Druckartikel: Bürgergeld: Bund erhöht Krankenkassen-Zuschüsse ab 2027 – Das ändert sich

Bürgergeld: Bund erhöht Krankenkassen-Zuschüsse ab 2027 – Das ändert sich


Autor: Elisabeth von Sydow

Deutschland, Freitag, 19. Juni 2026

Der Bund zahlt künftig mehr Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldempfänger. Ab 2027 steigen die Zuschüsse – doch die Finanzierungslücke bleibt. Was das für deine Beiträge bedeutet.
Bürgergeldempfänger sind gesetzlich versichert – bisher tragen die Krankenkassen einen erheblichen Teil der Kosten selbst.


Der Bund zahlt bereits heute Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldempfänger, doch die aktuelle Pauschale deckt die tatsächlichen Kosten nicht. Dadurch entsteht eine Finanzierungslücke, die von den gesetzlichen Krankenkassen und damit von allen Versicherten getragen wird. Ab 2027 soll sich das ändern: Geplant ist eine stärkere Steuerfinanzierung der GKV, allerdings mit einem schrittweisen Einstieg.

Wie werden die Krankenkassen für Bürgergeldempfänger heute finanziert?

Wenn du Bürgergeld beziehst, übernimmt der Staat deine Krankenkassenbeiträge über eine feste Pauschale pro Versichertem. Diese Zahlung kommt aus Steuermitteln und ist Teil der Finanzierung der Gesundheitskosten beim Bürgergeld. Das Problem: Die Pauschale ist politisch festgelegt und orientiert sich nicht direkt an den realen Behandlungskosten.

Die Finanzierungslücke zwischen Bundespauschale und tatsächlichen Kosten ist daher groß. Die tatsächlichen Kosten pro Bürgergeldempfänger liegen laut Techniker Krankenkasse bei 144 Euro monatlich. Das sind 3.000 Euro jährlich, während der Bund nur etwa 1.500 bis 1.800 Euro im Jahr zahlt. Diese Differenz führt zu einer Finanzierungslücke in Milliardenhöhe bei den Krankenkassen. Die fehlenden Mittel werden über Beiträge der Versicherten ausgeglichen – häufig durch steigende Zusatzbeiträge der Krankenkassen.

Die Politik will das ab 2027 ändern. Die geplante Reform der gesetzlichen Krankenversicherung 2027 sieht vor, dass der Bund künftig mehr Geld in die Krankenkasse für Bürgergeld einbringt. Kernpunkte sind höhere Bundeszuschüsse aus Steuermitteln und eine schrittweise Umsetzung ab 2027. Das Ziel: eine gerechtere Verteilung zwischen Beitragszahlern und Steuerzahlern. Ein vollständiger Ausgleich der Kosten ist zunächst aber nicht vorgesehen.

Wie viel will der Bund künftig pro Jahr zusätzlich zahlen?

Der Bund plant laut finanz.de, seine Zahlungen für die Krankenkassenbeiträge von Bürgergeldempfängern künftig schrittweise zu erhöhen. Grundlage ist eine dynamische Pauschale, die an die sogenannte Bezugsgröße in der Sozialversicherung gekoppelt wird. Für das Jahr 2027 entspricht das dem 0,2234-fachen dieser Bezugsgröße, was rechnerisch etwa 883 Euro pro Person und Monat ergibt (auf Basis des Referenzwerts von 2026). Offiziell festgehalten ist der Wert aber noch nicht.

In den Folgejahren soll dieser Wert weiter steigen: Der Faktor erhöht sich im Jahr 2028 auf 0,2312, 2029 auf 0,2464 und erreicht 2030 schließlich 0,2618. Damit wächst der Bundeszuschuss Jahr für Jahr, bleibt aber zunächst unter den tatsächlichen Durchschnittskosten.

Durch höhere Zuschüsse könnte sich der Druck auf die Beiträge verringern. Angestrebt wird eine Stabilisierung oder geringerer Anstieg beim Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Zudem soll der Beitragszahler ab 2027 eine Entlastung erhalten, wenn auch nur teilweise. Darüber hinaus soll es zu einer Verbesserung der Finanzlage der Kassen allgemein kommen. Da die Reform aber schrittweise erfolgt, ist kurzfristig nur eine begrenzte Entlastung zu erwarten.

Welche Kritik gibt es an den bisherigen Plänen der Regierung?

Trotz der vorgesehenen höheren Zuschüsse sehen die gesetzlichen Krankenkassen weiterhin eine deutliche Unterfinanzierung. Jährlich könnten etwa zehn bis zwölf Milliarden Euro fehlen, um die realen Gesundheitsausgaben für Bürgergeldempfänger vollständig zu decken. Gleichzeitig plant die Bundesregierung, den allgemeinen Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds ab 2027 von derzeit 14,5 Milliarden auf 12,5 Milliarden Euro zu reduzieren. Das verschärft die finanzielle Lage zusätzlich.

Auch auf Länderebene gibt es laut finanz.de Einwände. Im Bundesrat wird kritisiert, dass die geplanten Pauschalen die tatsächlichen Kosten nicht ausreichend widerspiegeln. Zudem wird darauf hingewiesen, dass frühere politische Anpassungen zu einer dauerhaften Finanzierungslücke geführt haben. Die Länder sprechen sich deshalb dafür aus, die Zuschüsse regelmäßig zu überprüfen und flexibel anzupassen, statt sie langfristig festzuschreiben. Ein solches Modell könnte besser auf steigende Ausgaben reagieren und die Krankenkassen entlasten.

Ob diese Forderungen umgesetzt werden, ist noch unklar. Da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, liegt die endgültige Entscheidung beim Bundestag. Klar ist bisher nur: Die Bundesmittel sollen zwar steigen, doch nach Einschätzung der Krankenkassen reicht das weiterhin nicht aus, um die tatsächlichen Kosten vollständig zu decken. Die Finanzierungslücke dürfte somit auch künftig Einfluss auf die Beiträge gesetzlich Versicherter haben. Für den Beitragszahler ist entscheidend, wie sich die Finanzierung der Gesundheitskosten beim Bürgergeld langfristig entwickelt – denn sie beeinflusst direkt die Beiträge.