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Bürgergeld und Stromkosten: So viel müssen Bezieher selbst zahlen


Autor: Tamara Schneider

Deutschland, Dienstag, 25. November 2025

Bürgergeld-Empfänger müssen den Strom selbst zahlen. Dafür ist eine Pauschale im Regelsatz vorgesehen. Warum reicht diese oft nicht aus und welche Lösungen könnte es geben?
Stromkosten übersteigen die Pauschale: Bürgergeld-Empfänger zahlen oft drauf.


Bezieher von Bürgergeld erhalten die Kosten der Unterkunft, also Kalt- und Warmmiete, aber nicht die Kosten für den Strombedarf. Stromkosten sind als Pauschale bereits in der Regelleistung enthalten. Trotz der Strompreisbremse und jüngster Anpassungen im Bürgergeld genügt die Pauschale oft nicht, um die realen Kosten zu decken. Doch durch Tarifvergleiche oder Anbieterwechsel lässt sich der Druck zumindest mindern.

So werden Stromkosten im Bürgergeld geregelt

In der Grundsicherung gehören die Kosten für den Haushaltsstrom, also für die Beleuchtung, die Elektrogeräte und den Herd, nicht zu den sogenannten Kosten der Unterkunft (KdU). Sie werden nicht gesondert vom Jobcenter übernommen, sondern sind im Regelsatz enthalten. Denn der Verbrauch von Strom ist individuell unterschiedlich und kann schwanken. Außerdem gibt es verschiedene Preismodelle und Konstellationen in den unterschiedlichen Haushalten.

Im Regelsatz ist für die Aufbringung von Stromkosten eine Pauschale berechnet. Es gibt allerdings auch Ausnahmen, zum Beispiel dann, wenn die Wohnung über eine Stromheizung verfügt. Bei Kosten für Elektroheizungen greift die Kategorie "Heizkosten" in angemessener Höhe. Bei einem elektrisch betriebenen Durchlauferhitzer für Warmwasser kann ein Mehrbedarf geltend gemacht werden.

Wenn es vorkommt, dass ein Leistungsbezieher von Grundsicherung Stromschulden beim örtlichen Stromlieferant angehäuft hat, kann das Jobcenter ein zinsloses Darlehen gewährleisten, um die Schulden zurückzuzahlen. Es ist zu empfehlen, mit dem Anbieter eine Ratenzahlung zu vereinbaren. 

So viel muss selbst gezahlt werden

Der Regelsatz, der einen festen Betrag für Strom vorsieht, ist in der Realität oft nicht ausreichend. Monatlich sind 45,70 Euro für Strom vorgesehen, allerdings liegen die durchschnittlichen Stromkosten für einen Single-Haushalt aktuell bei etwa 50,33 Euro. Daraus ergibt sich eine Differenz von rund 4 bis 5 Euro monatlich, also etwa 56 Euro jährlich, die vom Bürgergeldbezieher selbst zu erbringen sind. 

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Zudem ist zu beachten, dass die Mehrkosten für Strom regional stark variieren können. In Städten sind die Kosten meist höher als in ländlichen Regionen. Außerdem sind auch die Grundversorger, wie die Stadtwerke, oftmals teurer als alternative Anbieter. 

Einen großen Einfluss auf die Kosten hat das individuelle Verbrauchsverhalten. Stromsparhelfer von Caritas oder anderen Sozialinstitutionen können dabei helfen, den eigenen Stromverbrauch zu regulieren. Auch energieeffiziente Geräte oder LED-Lampen sind hilfreich. 

Das kannst du als Bezieher tun

Du kannst mit deinem eigenen Stromspar-Verhalten etwas bewirken. Auch kleine Änderungen im Alltag können helfen, Stromkosten zu reduzieren. Lass dich kostenfrei bei einem Stromspar-Check beraten. 

Zahlst du noch den teuren Grundversorgungstarif deines örtlichen Energieversorgers? Ein gezielter Tarifvergleich kann helfen, erheblich Geld zu sparen. Durch den Wechsel zu einem anderen Anbieter lassen sich die monatlichen Stromkosten spürbar senken.  

Droht eine Stromsperre, ist ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung möglich. Bevor es aber so weit kommt, ist es wichtig, dass du deinem Jobcenter früh über die Stromschulden Bescheid gibst. Auch, wenn du beim Grundversorger bist, kann dieser deine Wohnung vom Netz nehmen, wenn die Schulden zu groß werden.  Wichtig ist zudem: Erstattete Stromguthaben dürfen nicht gepfändet oder mit anderen Forderungen verrechnet werden. 

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