Bürgergeld und Strom: Was du wirklich selbst zahlen musst
Autor: Tamara Schneider
Deutschland, Mittwoch, 03. Dezember 2025
Bürgergeld deckt nicht alle Stromkosten: Was übernommen wird und wie viel Bezieher selbst zahlen müssen, erfährst du hier im Überblick.
- Stromkosten werden beim Bürgergeld nur teilweise übernommen
- Der Regelbedarf enthält einen Pauschalbetrag für Strom
- Steigen die Strompreise, reicht der Betrag oft nicht aus
- Nachzahlungen oder hohe Abschläge müssen Bezieher meist selbst tragen
- Tipps: Strom sparen und rechtzeitig Unterstützung beantragen
Viele Menschen, die Bürgergeld beziehen, fragen sich, wie viel Unterstützung sie bei den Stromkosten erhalten. Denn Strom ist im Alltag unverzichtbar und die Preise steigen stetig. Wichtig zu wissen: Die Stromkosten werden beim Bürgergeld nicht in voller Höhe übernommen. Im Regelbedarf ist lediglich ein Pauschalbetrag für Strom enthalten, der oft nicht ausreicht. Wer mehr verbraucht oder hohe Nachzahlungen hat, muss die Differenz meist selbst zahlen. Deshalb lohnt es sich, den eigenen Verbrauch im Blick zu behalten und gegebenenfalls rechtzeitig Hilfe zu suchen.
Wie werden Stromkosten beim Bürgergeld berechnet?
In der Grundsicherung gehören die Kosten für den Haushaltsstrom, also für die Beleuchtung, die Elektrogeräte und den Herd, nicht zu den sogenannten Kosten der Unterkunft (KdU). Sie werden nicht gesondert vom Jobcenter übernommen, sondern sind im Regelsatz enthalten. Denn der Verbrauch von Strom ist individuell unterschiedlich und kann schwanken. Außerdem gibt es verschiedene Preismodelle und Konstellationen in den unterschiedlichen Haushalten.
Im Regelsatz ist für die Aufbringung von Stromkosten eine Pauschale berechnet. Es gibt allerdings auch Ausnahmen, zum Beispiel dann, wenn die Wohnung über eine Stromheizung verfügt. Bei Kosten für Elektroheizungen greift die Kategorie "Heizkosten" in angemessener Höhe. Bei einem elektrisch betriebenen Durchlauferhitzer für Warmwasser kann ein Mehrbedarf geltend gemacht werden.
Wenn es vorkommt, dass ein Leistungsbezieher von Grundsicherung Stromschulden beim örtlichen Stromlieferant angehäuft hat, kann das Jobcenter ein zinsloses Darlehen gewährleisten, um die Schulden zurückzuzahlen. Es ist zu empfehlen, mit dem Anbieter eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Was übernimmt das Amt – und was nicht?
Der Regelsatz, der einen festen Betrag für Strom vorsieht, ist in der Realität oft nicht ausreichend. Monatlich sind 45,70 Euro für Strom vorgesehen, allerdings liegen die durchschnittlichen Stromkosten für einen Single-Haushalt aktuell bei etwa 50,33 Euro. Daraus ergibt sich eine Differenz von rund 4 bis 5 Euro monatlich, also etwa 56 Euro jährlich, die vom Bürgergeldbezieher selbst zu erbringen sind.
Garantiert die günstigsten Tarife: Hier geht es zum Stromvergleich von Check24Zudem ist zu beachten, dass die Mehrkosten für Strom regional stark variieren können. In Städten sind die Kosten meist höher als in ländlichen Regionen. Außerdem sind auch die Grundversorger, wie die Stadtwerke, oftmals teurer als alternative Anbieter.