Bürgergeld und Stromkosten: So viel müssen Bezieher selbst zahlen
Autor: Tamara Schneider
Deutschland, Dienstag, 25. November 2025
Bürgergeld-Empfänger müssen den Strom selbst zahlen. Dafür ist eine Pauschale im Regelsatz vorgesehen. Warum reicht diese oft nicht aus und welche Lösungen könnte es geben?
- So werden Stromkosten im Bürgergeld geregelt.
- Im Regelbedarf nicht gedeckt: So viel muss selbst gezahlt werden
- Verbrauch anpassen: Das kannst du als Bezieher tun.
Bezieher von Bürgergeld erhalten die Kosten der Unterkunft, also Kalt- und Warmmiete, aber nicht die Kosten für den Strombedarf. Stromkosten sind als Pauschale bereits in der Regelleistung enthalten. Trotz der Strompreisbremse und jüngster Anpassungen im Bürgergeld genügt die Pauschale oft nicht, um die realen Kosten zu decken. Doch durch Tarifvergleiche oder Anbieterwechsel lässt sich der Druck zumindest mindern.
So werden Stromkosten im Bürgergeld geregelt
In der Grundsicherung gehören die Kosten für den Haushaltsstrom, also für die Beleuchtung, die Elektrogeräte und den Herd, nicht zu den sogenannten Kosten der Unterkunft (KdU). Sie werden nicht gesondert vom Jobcenter übernommen, sondern sind im Regelsatz enthalten. Denn der Verbrauch von Strom ist individuell unterschiedlich und kann schwanken. Außerdem gibt es verschiedene Preismodelle und Konstellationen in den unterschiedlichen Haushalten.
Im Regelsatz ist für die Aufbringung von Stromkosten eine Pauschale berechnet. Es gibt allerdings auch Ausnahmen, zum Beispiel dann, wenn die Wohnung über eine Stromheizung verfügt. Bei Kosten für Elektroheizungen greift die Kategorie "Heizkosten" in angemessener Höhe. Bei einem elektrisch betriebenen Durchlauferhitzer für Warmwasser kann ein Mehrbedarf geltend gemacht werden.
Wenn es vorkommt, dass ein Leistungsbezieher von Grundsicherung Stromschulden beim örtlichen Stromlieferant angehäuft hat, kann das Jobcenter ein zinsloses Darlehen gewährleisten, um die Schulden zurückzuzahlen. Es ist zu empfehlen, mit dem Anbieter eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
So viel muss selbst gezahlt werden
Der Regelsatz, der einen festen Betrag für Strom vorsieht, ist in der Realität oft nicht ausreichend. Monatlich sind 45,70 Euro für Strom vorgesehen, allerdings liegen die durchschnittlichen Stromkosten für einen Single-Haushalt aktuell bei etwa 50,33 Euro. Daraus ergibt sich eine Differenz von rund 4 bis 5 Euro monatlich, also etwa 56 Euro jährlich, die vom Bürgergeldbezieher selbst zu erbringen sind.
Garantiert die günstigsten Tarife: Hier geht es zum Stromvergleich von Check24Zudem ist zu beachten, dass die Mehrkosten für Strom regional stark variieren können. In Städten sind die Kosten meist höher als in ländlichen Regionen. Außerdem sind auch die Grundversorger, wie die Stadtwerke, oftmals teurer als alternative Anbieter.