform der Einkommensteuer. Geplant ist, kleine und mittlere Einkommen ab dem 1. Januar 2027 zu entlasten. Aus der SPD wurde als mögliche Zielgröße eine Entlastung von 500 Euro pro Jahr genannt. Insgesamt könnte das Reformvolumen zwischen 20 und 30 Milliarden Euro liegen.
Finanzminister Lars Klingbeil hat dazu nach Medienberichten zwei Modelle vorgelegt: eines mit einem Entlastungsvolumen von gut zehn Milliarden Euro und eines mit rund 25 Milliarden Euro.
Offen bleibt die Gegenfinanzierung. Diskutiert werden unter anderem höhere Steuern für hohe Einkommen, Änderungen bei der Mehrwertsteuer, der Abbau von Subventionen sowie Einsparungen im Haushalt.
Arbeitsmarkt: Werden Arbeitszeiten flexibler?
Offen ist auch, ob und in welchem Umfang Arbeitszeiten flexibler geregelt werden sollen. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die Möglichkeit einer wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. Gewerkschaften sehen darin jedoch eine mögliche Aufweichung des Acht-Stunden-Tags.
Aus dem Arbeitsministerium wurde im Juni ein Entwurf bekannt, der Ausnahmen nur auf Grundlage von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen vorsieht.
Zudem soll eine elektronische Arbeitszeiterfassung verpflichtend werden. Aus der Union und von Arbeitgeberverbänden gab es dagegen Widerspruch.