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Bürgergeld: Wann das Amt sogar Taxikosten übernimmt


Autor: Andrea Baumann

Deutschland, Samstag, 17. Mai 2025

Unter bestimmten Umständen kann das Amt die Taxikosten für Bürgergeld-Empfänger übernehmen. Wir erklären, wann eine Übernahme möglich ist und wie sie beantragt wird.
Bei notwendigen Arztbesuchen ohne ÖPNV-Alternative kann das Amt die Taxikosten für Bürgergeld-Empfänger übernehmen.


  • Wann übernimmt das Amt die Taxikosten für Bürgergeld-Empfänger?
  • Welche Voraussetzungen müssen für die Übernahme erfüllt sein?
  • Wie kannst du die Übernahme deiner Taxikosten beantragen?

Wer Bürgergeld bezieht, muss mit einem knappen Budget haushalten. Umso wichtiger ist es, zu wissen, welche Kosten das Amt übernimmt – und welche nicht. Insbesondere bei Fahrten, etwa zu Arztterminen oder Vorstellungsgesprächen, stellt sich die Frage, ob auch Taxikosten vom Amt übernommen werden. Unter bestimmten Bedingungen ist dies möglich. Allerdings gelten feste Regeln, und die Kostenübernahme muss vorab beantragt und begründet werden. Hier erfährst du, wann das Amt deine Taxikosten erstattet, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie du deine Chancen auf eine Übernahme erhöhen kannst.

Wann übernimmt das Amt die Taxikosten für Bürgergeld-Empfänger?

Das Amt kann Taxikosten für Empfänger von Bürgergeld übernehmen, wenn keine andere zumutbare Beförderungsmöglichkeit besteht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Betroffene in ländlichen Regionen leben, wo Busse und Bahnen nur unzureichend fahren. Gerade in strukturschwachen Gebieten ohne gute Verkehrsanbindung wird es für Bürgergeld-Empfänger schwierig, Termine pünktlich wahrzunehmen.

Auch bei dringenden Terminen kann die Übernahme der Taxikosten bewilligt werden, wenn die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist. Wird zum Beispiel kurzfristig ein verpflichtendes Gespräch beim Jobcenter angesetzt und es gibt keine andere Beförderung, können die Kosten für die Taxifahrt möglicherweise übernommen werden. Gleiches gilt für Fahrten zu Maßnahmen oder Bewerbungsgesprächen, die der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt dienen. Voraussetzung ist, dass die Fahrt notwendig ist, um den Pflichten aus dem Bürgergeld-Bezug nachzukommen, und die Kostenübernahme zuvor genehmigt wurde.

Ein häufiger Anlass für die Kostenübernahme sind außerdem Fahrten zu ärztlichen Behandlungen, insbesondere bei chronischen Erkrankungen oder Behinderungen. Grundsätzlich müssen Bürgergeld-Empfänger zwar ihre Fahrtkosten zum Arzt aus dem Regelsatz bestreiten, doch es gibt wichtige Ausnahmen: Wer eine gesundheitliche Einschränkung mit einem ärztlichen Attest belegt, hat gute Chancen auf eine Erstattung der Taxikosten. Auch Schwangere oder Menschen, die sich nach einer Operation in der Reha befinden, gehören zu den Gruppen, die davon profitieren können. Entscheidend ist immer, dass die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen wird.

Welche Voraussetzungen müssen für die Übernahme erfüllt sein?

Damit das Amt beim Bürgergeld die Taxikosten übernimmt, müssen bestimmte Voraussetzungen nachgewiesen werden. Zunächst ist es wichtig, dass die Fahrt zwingend notwendig ist: Es muss ein konkreter Grund vorliegen, warum der Termin wahrgenommen werden muss und keine andere Beförderungsmöglichkeit zur Verfügung steht. Ohne diese Notwendigkeit wird der Antrag auf Übernahme der Taxikosten in der Regel abgelehnt.

Ein zweiter zentraler Punkt ist die Unzumutbarkeit anderer Verkehrsmittel. Hier wird geprüft, ob Busse und Bahnen wirklich nicht genutzt werden können: Wer etwa schwer krank, gehbehindert oder aus anderen gesundheitlichen Gründen auf ein Taxi angewiesen ist, muss dies mit einem ärztlichen Attest belegen. Nur mit einer solchen Bescheinigung erkennt das Amt die Notwendigkeit der Taxifahrt an. Auch Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis haben hier oft bessere Chancen. Die dritte Voraussetzung ist die vorherige Genehmigung durch das Amt. Taxikosten werden nur dann übernommen, wenn sie vor Antritt der Fahrt beantragt und vom Jobcenter genehmigt wurden. Wer einfach ein Taxi nimmt und erst im Nachhinein die Rechnung einreicht, riskiert, dass die Kosten nicht erstattet werden.

Außerdem wird geprüft, ob die Fahrt im Zusammenhang mit dem Bürgergeld-Bezug steht. Das Amt übernimmt Taxikosten vor allem für Termine, die im Rahmen von Maßnahmen, Bewerbungen oder ärztlichen Behandlungen notwendig sind. Private Fahrten oder Freizeitaktivitäten werden nicht erstattet. Nicht zuletzt ist auch die Wirtschaftlichkeit relevant: So prüft das Amt, ob die beantragten Taxikosten angemessen und nicht überhöht sind.

Wie kannst du die Übernahme der Taxikosten beantragen?

Wenn du Taxikosten beim Amt geltend machen möchtest, solltest du zunächst einen schriftlichen Antrag dafür stellen. Dieser Antrag sollte möglichst frühzeitig vor dem Termin eingereicht werden, damit das Jobcenter ausreichend Zeit hat, die Unterlagen zu prüfen. Es empfiehlt sich zudem, den Antrag per Einschreiben oder persönlich mit Eingangsbestätigung abzugeben, um einen Nachweis über die Antragstellung zu bekommen.

Zum Antrag gehören alle relevanten Nachweise: Das können ärztliche Atteste sein, die eine gesundheitliche Einschränkung belegen, oder Bestätigungen über die Terminverpflichtung, etwa vom Jobcenter oder vom Maßnahmenträger. Auch Nachweise über die fehlende Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, wie Fahrpläne oder schriftliche Auskünfte, können deine Erfolgschancen erhöhen. Außerdem ist es hilfreich, den Antrag zu begründen: Erkläre, warum keine andere Beförderung möglich und warum der Termin wichtig ist. Hier sollten auch regionale Besonderheiten, wie schlechte Busverbindungen oder lange Fahrzeiten, erwähnt werden. Eine persönliche Vorsprache beim Jobcenter kann zusätzlich unterstützen und offene Fragen klären. Weitere Infos zum Bürgergeld kannst du hier nachlesen.

Sollte das Amt deinen Antrag ablehnen, kannst du innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Es ist wichtig, erneut alle relevanten Nachweise beizufügen und die besondere Notlage darzulegen. Bei Bedarf können auch Sozialberatungsstellen oder Rechtsanwälte helfen, deinen Anspruch durchzusetzen. Wenn du regelmäßig auf Taxifahrten angewiesen bist, kannst du beim Amt auch einen Antrag auf Dauerbewilligung stellen. Das kann insbesondere für chronisch Kranke oder Menschen mit Behinderungen sinnvoll sein.