Bürgergeld: Wann das Amt sogar Taxikosten übernimmt
Autor: Andrea Baumann
Deutschland, Samstag, 17. Mai 2025
Unter bestimmten Umständen kann das Amt die Taxikosten für Bürgergeld-Empfänger übernehmen. Wir erklären, wann eine Übernahme möglich ist und wie sie beantragt wird.
- Wann übernimmt das Amt die Taxikosten für Bürgergeld-Empfänger?
- Welche Voraussetzungen müssen für die Übernahme erfüllt sein?
- Wie kannst du die Übernahme deiner Taxikosten beantragen?
Wer Bürgergeld bezieht, muss mit einem knappen Budget haushalten. Umso wichtiger ist es, zu wissen, welche Kosten das Amt übernimmt – und welche nicht. Insbesondere bei Fahrten, etwa zu Arztterminen oder Vorstellungsgesprächen, stellt sich die Frage, ob auch Taxikosten vom Amt übernommen werden. Unter bestimmten Bedingungen ist dies möglich. Allerdings gelten feste Regeln, und die Kostenübernahme muss vorab beantragt und begründet werden. Hier erfährst du, wann das Amt deine Taxikosten erstattet, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie du deine Chancen auf eine Übernahme erhöhen kannst.
Wann übernimmt das Amt die Taxikosten für Bürgergeld-Empfänger?
Das Amt kann Taxikosten für Empfänger von Bürgergeld übernehmen, wenn keine andere zumutbare Beförderungsmöglichkeit besteht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Betroffene in ländlichen Regionen leben, wo Busse und Bahnen nur unzureichend fahren. Gerade in strukturschwachen Gebieten ohne gute Verkehrsanbindung wird es für Bürgergeld-Empfänger schwierig, Termine pünktlich wahrzunehmen.
Auch bei dringenden Terminen kann die Übernahme der Taxikosten bewilligt werden, wenn die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist. Wird zum Beispiel kurzfristig ein verpflichtendes Gespräch beim Jobcenter angesetzt und es gibt keine andere Beförderung, können die Kosten für die Taxifahrt möglicherweise übernommen werden. Gleiches gilt für Fahrten zu Maßnahmen oder Bewerbungsgesprächen, die der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt dienen. Voraussetzung ist, dass die Fahrt notwendig ist, um den Pflichten aus dem Bürgergeld-Bezug nachzukommen, und die Kostenübernahme zuvor genehmigt wurde.
Ein häufiger Anlass für die Kostenübernahme sind außerdem Fahrten zu ärztlichen Behandlungen, insbesondere bei chronischen Erkrankungen oder Behinderungen. Grundsätzlich müssen Bürgergeld-Empfänger zwar ihre Fahrtkosten zum Arzt aus dem Regelsatz bestreiten, doch es gibt wichtige Ausnahmen: Wer eine gesundheitliche Einschränkung mit einem ärztlichen Attest belegt, hat gute Chancen auf eine Erstattung der Taxikosten. Auch Schwangere oder Menschen, die sich nach einer Operation in der Reha befinden, gehören zu den Gruppen, die davon profitieren können. Entscheidend ist immer, dass die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen wird.
Welche Voraussetzungen müssen für die Übernahme erfüllt sein?
Damit das Amt beim Bürgergeld die Taxikosten übernimmt, müssen bestimmte Voraussetzungen nachgewiesen werden. Zunächst ist es wichtig, dass die Fahrt zwingend notwendig ist: Es muss ein konkreter Grund vorliegen, warum der Termin wahrgenommen werden muss und keine andere Beförderungsmöglichkeit zur Verfügung steht. Ohne diese Notwendigkeit wird der Antrag auf Übernahme der Taxikosten in der Regel abgelehnt.
Ein zweiter zentraler Punkt ist die Unzumutbarkeit anderer Verkehrsmittel. Hier wird geprüft, ob Busse und Bahnen wirklich nicht genutzt werden können: Wer etwa schwer krank, gehbehindert oder aus anderen gesundheitlichen Gründen auf ein Taxi angewiesen ist, muss dies mit einem ärztlichen Attest belegen. Nur mit einer solchen Bescheinigung erkennt das Amt die Notwendigkeit der Taxifahrt an. Auch Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis haben hier oft bessere Chancen. Die dritte Voraussetzung ist die vorherige Genehmigung durch das Amt. Taxikosten werden nur dann übernommen, wenn sie vor Antritt der Fahrt beantragt und vom Jobcenter genehmigt wurden. Wer einfach ein Taxi nimmt und erst im Nachhinein die Rechnung einreicht, riskiert, dass die Kosten nicht erstattet werden.